Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
kreativdesign7
Einzelunternehmen — Inhaberin: Esma Nur Bayrak
St.-Georg-Siedlung 46
83043 Bad Aibling, Deutschland
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE464316331
Telefon: +49 152 26708459
E-Mail: info@kreativdesign7.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie sind nicht für Verträge mit Verbrauchern bestimmt.
Präambel
kreativdesign7, Einzelunternehmen der Inhaberin Esma Nur Bayrak, erbringt unternehmerische, kreative und technologische Leistungen, insbesondere in den Bereichen Webdesign und Webentwicklung, Web-App-, App- und Softwareentwicklung, künstliche Intelligenz und Automatisierung, KI-gestützte Content-Produktion, Performance Marketing sowie IT- und Digitalberatung.
KREATIVDESIGN7 versteht diese Leistungen als modularen und technologieoffenen Leistungsverbund. Art, Umfang, Leistungsgegenstand, Deliverables, Vergütung, Termine, technische Anforderungen und sonstige projektspezifische Bedingungen bestimmen sich nach dem jeweils zwischen KREATIVDESIGN7 und dem Kunden geschlossenen Vertrag, insbesondere dem Angebot, Auftrag, Statement of Work oder einer vergleichbaren individuellen Leistungsvereinbarung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den allgemeinen B2B-Vertragsrahmen für die Geschäftsbeziehungen zwischen KREATIVDESIGN7 und seinen unternehmerischen Kunden.
Für einzelne Leistungsbereiche können ergänzende besondere Vertrags- oder Leistungsbedingungen gelten, insbesondere für Softwareentwicklung, künstliche Intelligenz, SaaS- und Plattformleistungen, Hosting und Managed Services, Wartung und Support, Marketing und Performance, Media und Kampagnen, Contentproduktionen, Unternehmensberatung sowie datenschutz-, informationssicherheits- oder compliancebezogene Leistungen.
Soweit besondere Vertragsbedingungen wirksam einbezogen wurden, konkretisieren oder ergänzen sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb ihres jeweiligen Regelungsbereichs.
§ 1Geltungsbereich und Unternehmerstatus
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, welche kreativdesign7, Einzelunternehmen der Inhaberin Esma Nur Bayrak, nachfolgend „KREATIVDESIGN7“, gegenüber ihren Kunden erbringt, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Sie sind nicht für Verträge mit Verbrauchern bestimmt.
(3) Der Kunde bestätigt mit Abschluss des jeweiligen Vertrags, dass er den Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit beziehungsweise in einer Eigenschaft gemäß Absatz 2 abschließt.
(4) KREATIVDESIGN7 ist bei sachlich begründeten Zweifeln berechtigt, geeignete Nachweise über die Identität, den Unternehmerstatus, die Vertretungsberechtigung oder andere für den Vertragsschluss wesentliche Unternehmensdaten des Kunden zu verlangen.
(5) Stellt sich heraus, dass der Kunde bei Vertragsschluss unrichtige oder unvollständige Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft, Identität oder Vertretungsberechtigung gemacht hat, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Rechte von KREATIVDESIGN7 unberührt.
(6) Diese AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn auf ihre Geltung insbesondere im Angebot, Auftrag, Statement of Work, in einer Auftragsbestätigung, einem elektronischen Vertragssystem oder in sonst geeigneter Weise Bezug genommen wurde.
(7) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs-, Beschaffungs- oder sonstige Standardbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern KREATIVDESIGN7 ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Dies gilt auch dann, wenn KREATIVDESIGN7 in Kenntnis solcher Bedingungen eine Bestellung entgegennimmt, einen Auftrag bestätigt oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(8) Individuelle Vertragsabreden zwischen KREATIVDESIGN7 und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
(9) Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 2Begriffsbestimmungen
(1) KREATIVDESIGN7 / Anbieter
„KREATIVDESIGN7“ oder „Anbieter“ bezeichnet kreativdesign7, Einzelunternehmen der Inhaberin Esma Nur Bayrak, soweit im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich ein anderer Rechtsträger als Vertragspartner bezeichnet ist.
Eine identitätswahrende Änderung der Firma oder des Rechtsformzusatzes des Rechtsträgers lässt bestehende Vertragsverhältnisse unberührt.
(2) Kunde
„Kunde“ bezeichnet den jeweiligen Vertragspartner von KREATIVDESIGN7 im Sinne von § 1 Abs. 2.
(3) Vertrag
„Vertrag“ bezeichnet die Gesamtheit der zwischen KREATIVDESIGN7 und dem Kunden wirksam vereinbarten Vertragsunterlagen, insbesondere individuelle Vereinbarungen, Angebote, Aufträge, Statements of Work, ausdrücklich einbezogene besondere Leistungsbedingungen, Anlagen und diese AGB.
(4) Auftrag / Statement of Work
„Auftrag“ oder „Statement of Work“, abgekürzt „SOW“, bezeichnet die projektspezifische Vereinbarung, in der insbesondere Leistungsgegenstand, Leistungsumfang, Deliverables, Vergütung, Termine, Projektphasen, Mitwirkungspflichten, technische Anforderungen und sonstige projektspezifische Bedingungen festgelegt oder konkretisiert werden.
(5) Deliverables
„Deliverables“ sind diejenigen projektbezogenen Arbeitsergebnisse, Leistungen, Dateien, Designs, Konzepte, Programme, Inhalte, Dokumentationen oder sonstigen Ergebnisse, deren Erstellung oder Bereitstellung KREATIVDESIGN7 nach dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich schuldet.
(6) Background IP
„Background IP“ bezeichnet sämtliche bereits vor Beginn des jeweiligen Projekts vorhandenen oder unabhängig vom konkreten Kundenprojekt entwickelten Rechte, Werke, Technologien, Methoden, Frameworks, Bibliotheken, Softwarebausteine, Templates, Prozesse, Systemarchitekturen, Promptstrukturen, Workflows, Modelle, Werkzeuge, Know-how und sonstigen Schutzgegenstände von KREATIVDESIGN7.
Zum Background IP können auch während eines Projekts entwickelte generische, abstrahierbare oder allgemein wiederverwendbare Bestandteile gehören, soweit diese nicht selbst als ausschließlich kundenspezifisches Deliverable geschuldet sind.
Nicht als Background IP gelten ausdrücklich als kundenspezifisches Deliverable geschuldete Arbeitsergebnisse in dem Umfang, in dem dem Kunden nach dem jeweiligen Vertrag Nutzungsrechte hieran eingeräumt werden.
In solche Deliverables eingebettetes oder mit ihnen verbundenes bereits bestehendes, unabhängig entwickeltes oder generisches Background IP von KREATIVDESIGN7 bleibt hiervon unberührt.
(7) Drittanbieterleistungen
„Drittanbieterleistungen“ sind Produkte, Plattformen, Software, APIs, KI-Modelle, Cloud-, Hosting-, Media-, Lizenz-, Infrastruktur- oder sonstige Leistungen unabhängiger Dritter, die zur Erbringung einer KREATIVDESIGN7-Leistung eingesetzt oder mit dieser verbunden werden.
(8) Textform
„Textform“ bezeichnet grundsätzlich die Textform im Sinne des § 126b BGB.
Hierzu können insbesondere E-Mail, elektronische Angebotsannahmen, elektronische Signaturen sowie dauerhaft dokumentierbare Erklärungen in einem vereinbarten Kundenportal, CRM-, Projektmanagement- oder Vertragssystem gehören, soweit keine strengere gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte Form erforderlich ist.
(9) Geschäftstag
„Geschäftstag“ ist jeder Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von KREATIVDESIGN7 in Bayern.
(10) Wesentliche Funktionalität
„Wesentliche Funktionalität“ bezeichnet diejenigen Funktionen oder Eigenschaften einer Leistung, die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich als geschuldet vereinbart wurden oder für den dort ausdrücklich bestimmten Verwendungszweck wesentlich sind.
§ 3Vertragsschluss, Angebote und Vertretungsbefugnis
(1) Präsentationen, Pitches, Erstgespräche, Workshops, Briefings, Konzepte, Roadmaps, Kostenschätzungen, Leistungsübersichten, Produktdarstellungen, Demonstrationen, Prototypen und sonstige vorvertragliche Kommunikation dienen grundsätzlich der Vorbereitung eines möglichen Vertragsschlusses.
Sie stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet wurden.
(2) Ein von KREATIVDESIGN7 als verbindlich bezeichnetes Angebot kann, soweit keine andere Bindungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang beim Kunden angenommen werden.
Nach Ablauf der Bindungsfrist ist KREATIVDESIGN7 an das Angebot nicht mehr gebunden.
(3) Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch
Annahme eines verbindlichen KREATIVDESIGN7-Angebots in Textform,
Unterzeichnung oder elektronische Signatur der Vertragsunterlagen,
dokumentierte verbindliche Annahme über ein von KREATIVDESIGN7 bereitgestelltes elektronisches Vertragssystem oder
Auftragsbestätigung von KREATIVDESIGN7 in Textform auf eine Bestellung oder Beauftragung des Kunden.
(4) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt nicht als unveränderte Annahme des ursprünglichen Angebots.
Der Vertrag mit dem geänderten Inhalt kommt erst zustande, wenn die Änderung von der jeweils anderen Partei wirksam angenommen wurde.
(5) Die bloße Vereinbarung oder Buchung eines Kennenlern-, Beratungs-, Präsentations- oder Abstimmungstermins begründet keinen kostenpflichtigen Hauptvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(6) Angaben zu wirtschaftlichen Erwartungen, möglichen Ergebnissen, Projektzielen, Zeitplänen, Forecasts, Performancewerten, technischen Entwicklungsmöglichkeiten oder sonstigen Zukunftsszenarien stellen nur dann eine Garantie, Beschaffenheitsgarantie oder verbindliche Erfolgszusage dar, wenn dies im jeweiligen Vertrag ausdrücklich und eindeutig als solche vereinbart wurde.
(7) Besondere Garantien, Haftungserweiterungen, Exklusivitätszusagen, erhebliche Abweichungen von Standardkonditionen oder sonstige außergewöhnliche Verpflichtungen von KREATIVDESIGN7 können nur durch die Geschäftsführung oder eine hierzu entsprechend bevollmächtigte Person vereinbart werden.
Zwingende gesetzliche Vorschriften über Vertretung, Vollmacht und Rechtsschein bleiben unberührt.
(8) KREATIVDESIGN7 ist bei sachlichem Anlass berechtigt, von Personen, die auf Kundenseite Verträge abschließen oder wesentliche Vertragsänderungen verlangen, einen geeigneten Nachweis ihrer Vertretungs- oder Entscheidungsbefugnis zu verlangen.
§ 4Vertragsunterlagen und Rangfolge
(1) Inhalt und Umfang des jeweiligen Vertrags bestimmen sich nach den von den Parteien wirksam vereinbarten Vertragsunterlagen.
(2) Bei Widersprüchen zwischen mehreren Vertragsunterlagen gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften, grundsätzlich folgende Rangfolge:
individuell ausgehandelte Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Nachträge;
das jeweilige Angebot, der Auftrag oder das Statement of Work einschließlich ausdrücklich vereinbarter projektspezifischer Abweichungen;
ausdrücklich einbezogene besondere Leistungs- oder Produktbedingungen;
sachbereichsspezifische Vereinbarungen, insbesondere Service Level Agreements, Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen oder Security Addenda, jeweils innerhalb ihres Regelungsbereichs;
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
allgemeine Produkt-, Leistungs- oder Informationsbeschreibungen, soweit diese überhaupt Vertragsbestandteil geworden sind.
(3) Innerhalb eines bestimmten Regelungsgegenstands geht die speziellere Regelung grundsätzlich der allgemeineren Regelung vor.
(4) Eine sachbereichsspezifische Vereinbarung verdrängt andere Vertragsregelungen nur innerhalb ihres jeweiligen Regelungsbereichs.
Insbesondere regelt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung grundsätzlich die dort erfasste Verarbeitung personenbezogener Daten und ein Service Level Agreement die dort ausdrücklich festgelegten Betriebs-, Verfügbarkeits- oder Supportparameter.
(5) Allgemeine Einkaufsbedingungen, Supplier Codes, Procurement Terms, Purchase-Order-Bedingungen oder vergleichbare Standardunterlagen des Kunden ändern den Vertrag nicht allein dadurch, dass sie einer Bestellung beigefügt, in einem Beschaffungssystem hinterlegt oder in einem Purchase Order referenziert werden.
Ihre Einbeziehung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung mit KREATIVDESIGN7.
(6) Ein später erstelltes Vertragsdokument ersetzt ein früheres Vertragsdokument nicht allein aufgrund seines späteren Datums.
Eine Ersetzung oder Änderung setzt voraus, dass diese ausdrücklich vereinbart wurde oder sich eindeutig aus Inhalt und Regelungsgegenstand des späteren Dokuments ergibt.
(7) Der gesetzliche Vorrang individuell ausgehandelter Vertragsabreden bleibt unberührt.
§ 5Textform, Kommunikation, Freigaben und Erklärungsbefugnis
(1) Soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben oder vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, können vertragsbezogene Erklärungen in Textform abgegeben werden.
(2) Textform im Sinne dieser AGB kann insbesondere gewahrt werden durch
E-Mail,
elektronische Angebots- oder Auftragsannahme,
eine dauerhaft dokumentierte Erklärung oder Freigabe in einem vereinbarten Kundenportal, CRM-, Projektmanagement- oder Vertragssystem,
elektronische Signatur oder
einen anderen ausdrücklich vereinbarten dokumentierbaren elektronischen Kommunikationsweg.
Die Erklärung muss ihrem Absender hinreichend zuverlässig zugeordnet werden können.
(3) Projektwesentliche Erklärungen und Entscheidungen, insbesondere
Freigaben,
Change Requests,
Änderungen des Leistungsumfangs,
zusätzliche Vergütungsvereinbarungen,
Terminänderungen,
Abnahmen sowie
sonstige Änderungen wesentlicher Vertragsparameter
sollen so dokumentiert werden, dass Inhalt, erklärende Person und Zeitpunkt nachvollziehbar sind.
(4) Vom Kunden benannte operative Projektansprechpartner gelten grundsätzlich als befugt, projektbezogene fachliche, technische, inhaltliche oder gestalterische Abstimmungen und Freigaben innerhalb des bereits vereinbarten Leistungsumfangs vorzunehmen.
(5) Aus der Benennung als operativer Projektansprechpartner folgt keine automatische Befugnis zur Änderung von Vergütung, Haftung, Vertragslaufzeit, Kündigungsrechten, Nutzungsrechten, Exklusivität oder sonstigen wesentlichen Vertragsbedingungen.
Eine solche Änderung setzt voraus, dass die handelnde Person über eine entsprechende gesetzliche, organschaftliche oder rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungs- oder Bevollmächtigungsbefugnis verfügt.
(6) KREATIVDESIGN7 ist bei sachlich begründeten Zweifeln berechtigt, vor Umsetzung einer wesentlichen Vertragsänderung einen geeigneten Nachweis der Vertretungsbefugnis zu verlangen.
(7) Individuell tatsächlich ausgehandelte Vereinbarungen bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften von den vorstehenden Dokumentationsregeln unberührt.
Jede Partei kann jedoch verlangen, dass eine mündlich oder anderweitig getroffene Vereinbarung zu Nachweiszwecken nachträglich in Textform dokumentiert wird.
(8) Rechtlich oder vertraglich wesentliche Mitteilungen sind grundsätzlich an die im jeweiligen Vertrag, Kundenkonto oder zuletzt wirksam mitgeteilten geschäftlichen Kontaktdaten der jeweils anderen Partei zu richten.
Der Kunde hat Änderungen seiner für die Vertragsabwicklung wesentlichen Firmen-, Rechnungs-, Ansprechpartner- und Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen.
(9) Der bloße Versand einer elektronischen Erklärung begründet keine von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Fiktion ihres Zugangs.
Erhält der Absender eine technische Unzustellbarkeits-, Bounce- oder vergleichbare Fehlermeldung, darf er nicht allein aufgrund des ursprünglichen Versands von einem ordnungsgemäßen Zugang ausgehen.
(10) Kommunikation über Messenger-Dienste, soziale Netzwerke oder vergleichbare informelle Kommunikationskanäle, insbesondere WhatsApp, LinkedIn, Instagram oder Direktnachrichten, gilt nicht allein aufgrund ihrer operativen Nutzung als vereinbarter Kanal für Kündigungen oder sonstige rechtlich wesentliche Vertragsmitteilungen.
Etwas anderes gilt, wenn die Parteien den betreffenden Kommunikationsweg ausdrücklich hierfür bestimmt haben oder sich dessen Eignung im konkreten Fall eindeutig aus den Umständen ergibt.
(11) Für Supportfälle, Security Incidents, Change Requests, Freigaben oder andere besondere Prozesse können im jeweiligen Vertrag, SOW, SLA, AVV, Security Addendum oder in besonderen Leistungsbedingungen verbindliche Kommunikations- und Eskalationswege bestimmt werden.
(12) Zwingende gesetzliche Form-, Vertretungs- und Zugangsvorschriften bleiben unberührt.
§ 6Gegenstand und Umfang der Leistungen
(1) KREATIVDESIGN7 erbringt die im jeweiligen Vertrag, Angebot, Auftrag oder Statement of Work vereinbarten Leistungen. Maßgeblich für Gegenstand und Umfang der Leistung sind insbesondere die dort vereinbarten Leistungsmerkmale, Deliverables, Projektphasen, Termine, technischen Anforderungen und sonstigen projektspezifischen Vorgaben.
(2) KREATIVDESIGN7 kann insbesondere Leistungen in den Bereichen
Unternehmens- und Strategieberatung,
Markt-, Wettbewerbs- und Zielgruppenanalyse,
Marketing und Markenführung,
Branding, Design und Kreation,
Performance Marketing, SEO, SEA und Social Media,
Content, Media und Kampagnen,
Web- und Softwareentwicklung,
UI/UX,
künstliche Intelligenz und Automatisierung,
digitale Systeme,
Hosting und Managed Services,
sowie damit zusammenhängende Leistungen erbringen.
Diese Aufzählung beschreibt das mögliche Leistungsspektrum von KREATIVDESIGN7 und begründet für sich allein keinen Anspruch des Kunden auf die Erbringung bestimmter Leistungen.
(3) Die rechtliche Einordnung einer vereinbarten Leistung als Dienst-, Werk-, Miet-, Lizenz- oder sonstiger Vertragstyp beziehungsweise als typengemischter Vertrag richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Leistungsgegenstand und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Die Bezeichnung eines Vertrags, Angebots, Moduls oder Deliverables ist hierfür nicht allein maßgeblich.
(4) Soweit KREATIVDESIGN7 Beratungs-, Analyse-, Betreuungs-, Optimierungs-, Management-, Marketing- oder sonstige Tätigkeitsleistungen schuldet, wird ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer, marktbezogener oder sonstiger Erfolg nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich als verbindlicher Leistungserfolg vereinbart wurde.
(5) Soweit KREATIVDESIGN7 die Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder Deliverables schuldet, bestimmen sich die geschuldete Beschaffenheit und der vereinbarte Verwendungszweck vorrangig nach den jeweiligen Vertragsunterlagen.
(6) Funktionen, Varianten, Formate, Schnittstellen, Integrationen, Nutzungsarten, Leistungsmerkmale oder sonstige Anforderungen, die nicht vereinbart wurden und sich auch nicht aus dem ausdrücklich vereinbarten Vertragszweck zwingend ergeben, sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs.
(7) Konzepte, Präsentationen, Vorschläge, Roadmaps, Mock-ups, Prototypen, Planungen, Forecasts, Demonstrationen und sonstige Zwischen- oder Vorarbeiten begründen keine über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungspflicht, soweit sie nicht ausdrücklich als geschuldetes Deliverable vereinbart wurden.
(8) KREATIVDESIGN7 ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Arbeitsschritte, Methoden, internen Prozesse, Werkzeuge und Ressourcen nach pflichtgemäßem fachlichem Ermessen zu organisieren, soweit
keine abweichende Vorgehensweise verbindlich vereinbart wurde,
der Vertragszweck gewahrt bleibt und
die geschuldete Leistung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(9) Soweit für einen Leistungsbereich besondere Leistungs- oder Produktbedingungen wirksam einbezogen wurden, gelten diese innerhalb ihres jeweiligen Regelungsgegenstands ergänzend.
(10) KREATIVDESIGN7 erbringt keine eigenständige Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- oder sonstige gesetzlich besonders regulierte Berufsdienstleistung, soweit eine solche Leistung nicht zulässigerweise durch eine hierzu befugte Person erbracht wird. Die nähere Abgrenzung erfolgt in den hierfür vorgesehenen Bestimmungen dieser AGB und gegebenenfalls in besonderen Leistungsbedingungen.
§ 7Technologische Ausgestaltung, Drittanbieter und Weiterentwicklung
(1) Soweit im jeweiligen Vertrag keine bestimmte technische Lösung verbindlich vereinbart wurde, ist KREATIVDESIGN7 bei der Auswahl der zur Leistungserbringung eingesetzten Technologien, Softwarekomponenten, Frameworks, Programmiersprachen, Datenbanken, APIs, Cloud- und Hostinglösungen, Automatisierungswerkzeuge, KI-Modelle und sonstigen technischen Mittel grundsätzlich technologieoffen.
(2) KREATIVDESIGN7 darf eingesetzte Technologien, Versionen, Komponenten, Provider, KI-Modelle, Schnittstellen oder technische Architekturen während der Vertragsdurchführung ändern, aktualisieren oder ersetzen, wenn hierfür ein sachlicher technischer, wirtschaftlicher, sicherheitsbezogener, regulatorischer oder betrieblicher Grund besteht.
(3) Eine Änderung nach Absatz 2 darf ohne anderweitige vertragliche Grundlage nicht dazu führen, dass
ausdrücklich vereinbarte wesentliche Funktionalitäten unangemessen beeinträchtigt werden,
ein ausdrücklich vereinbartes Sicherheitsniveau wesentlich unterschritten wird,
verbindliche Datenschutzanforderungen missachtet werden oder
der ausdrücklich vereinbarte Vertragszweck wesentlich verändert wird.
(4) Ein bestimmtes KI-Modell, eine bestimmte Modellversion, ein bestimmter Cloud-, Hosting- oder Softwareanbieter, ein bestimmtes Framework, eine bestimmte API oder eine sonstige technische Komponente wird nur dann dauerhaft geschuldeter Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) KREATIVDESIGN7 darf insbesondere veraltete, unsichere, vom Hersteller nicht mehr unterstützte, abgekündigte oder technisch nicht mehr sinnvoll einsetzbare Komponenten ersetzen oder deren weitere Nutzung beenden, soweit dies zur ordnungsgemäßen, sicheren oder wirtschaftlich vertretbaren Leistungserbringung sachgerecht ist.
Die berechtigten Interessen des Kunden sind hierbei angemessen zu berücksichtigen.
(6) Hat eine geplante technische Änderung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf eine produktiv eingesetzte wesentliche Funktionalität, informiert KREATIVDESIGN7 den Kunden nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf.
Eine vorherige Information kann entfallen oder mit kürzerem Vorlauf erfolgen, soweit unverzügliches Handeln insbesondere
zur Abwehr einer Sicherheitsgefahr,
aufgrund zwingender gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen oder
aufgrund kurzfristiger Maßnahmen oder Abkündigungen eines Drittanbieters
erforderlich ist.
(7) KREATIVDESIGN7 ist nicht berechtigt, eine ausdrücklich vereinbarte wesentliche Kernleistung allein unter Berufung auf technologische Weiterentwicklung ersatzlos zu beseitigen.
(8) KREATIVDESIGN7 kann zur Leistungserbringung Drittanbieterleistungen einsetzen, soweit dies mit dem jeweiligen Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen vereinbar ist.
(9) Verfügbarkeit, Funktionen, Preisgestaltung, Nutzungsbedingungen und technische Spezifikationen unabhängiger Drittanbieter können außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von KREATIVDESIGN7 liegen.
KREATIVDESIGN7 bleibt jedoch für eigene vertragliche Pflichten verantwortlich und kann sich insbesondere nicht auf einen Drittanbieter berufen, soweit eine Beeinträchtigung auf einer KREATIVDESIGN7 zurechenbaren fehlerhaften Auswahl, Integration, Konfiguration oder sonstigen eigenen Pflichtverletzung beruht.
(10) Datenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Unterauftragsverarbeitern oder Drittlandübermittlungen, bestimmen sich ergänzend nach den hierfür anwendbaren Datenschutzvereinbarungen.
(11) Spezifische Regelungen zu SaaS, Plattformbetrieb, Hosting, APIs, KI-Modellen, Service Levels, Deprecation, Wartung und sonstigen digitalen Diensten können in besonderen Leistungs- oder Produktbedingungen vereinbart werden.
§ 8Einsatz von Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen und Subunternehmern
(1) KREATIVDESIGN7 ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen
eigene Mitarbeiter,
freie Mitarbeiter,
verbundene Unternehmen,
spezialisierte Fachkräfte,
Freelancer,
Subunternehmer und
sonstige Erfüllungsgehilfen
einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich die persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person vereinbart wurde.
(2) Die Auswahl, Organisation und Steuerung der eingesetzten Personen und Unternehmen obliegt KREATIVDESIGN7.
KREATIVDESIGN7 trägt im Rahmen seiner vertraglichen Verantwortlichkeit dafür Sorge, dass für die jeweilige Aufgabe fachlich geeignete Personen eingesetzt werden.
(3) Der Einsatz eines Dritten führt grundsätzlich nicht zu einer Übertragung des Vertrags auf diesen.
Vertragspartner des Kunden bleibt KREATIVDESIGN7, soweit keine ausdrückliche Vertragsübernahme vereinbart wurde oder eine gesetzliche Rechtsnachfolge eintritt.
(4) KREATIVDESIGN7 bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung der von KREATIVDESIGN7 übernommenen vertraglichen Pflichten verantwortlich.
(5) Eine vorherige Zustimmung des Kunden zum Einsatz eines bestimmten Subunternehmers oder Dienstleisters ist nur erforderlich, soweit
dies ausdrücklich vereinbart wurde,
eine zwingende gesetzliche Vorschrift dies verlangt oder
eine anwendbare Datenschutz- oder sonstige Spezialvereinbarung ein entsprechendes Zustimmungs-, Informations- oder Widerspruchsverfahren vorsieht.
(6) Soweit eingesetzte Personen oder Unternehmen Zugang zu vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten oder besonders schutzbedürftigen Systemen erhalten, stellt KREATIVDESIGN7 im Rahmen seiner Verantwortlichkeit eine ihrer jeweiligen Rolle angemessene Verpflichtung zu Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit sicher.
(7) Für Unterauftragsverarbeitungen personenbezogener Daten gelten ergänzend und innerhalb ihres Regelungsbereichs vorrangig die Bestimmungen einer gegebenenfalls abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(8) Gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte Rechte des Kunden aufgrund berechtigter Datenschutz-, Informationssicherheits-, Compliance- oder Interessenkonfliktgründe bleiben unberührt.
§ 9Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
(1) Die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Leistungserbringung durch KREATIVDESIGN7 kann davon abhängen, dass der Kunde die für das jeweilige Projekt erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form erbringt.
(2) Der Kunde stellt KREATIVDESIGN7 insbesondere diejenigen
- Informationen und Unterlagen,
- Daten und Inhalte,
- Materialien,
- Ansprechpartner und Entscheidungsträger,
- Entscheidungen und Freigaben,
- Systemzugänge,
- Schnittstelleninformationen sowie
- sonstigen erforderlichen Mitwirkungsleistungen
zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind und sich in seiner Verfügungssphäre befinden.
(3) Der Kunde hat vereinbarte oder erkennbar erforderliche Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass KREATIVDESIGN7 die hiervon abhängigen Leistungen innerhalb der vorgesehenen Projektplanung erbringen kann.
(4) Der Kunde benennt mindestens einen für die operative Zusammenarbeit geeigneten Ansprechpartner.
Soweit eine Entscheidung eine weitergehende Vertretungsbefugnis erfordert, stellt der Kunde deren rechtzeitige Einholung sicher.
§ 5 Abs. 4 bis 6 bleibt unberührt.
(5) Der Kunde informiert KREATIVDESIGN7 rechtzeitig über ihm bekannte Umstände, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung wesentlich sind und von KREATIVDESIGN7 nicht ohne Weiteres erkannt werden können.
Hierzu können insbesondere gehören:
- besondere technische Rahmenbedingungen,
- Legacy-Systeme,
- interne Sicherheitsanforderungen,
- branchenspezifische oder regulatorische Anforderungen,
- bestehende Rechte oder Beschränkungen Dritter,
- technische oder organisatorische Abhängigkeiten sowie
- bekannte Drittanbieterbeschränkungen.
(6) KREATIVDESIGN7 darf grundsätzlich von der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen ausgehen, soweit keine offensichtlichen Widersprüche, Unplausibilitäten oder konkreten Zweifel erkennbar sind.
Ohne ausdrückliche Beauftragung schuldet KREATIVDESIGN7 keine allgemeine Audit-, Due-Diligence-, Verifikations- oder Vollständigkeitsprüfung der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
(7) Erkennt KREATIVDESIGN7 offensichtliche Unstimmigkeiten oder Umstände, welche die vertragsgemäße Leistungserbringung wesentlich gefährden können, wird KREATIVDESIGN7 den Kunden im angemessenen Umfang darauf hinweisen und erforderlichenfalls ergänzende Informationen oder Entscheidungen verlangen.
(8) Unterlässt oder verzögert der Kunde eine erforderliche Mitwirkung und wird die Leistungserbringung hierdurch tatsächlich beeinträchtigt, ist KREATIVDESIGN7 nach entsprechender Information des Kunden berechtigt,
- die unmittelbar betroffenen Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung auszusetzen,
- hiervon betroffene Termine und Projektpläne angemessen anzupassen,
- bereits disponierte Ressourcen vorübergehend anderweitig einzusetzen und
- nach Wegfall der Behinderung eine sachgerechte Wiederaufnahme- und Ressourcenplanung vorzunehmen.
KREATIVDESIGN7 wird hierbei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
(9) Der Kunde trägt zusätzlichen Aufwand, der KREATIVDESIGN7 nachweislich aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung entsteht, soweit
- dieser Aufwand nicht bereits von der vereinbarten Vergütung umfasst ist und
- die zusätzliche Berechnung nach dem Vertrag oder den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
Hierzu können insbesondere notwendige Wiederholungsarbeiten, erneute Projektplanung, Wiedereinrichtung technischer Umgebungen oder Remobilisierung von Projektressourcen gehören.
(10) KREATIVDESIGN7 darf weder denselben Aufwand doppelt abrechnen noch Kosten als Zusatzaufwand geltend machen, die auch bei ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden ohnehin angefallen wären.
(11) Bei werkvertraglichen Leistungen bleiben die gesetzlichen Rechtsfolgen unterlassener erforderlicher Mitwirkung, insbesondere gesetzliche Vergütungs-, Entschädigungs- und Beendigungsrechte, unberührt.
(12) Verletzt der Kunde eine wesentliche erforderliche Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung und – soweit erforderlich – angemessener Fristsetzung erheblich oder wiederholt, bleiben die gesetzlichen und wirksam vereinbarten Rechte von KREATIVDESIGN7 zur Aussetzung oder Beendigung der betroffenen Leistung unberührt.
(13) Ein Mitwirkungsversäumnis des Kunden entbindet KREATIVDESIGN7 nicht von solchen Vertragspflichten, deren ordnungsgemäße Erfüllung durch die versäumte Mitwirkung tatsächlich nicht beeinträchtigt wird.
§ 10Projektphasen, Freigaben und Change Requests
(1) Soweit ein Projekt in Phasen, Meilensteine, Konzept-, Design-, Entwicklungs-, Test-, Produktions- oder sonstige Freigabestufen unterteilt ist, kann die Fortsetzung nachfolgender Projektarbeiten von der vorgesehenen Prüfung oder Freigabe der jeweils vorhergehenden Projektstufe abhängen.
(2) Der Kunde hat ihm zur Prüfung oder Freigabe vorgelegte Ergebnisse innerhalb einer vereinbarten Frist, andernfalls innerhalb angemessener Zeit, zu prüfen und
- freizugeben oder
- konkrete Änderungs- oder Beanstandungspunkte mitzuteilen.
(3) Eine ausdrücklich erteilte Freigabe ist für die betreffende Projektstufe grundsätzlich verbindlich.
KREATIVDESIGN7 darf nachfolgende Arbeiten auf Grundlage der freigegebenen Version planen und durchführen.
(4) Eine Freigabe bedeutet nicht automatisch einen Verzicht des Kunden auf Rechte wegen
- versteckter Mängel,
- technischer Fehler,
- bei der Freigabe nicht erkennbarer Vertragsabweichungen oder
- sonstiger Umstände, die von der konkreten Freigabe erkennbar nicht umfasst waren.
(5) Verlangt der Kunde nach erfolgter Freigabe Änderungen an einem bereits freigegebenen Konzept, Design, Inhalt, Prozess, technischen Ansatz oder sonstigen Projektbestandteil, kann KREATIVDESIGN7 das Änderungsverlangen als Change Request behandeln.
(6) KREATIVDESIGN7 ist berechtigt, einen Change Request insbesondere hinsichtlich
- technischer Machbarkeit,
- fachlicher Auswirkungen,
- wirtschaftlicher Auswirkungen,
- Ressourcenbedarf,
- Auswirkungen auf Termine und Meilensteine,
- Informationssicherheit,
- Datenschutz und Compliance,
- Drittanbieterabhängigkeiten sowie
- Auswirkungen auf andere Projektbestandteile
zu prüfen.
(7) KREATIVDESIGN7 ist nicht verpflichtet, einen Change Request unverändert umzusetzen.
KREATIVDESIGN7 kann einen Change Request insbesondere ablehnen, wenn dessen Umsetzung
- technisch nicht vertretbar,
- rechtswidrig oder regulatorisch unzulässig,
- sicherheitskritisch,
- wirtschaftlich unzumutbar oder
- mit der vereinbarten System- oder Projektarchitektur nicht sachgerecht vereinbar
ist.
(8) Soweit ein Change Request Auswirkungen auf
- Vergütung,
- Leistungsumfang,
- Deliverables,
- Termine oder Meilensteine,
- technische Architektur,
- Nutzungsrechte oder
- sonstige wesentliche Vertragsparameter
hat, wird er erst verbindlich, wenn die erforderliche Vertragsänderung gemäß § 5 wirksam vereinbart wurde.
(9) Eine rein operative oder fachliche Freigabe durch einen Projektansprechpartner stellt keine Zustimmung zu einer Vergütungs-, Scope-, Haftungs-, Laufzeit- oder Nutzungsrechtsänderung dar, soweit die betreffende Person hierfür nicht entsprechend vertretungsbefugt ist.
(10) Bis zur wirksamen Vereinbarung eines Change Requests bleibt grundsätzlich der bisher vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.
KREATIVDESIGN7 ist nicht verpflichtet, mit der Umsetzung eines zusätzlichen oder geänderten Leistungsumfangs zu beginnen, bevor die für dessen Umsetzung erforderlichen fachlichen, technischen und kaufmännischen Punkte geklärt sind.
(11) Erfordert bereits die Prüfung eines besonders komplexen Change Requests einen erheblichen zusätzlichen Analyse-, Konzeptions- oder technischen Aufwand, kann hierfür eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.
KREATIVDESIGN7 informiert den Kunden hierüber, bevor ein gesondert zu vergütender Analyseaufwand entsteht.
(12) Änderungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher, regulatorischer oder akuter sicherheitsbezogener Anforderungen erforderlich werden, werden nicht allein deshalb als freiwilliger Change Request des Kunden behandelt.
Für solche Änderungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen, vertraglichen oder besonderen Leistungsbedingungen.
§ 11Termine, Projektverzögerungen und Ressourcenplanung
(1) Termine, Zeitpläne, Roadmaps, Projektpläne und voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkte dienen grundsätzlich der Projektsteuerung.
Ein Termin ist nur dann als verbindlicher Fertigstellungs-, Leistungs- oder Fixtermin geschuldet, wenn
- er ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde oder
- sich seine Verbindlichkeit eindeutig aus Inhalt und Umständen des Vertrags ergibt.
(2) Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Kunde die für die betreffende Leistung erforderlichen
- Mitwirkungshandlungen,
- Informationen,
- Inhalte,
- Zugänge,
- Entscheidungen,
- Freigaben und
- fälligen Zahlungen
rechtzeitig erbringt.
(3) Verzögert sich eine Leistung aufgrund eines Umstands aus der Verantwortungssphäre des Kunden, insbesondere aufgrund
- verspäteter Mitwirkung,
- verspäteter Entscheidungen oder Freigaben,
- nachträglicher Scope-Änderungen,
- fehlender oder ungeeigneter Inhalte oder Daten,
- fehlender Systemzugänge oder
- kundenseitiger technischer oder organisatorischer Hindernisse,
verschieben sich hiervon tatsächlich betroffene Termine um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Der angemessene Zeitraum kann neben der unmittelbaren Dauer der Behinderung auch den sachlich erforderlichen Zeitraum umfassen, der benötigt wird, um bereits anderweitig disponierte Projektressourcen wieder für das betreffende Projekt verfügbar zu machen.
KREATIVDESIGN7 darf eine kundenseitig verursachte Verzögerung nicht dazu nutzen, die Wiederaufnahme der Leistung unangemessen hinauszuzögern.
(5) KREATIVDESIGN7 informiert den Kunden über wesentliche erkennbare Auswirkungen einer Verzögerung auf den Projektzeitplan, sobald diese hinreichend absehbar sind.
(6) Change Requests oder sonstige nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu einer Anpassung von
- Terminen,
- Meilensteinen,
- Ressourcenplanung und
- Fertigstellungszeitpunkten
führen.
Die Auswirkungen sollen im Rahmen des jeweiligen Change-Request-Prozesses dokumentiert werden.
(7) Die gesetzlichen Voraussetzungen des Verzugs bleiben unberührt.
KREATIVDESIGN7 gerät nicht wegen einer Leistungsverspätung in Verzug, soweit die Verzögerung auf einem Umstand beruht, den KREATIVDESIGN7 nicht zu vertreten hat.
(8) Normale interne Personalengpässe, vermeidbare Fehlplanung, vorhersehbare Überbuchung oder eine unzureichende gewöhnliche Ressourcenplanung von KREATIVDESIGN7 stellen für sich genommen keinen Ausschluss der Verantwortlichkeit für eine KREATIVDESIGN7 zurechenbare Verzögerung dar.
(9) Bei einer erheblichen Projektunterbrechung aus der Verantwortungssphäre des Kunden kann KREATIVDESIGN7 nach vorheriger Information des Kunden eine geordnete Projektpause vornehmen.
Die Wiederaufnahme erfolgt anschließend unter angemessener Berücksichtigung der erforderlichen Ressourcenplanung.
(10) Zusätzliche Aufwendungen infolge einer vom Kunden zu vertretenden erheblichen Verzögerung richten sich nach § 9 und den gesetzlichen Vorschriften.
(11) Gesetzliche Rechte des Kunden aufgrund einer von KREATIVDESIGN7 zu vertretenden Verzögerung werden durch diesen Paragraphen nicht ausgeschlossen.
§ 12Höhere Gewalt und außergewöhnliche Leistungshindernisse
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer vertraglichen Pflicht, soweit und solange die betreffende Pflicht durch ein Ereignis beeinträchtigt wird,
- das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt,
- dessen Eintritt oder konkrete Auswirkungen bei Vertragsschluss nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren und
- dessen Auswirkungen trotz angemessener und zumutbarer Maßnahmen nicht verhindert oder überwunden werden können.
Ein solches Ereignis wird nachfolgend als „Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet.
(2) Abhängig von den Umständen des konkreten Einzelfalls können insbesondere folgende Ereignisse höhere Gewalt darstellen:
- Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Naturereignisse,
- Krieg, bewaffnete Konflikte, Terroranschläge oder vergleichbare erhebliche Sicherheitsereignisse,
- außergewöhnliche behördliche Verbote, Embargos oder hoheitliche Maßnahmen,
- großflächige außergewöhnliche Ausfälle wesentlicher Energie-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur,
- erhebliche externe Arbeitskampfmaßnahmen,
- außergewöhnliche Epidemie- oder Pandemiesituationen oder hierauf beruhende hoheitliche Maßnahmen sowie
- außergewöhnliche Cyberangriffe oder vergleichbare externe Sicherheitsereignisse,
sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 tatsächlich erfüllt sind.
(3) Ein Ereignis stellt nicht allein deshalb höhere Gewalt dar, weil die Vertragserfüllung hierdurch teurer, aufwendiger oder wirtschaftlich weniger attraktiv wird.
(4) Insbesondere gelten gewöhnliche Personalengpässe, Krankheit einzelner Mitarbeiter, vermeidbare Kapazitätsprobleme, fehlerhafte interne Planung, gewöhnliche technische Störungen oder sonstige durch angemessene organisatorische oder technische Maßnahmen beherrschbare Umstände grundsätzlich nicht als höhere Gewalt.
(5) Der Ausfall, die Änderung oder Einstellung einer Drittanbieterleistung stellt nicht automatisch höhere Gewalt dar.
Ein außergewöhnlicher, außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegender Infrastruktur- oder Drittanbieterausfall kann jedoch höhere Gewalt darstellen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind.
(6) Die von höherer Gewalt betroffene Partei informiert die andere Partei über
- das Ereignis,
- die voraussichtlich betroffenen Leistungen und
- die erkennbaren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung,
sobald dies unter den Umständen vernünftigerweise möglich ist.
(7) Die betroffene Partei hat angemessene und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um
- die Auswirkungen des Ereignisses zu begrenzen,
- vermeidbare Schäden zu reduzieren und
- die Vertragserfüllung soweit möglich wiederaufzunehmen.
(8) Für die Dauer und im Umfang des Ereignisses höherer Gewalt ruhen ausschließlich diejenigen Leistungspflichten, deren Erfüllung durch das Ereignis tatsächlich verhindert oder wesentlich beeinträchtigt wird.
Betroffene Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der tatsächlichen Behinderung sowie um einen sachlich erforderlichen Zeitraum für die Wiederaufnahme der Leistung.
Nicht betroffene Vertragspflichten bleiben bestehen.
(9) Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
Die Behandlung von Vorauszahlungen für aufgrund höherer Gewalt endgültig nicht mehr zu erbringende Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
(10) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt so lange an oder hat es derart erhebliche Auswirkungen, dass einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und der beiderseitigen Interessen die unveränderte Fortsetzung des betroffenen Vertrags oder eines klar abgrenzbaren Leistungsteils nicht mehr zugemutet werden kann, prüfen die Parteien zunächst eine angemessene Anpassung der betroffenen Leistung, soweit eine solche möglich und zumutbar ist.
(11) Ist eine sachgerechte Anpassung nicht möglich oder nicht zumutbar, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zur Beendigung des betroffenen Vertrags oder Leistungsteils unberührt.
(12) Zwingende gesetzliche Regelungen über Unmöglichkeit, Verantwortlichkeit, Verzug und Störung der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
§ 13Preise, Umsatzsteuer und Rechnungsstellung
(1) Soweit im jeweiligen Vertrag, Angebot oder Statement of Work nichts Abweichendes vereinbart ist, verstehen sich sämtliche Preise und Vergütungen von KREATIVDESIGN7 als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Maßgeblich für die Vergütung ist das im jeweiligen Vertrag vereinbarte Vergütungsmodell. Dieses kann insbesondere bestehen aus
- Festpreisen,
- Stunden- oder Tagessätzen,
- monatlichen oder sonstigen wiederkehrenden Entgelten,
- nutzungsabhängigen Vergütungen,
- Lizenz-, Plattform- oder SaaS-Entgelten,
- Media- oder Produktionsbudgets,
- Pauschalen,
- erfolgs- oder leistungsabhängigen Vergütungsbestandteilen, soweit ausdrücklich vereinbart, oder
- einer Kombination mehrerer Vergütungsmodelle.
(3) Enthält ein Vertrag mehrere Leistungsbestandteile, Projektphasen oder Leistungsmodule, können diese entsprechend der vereinbarten Leistungs- und Abrechnungsstruktur getrennt abgerechnet werden.
(4) KREATIVDESIGN7 ist berechtigt und, soweit gesetzlich erforderlich, verpflichtet, Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen elektronisch und in einem gesetzlich zulässigen oder vorgeschriebenen Rechnungsformat zu übermitteln.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass er die für ihn gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsformate empfangen kann, und teilt KREATIVDESIGN7 die hierfür erforderlichen Empfangsadressen oder sonstigen Routinginformationen rechtzeitig mit.
(6) Der Kunde stellt KREATIVDESIGN7 rechtzeitig sämtliche Informationen zur Verfügung, die für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erforderlich sind. Hierzu können insbesondere gehören:
- vollständige Firma und Rechnungsanschrift,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige erforderliche Steuerangaben,
- Bestell- oder Purchase-Order-Nummern,
- Kostenstellen oder Projektkennzeichnungen,
- E-Rechnungsadressen oder Routinginformationen sowie
- sonstige für die Rechnungsverarbeitung erforderliche Angaben,
soweit KREATIVDESIGN7 über deren Erforderlichkeit rechtzeitig informiert wurde.
(7) Interne Einkaufs-, Freigabe-, Procurement-, Purchase-Order- oder Rechnungsprozesse des Kunden verschieben eine nach dem Vertrag bereits eingetretene Fälligkeit nicht allein deshalb, weil kundenseitige interne Genehmigungen, Bestellungen oder Systemfreigaben noch nicht abgeschlossen wurden, sofern KREATIVDESIGN7 die vereinbarten Voraussetzungen der Rechnungsstellung erfüllt hat.
(8) Bei grenzüberschreitenden Leistungen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Soweit insbesondere ein Reverse-Charge-Verfahren oder eine vergleichbare Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers anwendbar ist, erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
(9) Die Behandlung ausländischer Steuern, Quellensteuern, Abgaben oder vergleichbarer Belastungen bestimmt sich nach dem jeweiligen Vertrag und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Eine allgemeine Verpflichtung von KREATIVDESIGN7, sämtliche beim Kunden entstehenden ausländischen Steuerbelastungen wirtschaftlich zu übernehmen oder vereinbarte Vergütungen automatisch auf einen bestimmten Nettobetrag hochzurechnen, besteht nicht.
(10) Berechtigte Rechnungsberichtigungen und -korrekturen bleiben zulässig.
Zwingende steuerrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
§ 14Fälligkeit, Vorauszahlungen, Abschläge und Meilensteinvergütung
(1) Forderungen von KREATIVDESIGN7 sind, soweit im jeweiligen Vertrag oder in der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart oder angegeben wurde, mit Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig und ohne Abzug zu leisten.
Der Eintritt der Fälligkeit ist vom Eintritt des Schuldnerverzugs zu unterscheiden.
(2) KREATIVDESIGN7 und der Kunde können insbesondere
- Vorauszahlungen,
- Anzahlungen,
- Abschlagszahlungen,
- Meilensteinzahlungen,
- monatliche oder sonstige periodische Vorausabrechnungen,
- nutzungsabhängige Nachberechnungen oder
- sonstige projekt- oder leistungsbezogene Zahlungspläne
vereinbaren.
(3) Die konkrete Zahlungsstruktur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, SOW oder einer sonstigen wirksam vereinbarten Vertragsunterlage.
(4) Ist eine Voraus-, Abschlags- oder Meilensteinzahlung ausdrücklich als Voraussetzung für den Beginn oder die Fortsetzung einer bestimmten Leistung oder Projektphase vereinbart, ist KREATIVDESIGN7 nicht verpflichtet, die hiervon abhängige Leistung vor Eingang der geschuldeten Zahlung zu beginnen oder fortzusetzen.
(5) Verzögert sich der Beginn oder die Fortsetzung einer Projektphase aufgrund einer nicht rechtzeitig geleisteten Zahlung im Sinne von Absatz 4, gelten die Bestimmungen über Termin- und Ressourcenanpassungen entsprechend.
(6) Bei länger laufenden Projekten oder fortlaufenden Leistungen kann KREATIVDESIGN7 abgeschlossene oder entsprechend der vereinbarten Abrechnungsstruktur abrechenbare
- Teilleistungen,
- Projektphasen,
- Meilensteine oder
- Leistungszeiträume
gesondert abrechnen.
(7) Gesetzliche Ansprüche auf Abschlagszahlungen bei den jeweils einschlägigen Vertragstypen bleiben unberührt.
(8) Eine Zahlung gilt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften als erfolgt, sobald der geschuldete Betrag dem von KREATIVDESIGN7 angegebenen Zahlungskonto endgültig gutgeschrieben oder über einen von KREATIVDESIGN7 akzeptierten Zahlungsdienst erfolgreich vereinnahmt wurde.
(9) Bank-, Währungs-, Transfer- oder vergleichbare Kosten, die ausschließlich aufgrund einer vom Kunden gewählten besonderen Zahlungsart oder internationalen Zahlungsabwicklung entstehen, trägt der Kunde, soweit dies gesetzlich zulässig und nach dem konkreten Zahlungsweg sachgerecht ist.
§ 15Drittanbieter-, Media-, Lizenz-, Produktions- und Fremdkosten
(1) Vergütungen und Budgets für externe Drittanbieterleistungen sind von der Vergütung für eigene Leistungen von KREATIVDESIGN7 zu unterscheiden, soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes bestimmt wurde.
(2) Dritt- und Fremdkosten können insbesondere entstehen für
- Werbe- und Mediabudgets,
- Hosting-, Cloud- und Infrastrukturleistungen,
- Domains und Zertifikate,
- Software-, Plattform- und SaaS-Lizenzen,
- APIs, KI-Modelle und nutzungsabhängige technische Dienste,
- Stock-, Musik-, Font-, Bild- und Videolizenzen,
- Locations, Models, Sprecher und externe Produktionsdienstleister,
- Druck-, Versand- und Produktionsleistungen sowie
- sonstige externe Produkte oder Dienstleistungen.
(3) Soweit wirtschaftlich und technisch sinnvoll, können Drittanbieterleistungen unmittelbar
- im Namen des Kunden,
- über einen kundeneigenen Account oder
- auf unmittelbare Rechnung des Drittanbieters an den Kunden
bezogen werden.
Die konkrete Vertragsbeziehung zum Drittanbieter richtet sich nach dem jeweiligen Beschaffungsmodell.
(4) Soweit KREATIVDESIGN7 Drittanbieterleistungen für die Durchführung eines Kundenprojekts beschafft, bucht oder beauftragt, kann KREATIVDESIGN7 verlangen, dass der Kunde die hierfür erforderlichen Beträge vor der jeweiligen Buchung oder Beauftragung vollständig bereitstellt.
(5) KREATIVDESIGN7 ist ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung nicht verpflichtet, erhebliche
- Media-,
- Plattform-,
- Lizenz-,
- Cloud-,
- Produktions- oder
- sonstige Fremdkosten
für den Kunden vorzufinanzieren.
(6) KREATIVDESIGN7 kann die Buchung oder Aktivierung einer Drittanbieterleistung bis zum Eingang einer hierfür vereinbarten Vorauszahlung zurückstellen.
(7) Beauftragt KREATIVDESIGN7 auf Veranlassung oder mit Freigabe des Kunden einen Drittanbieter und ist die betreffende Buchung, Bestellung oder Beauftragung nach den anwendbaren Drittanbieterbedingungen
- nicht stornierbar,
- nur teilweise stornierbar,
- nicht erstattungsfähig oder
- nur gegen Gebühren änderbar,
trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten, soweit deren Entstehung seiner Risikosphäre zuzurechnen ist.
(8) KREATIVDESIGN7 verlangt keine doppelte Kostenerstattung.
Erhält KREATIVDESIGN7 eine Rückerstattung, Gutschrift oder sonstige Erstattung eines Fremdkostenbetrags, der wirtschaftlich bereits vom Kunden getragen wurde, wird diese bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigt.
(9) Ändert ein Drittanbieter nach Vertragsschluss insbesondere
- Preise,
- Lizenzmodelle,
- nutzungsabhängige Entgelte,
- Währungsbedingungen,
- gesetzliche Steuern oder Abgaben oder
- zwingende Gebühren,
können daraus unmittelbar resultierende Kostenveränderungen nach Maßgabe des vereinbarten Beschaffungs- oder Vergütungsmodells und, soweit einschlägig, § 17 berücksichtigt werden.
(10) Ein Anspruch des Kunden auf dauerhaften Einsatz eines bestimmten Drittanbieters, Produkts, Modells, einer bestimmten Lizenz oder eines bestimmten Mediaanbieters besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(11) Eigene Handling-, Management-, Media-Management-, Produktionssteuerungs- oder Beschaffungsvergütungen von KREATIVDESIGN7 fallen nur an, soweit diese ausdrücklich vereinbart oder Bestandteil des ausgewiesenen Vergütungsmodells sind.
§ 16Reise-, Übernachtungs- und sonstige projektbezogene Aufwendungen
(1) Soweit im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass Reise-, Übernachtungs- oder sonstige projektbezogene Nebenkosten in der Vergütung enthalten sind, werden erforderliche oder vom Kunden veranlasste projektbezogene Aufwendungen zusätzlich zur vereinbarten Vergütung berechnet.
(2) Hierzu können insbesondere gehören:
- Bahn-, Flug- und sonstige Fahrtkosten,
- angemessene Übernachtungskosten,
- Taxi-, Mietwagen-, Park- und Transferkosten,
- Versand- und Kurierkosten,
- Location- und Veranstaltungskosten,
- notwendige Spezialtechnik sowie
- sonstige unmittelbar projektbezogene Aufwendungen.
(3) KREATIVDESIGN7 legt bei der Entstehung und Auswahl solcher Aufwendungen einen angemessenen geschäftlichen Standard zugrunde und berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen des Kunden.
(4) Außergewöhnliche oder im Verhältnis zum Auftragsvolumen erheblich ins Gewicht fallende Aufwendungen werden nach Möglichkeit vor ihrer Entstehung mit dem Kunden abgestimmt.
(5) KREATIVDESIGN7 kann für erhebliche Reise-, Produktions- oder sonstige externe Aufwendungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
(6) Werden aufgrund
- nachträglicher Kundenwünsche,
- nachträglicher Scope-Änderungen,
- kundenseitiger Verzögerungen oder
- sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände
zusätzliche Reisen, Termine, Produktionstage oder Vor-Ort-Einsätze erforderlich, können die hierdurch zusätzlich entstehenden Leistungen und Aufwendungen gesondert berechnet werden.
(7) Soweit im jeweiligen Vertrag eine Reisekostenpauschale, ein bestimmtes Budget oder ein ausdrücklich als solcher vereinbarter All-In-Preis festgelegt wurde, geht diese projektspezifische Regelung vor.
§ 17Anpassung wiederkehrender Vergütungen
(1) Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Dauerschuldverhältnisse, wiederkehrende Leistungen und andere laufende Vergütungsmodelle.
Er begründet kein Recht zur nachträglichen Änderung bereits vollständig erbrachter oder verbindlich zu einem nicht anpassbaren Festpreis vereinbarter einmaliger Leistungen.
(2) KREATIVDESIGN7 ist berechtigt, die Vergütung für zukünftige Abrechnungszeiträume anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss Kostenfaktoren ändern, die für die Kalkulation der betroffenen Leistung erheblich sind.
(3) Relevante Kostenfaktoren können insbesondere sein:
- Personal- und Lohnkosten,
- Hosting-, Cloud- und Infrastrukturkosten,
- Software-, Lizenz-, API-, KI-Modell- und Providerkosten,
- Energie- und Telekommunikationskosten,
- externe Support-, Security- und Dienstleisterkosten,
- gesetzliche Abgaben, Gebühren und Steuern, die KREATIVDESIGN7 wirtschaftlich belasten, sowie
- zusätzliche zwingende Aufwendungen aufgrund gesetzlicher, regulatorischer oder sicherheitsbezogener Anforderungen.
(4) Eine Anpassung ist nur zulässig, soweit und in dem Umfang, in dem sich die Veränderung des betreffenden Kostenfaktors tatsächlich auf die Kosten der betroffenen Leistung auswirkt.
Die Anpassung darf ausschließlich denjenigen Anteil der vereinbarten Vergütung betreffen, der durch den veränderten Kostenfaktor tatsächlich beeinflusst wird.
(5) KREATIVDESIGN7 darf eine Kostensteigerung nicht zum Anlass nehmen, andere nicht betroffene Vergütungsbestandteile zu erhöhen.
Die Anpassung darf die tatsächliche wirtschaftliche Auswirkung der zugrunde liegenden Kostenveränderung auf die betreffende Leistung nicht überschreiten.
(6) Kostensteigerungen und Kostensenkungen derselben maßgeblichen Kostenfaktoren werden nach identischen Maßstäben berücksichtigt.
Sinken solche Kostenfaktoren nachhaltig, ist die Vergütung für zukünftige Abrechnungszeiträume angemessen herabzusetzen, soweit und in dem Umfang, in dem die Kostenminderung den betroffenen Vergütungsanteil tatsächlich reduziert.
Vorübergehende, unerhebliche oder durch gegenläufige Veränderungen desselben Kostenbereichs wirtschaftlich ausgeglichene Kostensenkungen begründen keine Anpassungspflicht.
(7) KREATIVDESIGN7 informiert den Kunden über eine beabsichtigte Erhöhung der Vergütung grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform.
Die Mitteilung muss mindestens
- die betroffene Leistung,
- den Zeitpunkt des Wirksamwerdens,
- die Höhe der Änderung und
- die maßgeblichen Gründe der Anpassung
nachvollziehbar erkennen lassen.
(8) Eine kürzere Ankündigungsfrist ist nur zulässig, soweit die zugrunde liegende Kostenveränderung
- kurzfristig durch einen unabhängigen Drittanbieter verbindlich vorgegeben wird,
- auf einer kurzfristig wirksam werdenden gesetzlichen Abgabe oder Steuer beruht oder
- aus einem vergleichbaren von KREATIVDESIGN7 nicht rechtzeitig beeinflussbaren zwingenden Umstand resultiert
und KREATIVDESIGN7 die kürzere Frist nicht zu vertreten hat.
KREATIVDESIGN7 informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis der maßgeblichen Änderung.
(9) Eine Vergütungsanpassung wirkt ausschließlich für zukünftige Leistungen und Abrechnungszeiträume.
(10) Erhöht KREATIVDESIGN7 die laufende Vergütung aufgrund dieses Paragraphen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des von der Erhöhung betroffenen laufenden Leistungsbestandteils zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu, sofern nicht
- die Preisänderung ausschließlich auf einer Änderung der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer beruht oder
- ein ausdrücklich vereinbarter spezieller Preis- oder Pass-through-Mechanismus eine abweichende Regelung enthält.
Die Kündigung muss KREATIVDESIGN7 vor Wirksamwerden der Erhöhung zugehen.
(11) Macht der Kunde von dem Recht nach Absatz 10 Gebrauch, gilt für den betroffenen Leistungsbestandteil bis zu dessen Beendigung die bisherige Vergütung fort.
(12) Änderungen der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer stellen keine Vergütungsanpassung im Sinne dieses Paragraphen dar. Sie werden ab dem gesetzlich maßgeblichen Zeitpunkt entsprechend berücksichtigt.
(13) Individuell vereinbarte
- Indexierungsmodelle,
- Staffelpreise,
- Volumenmodelle,
- Usage-Modelle,
- Provider-Pass-through-Regelungen oder
- sonstige spezifische Preisänderungsmechanismen
gehen diesem Paragraphen innerhalb ihres jeweiligen Regelungsbereichs vor.
(14) Das Recht der Parteien, jederzeit eine einvernehmliche Änderung der Vergütung zu vereinbaren, bleibt unberührt.
§ 18Zahlungsverzug, Sicherheitsleistung und Leistungsaussetzung
(1) Der Kunde gerät nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
Die bloße Fälligkeit einer Forderung ist nicht mit dem Eintritt des Verzugs gleichzusetzen.
(2) Im Verzugsfall ist KREATIVDESIGN7 berechtigt, die jeweils gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zu verlangen.
(3) KREATIVDESIGN7 kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich
- die gesetzliche Verzugspauschale sowie
- einen darüber hinausgehenden ersatzfähigen Verzugsschaden
geltend machen.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Anrechnung der Verzugspauschale auf ersatzfähige Rechtsverfolgungskosten bleibt unberührt.
(4) Zu einem ersatzfähigen Verzugsschaden können insbesondere erforderliche und gesetzlich erstattungsfähige Kosten
- anwaltlicher Rechtsverfolgung,
- eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder
- einer zulässigen Inkassotätigkeit
gehören.
KREATIVDESIGN7 erhebt keine vom tatsächlichen oder gesetzlichen Aufwand losgelösten Straf- oder Fantasiegebühren.
(5) Befindet sich der Kunde mit einem nicht nur unerheblichen fälligen Betrag in Verzug, kann KREATIVDESIGN7 nach vorheriger Zahlungsaufforderung und angemessener Ankündigung diejenigen weiteren Leistungen vorübergehend aussetzen, die mit dem Zahlungsrückstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen, soweit die Aussetzung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig ist.
(6) KREATIVDESIGN7 berücksichtigt vor einer Leistungsaussetzung insbesondere
- Höhe und Dauer des Zahlungsrückstands,
- Bedeutung der betroffenen Leistung für den Kunden,
- Auswirkungen auf produktive oder geschäftskritische Systeme,
- bestehende Datenintegritäts- oder Sicherheitsrisiken und
- die Möglichkeit einer weniger einschneidenden Maßnahme.
(7) Eine Leistungsaussetzung darf insbesondere nicht dazu verwendet werden,
- Kundendaten sachfremd zu gefährden,
- zwingende Datenschutzpflichten zu umgehen,
- gesetzlich geschuldete Herausgaben zu verhindern oder
- zwingende Exit- oder Übergaberechte auszuschließen.
(8) Eine vorherige zusätzliche Ankündigung kann entbehrlich sein, wenn
- der Kunde die geschuldete Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder
- ein sofortiges Handeln aus einem anderen gesetzlich anerkannten zwingenden Grund erforderlich ist.
(9) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von KREATIVDESIGN7 auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, bleiben die gesetzlichen Rechte von KREATIVDESIGN7, insbesondere zur Leistungsverweigerung oder zur Forderung einer angemessenen Sicherheit, unberührt.
(10) Bei erheblichen oder wiederholten Zahlungsstörungen kann KREATIVDESIGN7, soweit dies gesetzlich und vertraglich zulässig sowie nach den Umständen des Einzelfalls angemessen ist, die Erbringung noch nicht erbrachter zukünftiger Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
(11) Nach vollständiger Begleichung der für eine berechtigte Aussetzung maßgeblichen Rückstände nimmt KREATIVDESIGN7 die ausgesetzte Leistung im Rahmen einer angemessenen technischen und organisatorischen Wiederaufnahme wieder auf, soweit der Vertrag fortbesteht.
(12) Notwendige und nachweisbare Reaktivierungsaufwendungen, die unmittelbar infolge einer vom Kunden zu vertretenden berechtigten Leistungsaussetzung entstehen, können zusätzlich berechnet werden, soweit sie
- nicht bereits durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind und
- in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Wiederaufnahmeaufwand stehen.
(13) Weitergehende gesetzliche und wirksam vereinbarte Rechte der Parteien bleiben unberührt.
§ 19Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und streitige Rechnungsbeträge
(1) Der Kunde kann gegen Forderungen von KREATIVDESIGN7 grundsätzlich nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die
- unbestritten,
- rechtskräftig festgestellt oder
- von KREATIVDESIGN7 anerkannt
sind.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen und mit der Forderung von KREATIVDESIGN7 in einem so engen rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dass ihr Ausschluss unangemessen wäre.
Zwingende gesetzliche Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
(3) Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde grundsätzlich nur wegen fälliger Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
(4) Zwingende gesetzliche Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Gegenrechte bleiben unberührt.
(5) Besteht zwischen den Parteien lediglich Streit über einen sachlich und rechnerisch abgrenzbaren Teil einer Rechnung, ist der unstreitige Teil grundsätzlich fristgerecht zu bezahlen, soweit dem Kunden hinsichtlich dieses Betrags kein anderweitiges Leistungsverweigerungsrecht zusteht.
(6) Die Beanstandung einer einzelnen Rechnung führt nicht automatisch dazu, dass andere fällige und unstreitige Forderungen von KREATIVDESIGN7 ausgesetzt werden.
(7) Der Kunde soll sachliche oder rechnerische Beanstandungen einer Rechnung nach deren Feststellung unverzüglich und nachvollziehbar mitteilen, damit eine zeitnahe Prüfung und Klärung ermöglicht wird.
Eine verspätete Beanstandung führt allein nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte, soweit ein solcher Rechtsverlust nicht gesetzlich vorgesehen oder wirksam vereinbart ist.
§ 20Fertigstellung, Prüfung und Abnahme
(1) Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Leistungen oder Leistungsbestandteile, bei denen KREATIVDESIGN7 nach dem jeweiligen Vertrag einen abnahmefähigen Erfolg schuldet.
Für reine Dienst-, Beratungs-, Betreuungs-, Monitoring- oder sonstige Tätigkeitsleistungen findet eine Abnahme nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) KREATIVDESIGN7 zeigt dem Kunden die Fertigstellung eines abnahmefähigen Deliverables oder Leistungsabschnitts an und kann ihn zur Abnahme auffordern.
Die Fertigstellungs- und Abnahmeaufforderung kann insbesondere in Textform oder über ein hierfür vereinbartes Projektmanagement- oder Kundensystem erfolgen.
(3) Der Kunde hat die zur Abnahme gestellte Leistung innerhalb der vereinbarten, andernfalls innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist daraufhin zu prüfen, ob sie im Wesentlichen der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit entspricht.
Soweit keine andere angemessene Prüfungsfrist vereinbart ist, beträgt diese grundsätzlich 14 Kalendertage ab Zugang der Abnahmeaufforderung.
Erfordert Art, Umfang oder Komplexität der Leistung objektiv eine längere Prüfungsfrist, gilt eine entsprechend angemessene längere Frist.
(4) Der Kunde hat innerhalb der Prüfungsfrist
- die Abnahme zu erklären oder
- die Abnahme unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels zu verweigern.
Für eine Beanstandung genügt eine hinreichend nachvollziehbare Beschreibung der wahrnehmbaren Abweichung oder Fehlererscheinung.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, die technische Ursache des Mangels selbst zu ermitteln.
(5) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Bestehende Ansprüche des Kunden hinsichtlich solcher unwesentlicher Mängel bleiben hiervon unberührt.
(6) Setzt KREATIVDESIGN7 dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, treten die gesetzlichen Rechtsfolgen der Abnahmefiktion ein, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.
(7) Die bloße Übersendung, Bereitstellung oder Veröffentlichung eines Deliverables begründet für sich allein keine von den gesetzlichen Voraussetzungen unabhängige Abnahmefiktion.
(8) Eine produktive und bestimmungsgemäße Nutzung eines fertiggestellten Deliverables kann abhängig von den Umständen des Einzelfalls bei der Beurteilung berücksichtigt werden, ob der Kunde das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß akzeptiert hat.
Eine produktive Nutzung wird jedoch nicht unabhängig von den konkreten Umständen pauschal einer ausdrücklich erklärten Abnahme gleichgestellt.
(9) Teilabnahmen finden nur statt, wenn
- sie im jeweiligen Vertrag, SOW oder Projektplan ausdrücklich vorgesehen sind oder
- der Kunde einen sachlich abgrenzbaren Leistungsabschnitt ausdrücklich als Teilabnahme abnimmt.
Die bloße Fertigstellung, Übergabe oder Nutzung eines Leistungsabschnitts begründet ohne entsprechende Vereinbarung oder Abnahmeerklärung keine Teilabnahme.
Für einen wirksam teilabgenommenen Leistungsabschnitt treten die mit der Abnahme verbundenen Rechtsfolgen grundsätzlich nur hinsichtlich dieses Leistungsabschnitts ein.
(10) Nimmt der Kunde ein Werk trotz Kenntnis eines Mangels ab, richten sich ein etwaiger Vorbehalt von Mängelrechten und die damit verbundenen Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(11) Eine fachliche, gestalterische, inhaltliche oder konzeptionelle Freigabe gemäß § 10 stellt keine werkvertragliche Abnahme dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der konkreten Erklärung eindeutig ergibt.
(12) Soweit eine Leistung ihrer Beschaffenheit nach keiner Abnahme zugänglich ist, gelten die hierfür einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
§ 21Mängel, Mängelanzeige und Nacherfüllung
(1) Soweit auf eine Leistung werkvertragliches Mängelrecht Anwendung findet, schuldet KREATIVDESIGN7 eine Leistung, die zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Soweit keine konkrete Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde, richten sich die Anforderungen nach dem vereinbarten Vertragszweck und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
(2) Ein Mangel kann insbesondere vorliegen, wenn ein geschuldetes Deliverable von einer ausdrücklich vereinbarten
- Funktion,
- Eigenschaft,
- technischen Anforderung,
- gestalterischen Vorgabe oder
- sonstigen Beschaffenheit
abweicht.
(3) Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil
- eine andere technische, strategische oder gestalterische Lösung ebenfalls möglich gewesen wäre,
- der Kunde nachträglich eine andere Präferenz entwickelt,
- eine nicht vereinbarte Funktion oder Eigenschaft fehlt,
- ein Ergebnis wirtschaftlich hinter einer Erwartung zurückbleibt, obwohl ein entsprechender Erfolg nicht geschuldet war, oder
- sich nach dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt externe technische, regulatorische oder marktbezogene Rahmenbedingungen verändern.
§ 23 bleibt unberührt.
(4) Der Kunde soll einen behaupteten Mangel so beschreiben, dass KREATIVDESIGN7 die betroffene Abweichung nachvollziehen und, soweit technisch möglich, reproduzieren kann.
Hierzu soll der Kunde, soweit vorhanden und relevant, insbesondere mitteilen:
- das betroffene Deliverable oder System,
- die beobachtete Abweichung oder Fehlererscheinung,
- Zeitpunkt und Umstände des Auftretens,
- gegebenenfalls verwendete Browser-, System-, Geräte- oder Softwareversionen sowie
- vorhandene Fehlermeldungen, Screenshots, Logs oder sonstige geeignete Hinweise.
(5) Der Kunde ist nicht verpflichtet, die technische oder fachliche Ursache eines Mangels selbst zu bestimmen.
(6) KREATIVDESIGN7 ist Gelegenheit zu geben, den behaupteten Mangel zu untersuchen.
Der Kunde stellt hierfür im zumutbaren Umfang diejenigen Informationen, Testmöglichkeiten und erforderlichen Zugänge zur Verfügung, die für eine sachgerechte Prüfung erforderlich sind.
Sicherheits-, Datenschutz- und Geheimhaltungsanforderungen bleiben hierbei zu beachten.
(7) Liegt ein von KREATIVDESIGN7 zu verantwortender Mangel vor, erhält KREATIVDESIGN7 zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit nicht nach den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes gilt.
KREATIVDESIGN7 kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach eigener fachlicher Wahl
- den Mangel beseitigen oder
- ein neues mangelfreies Deliverable herstellen,
soweit die jeweilige Form der Nacherfüllung nach Art der Leistung möglich und rechtlich zulässig ist.
(8) KREATIVDESIGN7 trägt die gesetzlich von KREATIVDESIGN7 zu tragenden erforderlichen Aufwendungen der berechtigten Nacherfüllung.
(9) KREATIVDESIGN7 kann eine bestimmte Form der Nacherfüllung verweigern, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
(10) Der Kunde soll KREATIVDESIGN7 vor einer Selbstvornahme oder Beauftragung eines Dritten zur Beseitigung eines behaupteten Mangels grundsätzlich eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung geben.
Fälle, in denen eine Fristsetzung oder vorherige Nacherfüllungsmöglichkeit nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, bleiben unberührt.
(11) Verändert der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter das betroffene Deliverable, System oder die technische Umgebung während der Mängelprüfung oder Nacherfüllung, haftet KREATIVDESIGN7 nicht für zusätzliche Fehler, Schäden oder Erschwernisse, soweit diese nachweislich durch diesen Eingriff verursacht wurden.
Mängelrechte wegen eines hiervon unabhängigen ursprünglichen Mangels bleiben unberührt.
(12) Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie berechtigt verweigert oder ist eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte unter den jeweiligen Voraussetzungen zu.
(13) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels richten sich ergänzend nach den Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 22Verjährung werkvertraglicher Mängelansprüche
(1) Soweit gesetzlich zulässig, verjähren werkvertragliche Mängelansprüche des Kunden aus von KREATIVDESIGN7 erbrachten Leistungen innerhalb von zwölf Monaten.
(2) Die Verkürzung nach Absatz 1 betrifft ausschließlich werkvertragliche Mängelansprüche und die daran gesetzlich anknüpfenden Rechtsfolgen.
Sie gilt insbesondere nicht als allgemeine Verkürzung der Verjährung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Die Verjährungsfrist beginnt mit dem für den jeweiligen Anspruch gesetzlich maßgeblichen Zeitpunkt, insbesondere – soweit das Gesetz an die Abnahme anknüpft – mit der Abnahme des betreffenden Werks oder des wirksam teilabgenommenen Leistungsabschnitts.
(4) Die Verkürzung nach Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche
- aufgrund vorsätzlicher Pflichtverletzung,
- aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Beschaffenheitsgarantie,
- nach zwingendem Produkthaftungsrecht,
- für die zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere oder nicht verkürzbare Verjährung vorsehen oder
- für die eine ausdrücklich vereinbarte speziellere Regelung gilt.
(5) Die Verkürzung nach Absatz 1 gilt insbesondere nicht für werkvertragliche Mängelansprüche im Zusammenhang mit
- einem Bauwerk oder
- einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
soweit hierfür eine gesetzliche längere Verjährungsfrist gilt und deren Verkürzung durch diese AGB nicht wirksam erfolgen kann oder soll.
(6) Für
- reine Dienstleistungsansprüche,
- Zahlungsansprüche,
- eigenständige Schadensersatzansprüche außerhalb des erfassten werkvertraglichen Mängelrechts,
- Datenschutzansprüche,
- Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten,
- Geheimhaltungs- und Geschäftsgeheimnisansprüche,
- Herausgabe- oder Eigentumsansprüche sowie
- sonstige Ansprüche, die ihrer Rechtsnatur nach keine von Absatz 1 erfassten werkvertraglichen Mängelansprüche darstellen,
gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen oder wirksam vereinbarten Verjährungsregelungen.
(7) Gesetzliche Vorschriften über Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt.
§ 23Abgrenzung von Mängeln zu späteren Änderungen und Betriebsrisiken
(1) Für die Beurteilung, ob eine Leistung mangelhaft ist, ist der nach Vertrag und Gesetz maßgebliche Zustand der Leistung zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt entscheidend.
(2) Die Erstellung einer digitalen, technischen, kreativen oder sonstigen Leistung begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine zeitlich unbegrenzte Verpflichtung von KREATIVDESIGN7, diese Leistung kostenlos an zukünftige technische, regulatorische, marktbezogene oder sonstige Veränderungen anzupassen.
Zwingende gesetzliche Aktualisierungs- oder Anpassungspflichten bleiben unberührt.
(3) Insbesondere stellt ein erst nach dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt entstehender Anpassungsbedarf grundsätzlich keinen ursprünglichen Mangel dar, wenn er darauf beruht, dass sich nachträglich
- Browser oder Betriebssysteme,
- Endgeräte oder Bildschirmtechnologien,
- APIs oder externe Schnittstellen,
- Frameworks, Bibliotheken oder Programmiersprachen,
- Hosting-, Cloud- oder Serverumgebungen,
- Drittanbieterplattformen,
- Suchmaschinenanforderungen oder Rankingmechanismen,
- Werbeplattformen oder Trackingtechnologien,
- gesetzliche, regulatorische, Accessibility- oder Datenschutzanforderungen,
- Cybersecurity-Anforderungen oder
- sonstige externe technische Rahmenbedingungen
verändern.
(4) Absatz 3 gilt nicht, soweit KREATIVDESIGN7
- eine entsprechende zukünftige Kompatibilität, Aktualisierung oder Anpassung ausdrücklich übernommen hat,
- aufgrund eines Wartungs-, Support-, Managed-Service- oder sonstigen laufenden Vertrags zur betreffenden Anpassung verpflichtet ist oder
- eine zwingende gesetzliche Aktualisierungs-, Sicherheits-, Produkt- oder sonstige Anpassungspflicht trifft.
(5) Hat KREATIVDESIGN7 bereits zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt eine für den vereinbarten Zweck ungeeignete, technisch überholte oder erkennbar nicht tragfähige Lösung eingesetzt, kann KREATIVDESIGN7 sich nicht allein darauf berufen, dass später weitere technische Veränderungen eingetreten sind.
Maßgeblich bleibt, ob die Leistung zum maßgeblichen Zeitpunkt vertragsgemäß war.
(6) Änderungen oder Beeinträchtigungen, die nach Fertigstellung oder Abnahme durch
- den Kunden,
- einen vom Kunden beauftragten Dritten,
- nicht von KREATIVDESIGN7 freigegebene Erweiterungen oder Plugins,
- Änderungen an Code, Datenbanken, Serverkonfigurationen oder Infrastruktur,
- unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung,
- Deaktivierung vorgesehener Sicherheitsmaßnahmen oder
- sonstige Eingriffe außerhalb des Verantwortungsbereichs von KREATIVDESIGN7
verursacht wurden, begründen keine Mängelhaftung von KREATIVDESIGN7, soweit der geltend gemachte Mangel oder Schaden auf diesem Eingriff beruht.
(7) Absatz 6 lässt Rechte des Kunden wegen eines davon unabhängigen ursprünglichen Mangels unberührt.
(8) Ist bei einem behaupteten Mangel zunächst unklar, ob dessen Ursache der KREATIVDESIGN7-Leistung, der kundenseitigen Umgebung oder einem externen System zuzuordnen ist, wirken die Parteien im zumutbaren Umfang an einer sachgerechten Ursachenanalyse mit.
(9) Ergibt eine nachvollziehbare Prüfung, dass kein KREATIVDESIGN7 zuzurechnender Mangel vorliegt, kann KREATIVDESIGN7 den hierfür erforderlichen Analyseaufwand nur dann gesondert berechnen, wenn
- die gesonderte Vergütung vorab vereinbart wurde oder
- KREATIVDESIGN7 den Kunden vor Entstehung eines erheblichen kostenpflichtigen Analyseaufwands hierauf hingewiesen hat und der Analyse zugestimmt wurde.
Eine erfolglose Mängelmeldung führt nicht automatisch zu einer Kostenpflicht.
(10) Besteht ein Wartungs-, Support-, Hosting- oder Managed-Service-Vertrag, richtet sich die Verpflichtung zur Anpassung an spätere Veränderungen vorrangig nach dem dort vereinbarten Leistungsumfang.
§ 24Kundeninhalte, Daten und Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Der Kunde bleibt Inhaber der ihm zustehenden Rechte an den KREATIVDESIGN7 zur Verfügung gestellten oder von ihm vorgegebenen
- Daten,
- Texten,
- Bildern und Videos,
- Marken und Logos,
- Dokumenten und Datenbanken,
- Softwarebestandteilen,
- Geschäftsinformationen,
- Werbeaussagen und Claims,
- personenbezogenen Daten sowie
- sonstigen Materialien
nachfolgend gemeinsam „Kundeninhalte“, soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der Kunde räumt KREATIVDESIGN7 für Dauer und Zweck der Vertragsdurchführung diejenigen einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsbefugnisse an den Kundeninhalten ein, die KREATIVDESIGN7 zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigt.
Dies umfasst, soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich, auch die technische Verarbeitung durch ordnungsgemäß eingesetzte Mitarbeiter, Subunternehmer und technische Dienstleister von KREATIVDESIGN7.
(3) Eine darüber hinausgehende eigenständige wirtschaftliche Nutzung von Kundeninhalten durch KREATIVDESIGN7 erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte vertragliche oder gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich und steht nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften dafür ein, dass er über die für die vereinbarte Nutzung und Verarbeitung der von ihm bereitgestellten oder vorgegebenen Kundeninhalte erforderlichen Rechte, Befugnisse, Rechtsgrundlagen und Genehmigungen verfügt.
(5) Dies betrifft, soweit im konkreten Fall einschlägig, insbesondere
- Urheber- und Nutzungsrechte,
- Marken-, Design- und Kennzeichenrechte,
- Datenbankrechte,
- Persönlichkeits-, Bildnis- und Namensrechte,
- datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen und erforderliche Einwilligungen,
- Geheimhaltungs- und Weitergabebefugnisse,
- vertragliche Nutzungs- und Lizenzrechte gegenüber Dritten sowie
- die Berechtigung, die jeweiligen Inhalte im vereinbarten Umfang durch KREATIVDESIGN7 und vertragsgemäß eingesetzte Dienstleister verarbeiten zu lassen.
(6) Der Kunde darf KREATIVDESIGN7 keine Kundeninhalte oder Weisungen zur Verfügung stellen, deren vertragsgemäße Nutzung oder Verarbeitung
- Rechte Dritter verletzt,
- gegen zwingende gesetzliche Verbote verstößt,
- Geschäftsgeheimnisse unbefugt offenlegt,
- gegen wirksame Vertraulichkeits- oder Nutzungsbeschränkungen verstößt oder
- eine Verarbeitung voraussetzt, für die keine ausreichende rechtliche Befugnis besteht.
(7) KREATIVDESIGN7 schuldet ohne ausdrückliche gesonderte Beauftragung keine vollständige rechtliche Rechteklärung oder Clearance sämtlicher vom Kunden bereitgestellter Inhalte, Aussagen, Daten oder Materialien.
KREATIVDESIGN7 darf grundsätzlich davon ausgehen, dass der Kunde seine Verantwortlichkeiten nach diesem Paragraphen erfüllt hat, soweit keine offensichtlichen oder konkreten Anhaltspunkte für das Gegenteil bestehen.
(8) Erkennt KREATIVDESIGN7 konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Kundeninhalt oder die verlangte Nutzung rechtswidrig sein könnte, ist KREATIVDESIGN7 berechtigt,
- zusätzliche Informationen oder Nachweise zu verlangen,
- die betreffende Nutzung oder Verarbeitung vorübergehend auszusetzen,
- eine alternative Gestaltung oder Nutzung vorzuschlagen oder
- die betreffende Nutzung oder Verarbeitung abzulehnen,
soweit dies zur Vermeidung einer konkreten Rechtsverletzung erforderlich und angemessen ist.
(9) Die Freigabe, technische Verarbeitung oder Veröffentlichung eines Kundeninhalts durch KREATIVDESIGN7 führt nicht dazu, dass KREATIVDESIGN7 allein dadurch die rechtliche Verantwortung für vom Kunden vorgegebene
- Inhalte,
- Tatsachenbehauptungen,
- Preise,
- Claims,
- Werbeversprechen,
- Produktinformationen oder
- sonstige Vorgaben
übernimmt.
Eine Verantwortlichkeit von KREATIVDESIGN7 für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
(10) Besondere Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu KI-spezifischen Verarbeitungen, regulierten Branchen oder besonderen Marketing- und Compliance-Anforderungen ergeben sich aus den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls einbezogenen Spezialbedingungen.
§ 25Ansprüche Dritter aufgrund von Kundeninhalten und Kundenweisungen
(1) Macht ein Dritter gegenüber KREATIVDESIGN7 Ansprüche geltend, weil
- vom Kunden bereitgestellte Kundeninhalte,
- vom Kunden verbindlich vorgegebene Inhalte,
- vom Kunden erteilte Weisungen oder
- vom Kunden ausdrücklich verlangte Nutzungsweisen
Rechte dieses Dritten verletzen oder sonst rechtswidrig sind, stellt der Kunde KREATIVDESIGN7 von berechtigten Ansprüchen frei, soweit
- die anspruchsbegründende Ursache der Verantwortungs- und Risikosphäre des Kunden zuzurechnen ist und
- der Kunde hierfür nach den gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften einzustehen hat.
(2) Die Freistellung umfasst im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere erforderliche und angemessene
- Schadensersatz- oder Erstattungsbeträge,
- Kosten zur Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung,
- gesetzlich erstattungsfähige Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie
- sonstige notwendige Kosten einer sachgerechten Rechtsverteidigung.
(3) KREATIVDESIGN7 informiert den Kunden nach Kenntniserlangung ohne schuldhaftes Zögern über einen relevanten Drittanspruch, soweit einer solchen Information keine gesetzlichen, gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen zwingenden Gründe entgegenstehen.
(4) Der Kunde erhält angemessene Gelegenheit,
- an der Verteidigung gegen den Anspruch mitzuwirken und
- die hierfür erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise bereitzustellen.
(5) KREATIVDESIGN7 wird ohne vorherige angemessene Abstimmung mit dem Kunden grundsätzlich kein Anerkenntnis, keinen Vergleich und keine sonstige Erklärung abgeben, durch welche die Rechtsposition des Kunden unangemessen beeinträchtigt wird.
Dies gilt nicht, soweit
- unverzügliches Handeln zur Abwehr eines erheblichen Schadens erforderlich ist,
- der Kunde trotz angemessener Möglichkeit zur Mitwirkung nicht rechtzeitig reagiert oder
- KREATIVDESIGN7 gesetzlich, gerichtlich oder behördlich zu einem bestimmten Handeln verpflichtet ist.
(6) KREATIVDESIGN7 bleibt verpflichtet, angemessene und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
(7) Die Freistellungspflicht des Kunden besteht nicht oder reduziert sich entsprechend, soweit KREATIVDESIGN7 die Entstehung oder den Umfang des Drittanspruchs durch eigenes schuldhaftes Verhalten verursacht oder mitverursacht hat.
(8) Eine Freistellung des Kunden besteht insbesondere nicht, soweit der Drittanspruch allein darauf beruht, dass KREATIVDESIGN7
- Kundeninhalte ohne entsprechende Befugnis verändert,
- Kundeninhalte außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks genutzt,
- eine rechtmäßige Kundenweisung eigenmächtig rechtsverletzend umgesetzt oder verändert oder
- durch eine sonstige eigene Pflichtverletzung den Drittanspruch verursacht
hat.
(9) Weitergehende Ansprüche und Einwendungen der Parteien richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsbestimmungen dieser AGB.
§ 26Nutzungsrechte an projektbezogenen Deliverables
(1) Urheberrechte und sonstige originäre Schutzrechte verbleiben bei dem jeweiligen Rechtsinhaber, soweit sie ihrer Rechtsnatur nach nicht übertragbar sind.
KREATIVDESIGN7 räumt dem Kunden an den vertragsgemäß geschuldeten Deliverables diejenigen Nutzungsrechte ein, die nach dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbart sind oder für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich sind, soweit KREATIVDESIGN7 hierzu rechtlich befugt ist.
(2) Soweit im jeweiligen Vertrag hinsichtlich eines Deliverables kein abweichender Rechteumfang vereinbart wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der diesem Deliverable zugeordneten Vergütung ein zeitlich unbeschränktes, räumlich weltweites und einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, der für die vertragsgemäße betriebliche Nutzung des betreffenden Deliverables erforderlich ist.
(3) Das Nutzungsrecht umfasst, soweit dies für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich und rechtlich zulässig ist, insbesondere das Recht,
- das Deliverable zu vervielfältigen,
- es in den eigenen Geschäftsbetrieb zu integrieren,
- es für vereinbarte Kommunikations-, Marketing-, Vertriebs- oder Betriebszwecke zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen,
- technisch erforderliche Kopien anzufertigen,
- es zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist, sowie
- eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister mit Betrieb, Wartung oder zulässiger Bearbeitung zu beauftragen.
(4) Eine eigenständige
- Weiterveräußerung,
- isolierte Lizenzierung,
- Produktisierung,
- Vermarktung als White-Label-Produkt oder
- Nutzung eines Deliverables als eigenständige konkurrierende Entwicklungs-, Beratungs- oder Softwarelösung
ist nur gestattet, soweit dies vom vereinbarten Vertragszweck umfasst oder ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Ist ein Deliverable nach dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich zur Nutzung oder Weitergabe an
- verbundene Unternehmen,
- Franchisenehmer,
- Vertriebspartner,
- Endkunden oder
- sonstige Dritte
bestimmt, wird der eingeräumte Rechteumfang entsprechend dem vereinbarten Vertragszweck erweitert.
(6) Die endgültige Einräumung der vertragsgemäß geschuldeten Nutzungsrechte steht grundsätzlich unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung derjenigen Vergütung, die dem betreffenden Deliverable oder selbstständig abrechenbaren Leistungsabschnitt zugeordnet ist.
(7) Bis zur vollständigen Zahlung erhält der Kunde diejenigen vorläufigen Nutzungsbefugnisse, die zur vertragsgemäßen
- Prüfung,
- Abstimmung,
- Freigabe,
- Abnahme oder
- sonstigen Projektabwicklung
erforderlich sind.
(8) Bei SaaS-, Hosting-, Plattform-, Lizenz- und sonstigen laufzeitgebundenen Leistungen richtet sich der Rechteumfang nach dem jeweils vereinbarten Vertrags- oder Lizenzmodell.
(9) KREATIVDESIGN7 stellt im Rahmen seiner vertraglichen Verantwortlichkeit sicher, dass von KREATIVDESIGN7 eingesetzte Mitarbeiter und externe Leistungserbringer KREATIVDESIGN7 diejenigen Rechte oder Befugnisse einräumen, die KREATIVDESIGN7 benötigt, um dem Kunden den vertraglich zugesagten Rechteumfang zu verschaffen.
(10) Sämtliche Rechtseinräumungen nach diesem Paragraphen stehen unter dem Vorbehalt
- des KREATIVDESIGN7 Background IP gemäß § 27,
- der Source-Code-Regelungen gemäß § 28,
- von Drittanbieter- und Open-Source-Rechten gemäß § 30 sowie
- der besonderen Regelungen für KI-generierte und KI-unterstützte Bestandteile gemäß § 31.
§ 27KREATIVDESIGN7 Background IP, Methoden und wiederverwendbare Bestandteile
(1) Sämtliche Rechte an KREATIVDESIGN7 Background IP verbleiben bei KREATIVDESIGN7 beziehungsweise dem jeweiligen ursprünglichen Rechtsinhaber.
(2) Zum KREATIVDESIGN7 Background IP können insbesondere gehören:
- allgemeine Beratungs-, Analyse- und Strategiemethoden,
- die KREATIVDESIGN7 METHOD™ und sonstige methodische Frameworks,
- Templates, Checklisten und Standardstrukturen,
- generische Softwarebausteine und Bibliotheken,
- wiederverwendbare Codekomponenten,
- interne Entwicklungs- und Automatisierungswerkzeuge,
- technische Frameworks und Basisarchitekturen,
- generische Automatisierungsbausteine,
- Promptarchitekturen und Promptbibliotheken,
- generische Agenten- und Workflowstrukturen,
- interne Qualitäts-, Prüf-, Entwicklungs- und Deploymentprozesse,
- allgemeines Know-how, Methodenwissen und Projekterfahrungen sowie
- abstrahierbare und nicht ausschließlich kundenspezifische technische oder methodische Lösungsansätze.
(3) Auch während eines Kundenprojekts können neue generische oder abstrahierbare Komponenten entstehen und KREATIVDESIGN7 Background IP darstellen.
Dies gilt jedoch nicht für Arbeitsergebnisse in dem Umfang, in dem diese im jeweiligen Vertrag ausdrücklich als kundenspezifisches Deliverable geschuldet sind und dem Kunden daran Nutzungsrechte eingeräumt werden.
(4) Die Qualifikation eines Bestandteils als allgemein wiederverwendbar berechtigt KREATIVDESIGN7 insbesondere nicht dazu, ein ausdrücklich geschuldetes kundenspezifisches Deliverable nachträglich insgesamt als Background IP zu behandeln.
(5) Bereits bestehende, unabhängig entwickelte oder generische Bestandteile verlieren ihre Eigenschaft als Background IP nicht allein dadurch, dass sie in ein kundenspezifisches Deliverable integriert werden.
(6) Ist KREATIVDESIGN7 Background IP technisch oder funktional Bestandteil eines dem Kunden überlassenen Deliverables und ist dessen vertragsgemäße Nutzung ohne diesen Bestandteil nicht sinnvoll möglich, erhält der Kunde hieran ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, der für die bestimmungsgemäße Nutzung des Deliverables erforderlich ist.
(7) Das Recht nach Absatz 6 umfasst, soweit für den Vertragszweck erforderlich, auch die Nutzung des eingebetteten Background IP durch Mitarbeiter oder vom Kunden beauftragte Dienstleister zur zulässigen
- Nutzung,
- Wartung,
- Fehlerbehebung oder
- Weiterentwicklung
des jeweiligen Deliverables.
(8) Ohne ausdrückliche Vereinbarung berechtigt das eingebettete Nutzungsrecht den Kunden nicht dazu,
- Background IP isoliert aus dem Deliverable herauszulösen und eigenständig zu vermarkten,
- generische KREATIVDESIGN7-Komponenten als eigenes Produkt anzubieten,
- KREATIVDESIGN7 Frameworks als allgemeine Entwicklungsplattform Dritten zur Verfügung zu stellen,
- Promptbibliotheken, Methoden oder interne Systeme eigenständig zu kommerzialisieren oder
- sonstige interne KREATIVDESIGN7-Ressourcen außerhalb des jeweiligen Deliverables wirtschaftlich zu verwerten.
(9) KREATIVDESIGN7 bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Erfahrungen, Frameworks und rechtmäßig wiederverwendbare Komponenten für andere Projekte und Kunden zu nutzen.
Dies gilt nur, soweit hierbei keine
- vertraulichen Informationen,
- Geschäftsgeheimnisse,
- personenbezogenen Daten oder
- ausschließlich kundenspezifischen Inhalte oder Deliverables
des Kunden unbefugt offengelegt oder verwertet werden.
§ 28Source Code, Repositories und technische Dokumentation
(1) Ein Anspruch des Kunden auf Übergabe von Source Code, Repository-Inhalten oder vergleichbaren Entwicklungsartefakten besteht nur, soweit
- deren Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde oder
- deren Überlassung nach dem konkret vereinbarten Vertragszweck Bestandteil der geschuldeten Leistung ist.
(2) Soweit KREATIVDESIGN7 ausdrücklich mit der Entwicklung und Übergabe kundenspezifischer Individualsoftware einschließlich Source Code beauftragt wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung den geschuldeten projektbezogenen Source Code einschließlich der vereinbarten technischen Dokumentation.
(3) Soweit kein abweichender Rechteumfang vereinbart wurde, erhält der Kunde an dem ausschließlich für ihn entwickelten und übergebenen projektbezogenen Source Code ein zeitlich unbeschränktes, weltweites und einfaches Nutzungsrecht, das ihn insbesondere berechtigt,
- die Software zu installieren und zu betreiben,
- erforderliche Kopien anzufertigen,
- Fehler zu untersuchen und zu beheben,
- die Software zu warten,
- sie für eigene betriebliche Zwecke zu ändern und weiterzuentwickeln,
- erforderliche Schnittstellen herzustellen sowie
- hierzu eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister einzusetzen.
(4) Rechte an eingebettetem Background IP und Drittanbieterbestandteilen richten sich ergänzend nach §§ 27 und 30.
(5) Während der Entwicklung verbleibt das führende Entwicklungsrepository grundsätzlich unter Kontrolle von KREATIVDESIGN7, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Ein Read-only-Zugriff, Mirror, gemeinsames Repository oder eine andere Form des Entwicklungszugriffs kann im jeweiligen SOW vereinbart werden.
(6) Ein während der Projektentwicklung eingeräumter Repository-Zugriff führt für sich genommen weder
- zu einer vorzeitigen endgültigen Rechtseinräumung noch
- zu einer Erweiterung des vertraglich vereinbarten Rechteumfangs.
(7) Eine geschuldete Source-Code-Übergabe kann je nach Projekt insbesondere erfolgen durch
- Repository-Transfer,
- Repository-Export,
- Source-Code-Archiv oder
- einen anderen sachgerechten und vereinbarten Übergabemechanismus.
(8) Nicht Bestandteil einer Source-Code- oder Repository-Übergabe sind ohne ausdrückliche Vereinbarung insbesondere
- Source Code anderer Kundenprojekte,
- interne KREATIVDESIGN7-Systeme,
- allgemeine Entwicklungstools und Frameworks,
- interne Promptbibliotheken,
- nicht projektbezogene Build-, Deployment- oder CI/CD-Systeme,
- interne Security-Mechanismen,
- private Keys, Tokens, Passwörter und sonstige Secrets sowie
- sonstiges nicht geschuldetes KREATIVDESIGN7 Background IP.
(9) Soweit für den Betrieb eines Kundensystems Zugangsdaten, Schlüssel oder sonstige Secrets tatsächlich an den Kunden übergeben werden müssen, erfolgt deren Übergabe über einen nach Art und Schutzbedarf angemessenen Übergabeprozess.
(10) Umfang und Detailtiefe der technischen Dokumentation richten sich nach dem jeweiligen SOW.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, schuldet KREATIVDESIGN7 eine Dokumentation in dem Umfang, der für
- die vereinbarte Nutzung,
- den vertragsgemäßen Betrieb und
- eine geschuldete geordnete Übergabe
des jeweiligen Deliverables erforderlich ist.
Eine darüber hinausgehende vollständige Enterprise-, Betriebs-, Architektur- oder Entwicklungsdokumentation ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(11) Für KREATIVDESIGN7-eigene Standardsoftware, SaaS-Produkte, Plattformen, interne CRM-Systeme, KI-Systeme oder vergleichbare standardisierte KREATIVDESIGN7-Produkte besteht kein Anspruch des Kunden auf Offenlegung oder Übergabe von
- Source Code,
- Repositories,
- internen Prompts,
- Modellkonfigurationen,
- internen Systemarchitekturen oder
- sonstigem Background IP,
soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(12) Zwingende gesetzliche Rechte berechtigter Softwarenutzer bleiben unberührt.
§ 29Designs, Logos, Branding, Content und offene Produktionsdateien
(1) Bei Branding-, Design-, Kreativ- und Contentprojekten schuldet KREATIVDESIGN7 grundsätzlich diejenigen finalen Deliverables, die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden.
(2) Nicht automatisch zum geschuldeten Übergabeumfang gehören insbesondere
- verworfene Entwürfe,
- nicht ausgewählte Varianten,
- Zwischenstände,
- Moodboards,
- interne Skizzen,
- Arbeits- und Produktionsdateien,
- editierbare offene Dateien,
- Templates und Mastervorlagen,
- Rohmaterial,
- interne Promptstrukturen sowie
- sonstige vorbereitende oder interne Arbeitsunterlagen,
soweit deren Übergabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder für den vereinbarten Vertragszweck geschuldet ist.
(3) Bei einem von KREATIVDESIGN7 individuell für den Kunden entwickelten und als finale Lösung ausgewählten
- Unternehmenslogo,
- Markenlogo oder
- vergleichbaren zentralen individuellen Markenbestandteil
räumt KREATIVDESIGN7 dem Kunden nach vollständiger Zahlung – soweit entsprechende ausschließliche Nutzungsrechte rechtlich bestehen und KREATIVDESIGN7 über die erforderlichen Rechte verfügt – grundsätzlich die für eine dauerhafte exklusive Marken- und Unternehmensnutzung erforderlichen ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein.
(4) Absatz 3 gilt vorbehaltlich solcher Bestandteile, die aufgrund
- von Drittanbieterlizenzen,
- Open-Source-Bedingungen,
- Font-Lizenzen,
- Stock-Material,
- bestehenden Background IP,
- KI-generierter oder KI-unterstützter Bestandteile oder
- sonstiger entgegenstehender Rechte
nicht exklusiv übertragen oder lizenziert werden können.
(5) Für KI-generierte oder KI-unterstützte Bestandteile gilt § 31 ergänzend.
Soweit an einem solchen Bestandteil keine ausschließlichen, übertragbaren oder sonst für die nach Absatz 3 vorgesehene exklusive Nutzung erforderlichen Rechte entstehen, erstreckt sich die Rechtseinräumung ausschließlich auf die tatsächlich bestehenden und von KREATIVDESIGN7 rechtmäßig einräumbaren Rechte.
Enthält ein finaler zentraler Markenbestandteil Drittanbieter- oder KI-basierte Bestandteile, die die für den vereinbarten Vertragszweck erwartbare Exklusivität oder rechtliche Schutzfähigkeit wesentlich einschränken können, weist KREATIVDESIGN7 den Kunden vor der finalen Freigabe hierauf hin, soweit KREATIVDESIGN7 diese Einschränkung kennt oder bei Anwendung der geschuldeten fachlichen Sorgfalt erkennen muss.
(6) Ausschließliche Rechte an einem final ausgewählten Markenbestandteil erstrecken sich nicht automatisch auf
- verworfene Entwürfe,
- nicht ausgewählte Varianten,
- KREATIVDESIGN7-Templates,
- allgemeine Gestaltungssysteme,
- Methoden oder
- KREATIVDESIGN7 Background IP.
(7) Für sonstige Design-, Content-, Kampagnen- und Kreativdeliverables gilt der nach § 26 oder im jeweiligen SOW vereinbarte Rechteumfang.
(8) Die Entwicklung eines Namens, Claims, Logos, Designs, einer Domain oder eines sonstigen Kennzeichens beinhaltet ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung keine Garantie, dass das betreffende Zeichen
- in allen Ländern markenrechtlich registrierbar,
- uneingeschränkt schutzfähig,
- frei von sämtlichen älteren Rechten Dritter oder
- für sämtliche denkbaren Waren-, Dienstleistungs- oder Tätigkeitsbereiche rechtlich nutzbar
ist.
(9) Eine umfassende marken-, firmen-, domain-, design- oder kennzeichenrechtliche Clearance ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde und durch eine hierzu rechtlich befugte Stelle oder Person erbracht werden kann.
§ 30Drittanbieterrechte, Lizenzmaterial und Open Source
(1) Enthält ein Deliverable Bestandteile, deren Rechte nicht bei KREATIVDESIGN7 liegen, sondern auf Rechten, Lizenzen oder Nutzungsbedingungen unabhängiger Dritter beruhen, gelten für diese Bestandteile die jeweiligen anwendbaren Drittanbieter- oder Lizenzbedingungen.
(2) KREATIVDESIGN7 kann dem Kunden an Drittanbieterbestandteilen keine weitergehenden Rechte einräumen, als KREATIVDESIGN7 selbst besitzt oder rechtmäßig weitergeben darf.
(3) Drittanbieterbestandteile können insbesondere umfassen:
- Open-Source-Software,
- Softwarebibliotheken und Plugins,
- Fonts,
- Stockfotos,
- Musik und Audio,
- Videos,
- Icons und Illustrationen,
- Themes und Templates,
- SaaS-, Cloud- und API-Komponenten sowie
- sonstige lizenzierte Materialien.
(4) Erfordert eine Drittanbieterlizenz
- einen eigenen Kundenaccount,
- den unmittelbaren Erwerb einer Lizenz durch den Kunden oder
- eine laufende Zahlung an den Drittanbieter,
kann KREATIVDESIGN7 verlangen, dass der Kunde die entsprechende Lizenz oder das betreffende Vertragsverhältnis selbst übernimmt.
§ 15 bleibt unberührt.
(5) KREATIVDESIGN7 informiert den Kunden über für die vertragsgemäße Nutzung wesentliche bekannte Lizenzbeschränkungen, soweit diese für das konkrete Deliverable relevant sind.
(6) Open-Source-Komponenten bleiben den jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen unterworfen.
KREATIVDESIGN7 erfüllt diejenigen lizenzrechtlichen Hinweise, Attributionen, Offenlegungs- oder sonstigen Compliancepflichten, die KREATIVDESIGN7 aufgrund des konkreten Einsatzes der betreffenden Komponente einzuhalten hat.
(7) KREATIVDESIGN7 berücksichtigt bei der Auswahl von Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten deren Vereinbarkeit mit dem vorgesehenen Vertragszweck.
(8) Ein vollständiges Software Bill of Materials, Open-Source-Register, Lizenz-Audit oder eine besondere Lizenzdokumentation ist nur geschuldet, soweit
- dies ausdrücklich vereinbart wurde oder
- eine für die betreffende Leistung zwingend anwendbare gesetzliche Pflicht dies verlangt.
(9) Schreibt der Kunde einen bestimmten Drittanbieter, eine bestimmte Komponente oder Lizenz verbindlich vor, liegt das mit dieser Auswahl verbundene spezifische Auswahlrisiko grundsätzlich beim Kunden.
Dies gilt nicht, soweit KREATIVDESIGN7
- erkennbare wesentliche Risiken schuldhaft verschweigt,
- eine ausdrückliche Eignungsprüfung übernommen hat oder
- durch eine eigene Pflichtverletzung einen Schaden verursacht.
§ 31KI-generierte und KI-unterstützte Deliverables
(1) KREATIVDESIGN7 darf Systeme künstlicher Intelligenz als Werkzeug zur Erstellung, Bearbeitung, Analyse oder Unterstützung von Leistungen und Deliverables einsetzen, soweit
- dies mit dem vereinbarten Vertragszweck vereinbar ist,
- keine ausdrückliche entgegenstehende Vereinbarung besteht und
- die jeweils anwendbaren Datenschutz-, Vertraulichkeits-, Sicherheits- und sonstigen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
(2) Soweit für einen bestimmten Auftrag die Nutzung bestimmter KI-Systeme, Modellprovider oder Verarbeitungsformen ausdrücklich ausgeschlossen oder beschränkt wurde, ist diese Vereinbarung für den betreffenden Leistungsbereich maßgeblich.
(3) Soweit ein Deliverable ganz oder teilweise unter Einsatz generativer KI entstanden ist, räumt KREATIVDESIGN7 dem Kunden nur diejenigen Rechte ein,
- die an dem betreffenden Bestandteil rechtlich bestehen,
- über die KREATIVDESIGN7 selbst verfügt und
- die KREATIVDESIGN7 nach den anwendbaren Bedingungen rechtmäßig weitergeben kann.
(4) KREATIVDESIGN7 übernimmt ohne ausdrückliche individuelle Vereinbarung keine Garantie dafür, dass ein ausschließlich oder überwiegend automatisiert generierter Bestandteil
- urheberrechtlich schutzfähig ist,
- ein ausschließliches Schutzrecht begründet,
- dem Kunden eine exklusive Rechtsposition gegenüber der Allgemeinheit vermittelt oder
- in ähnlicher oder vergleichbarer Form nicht unabhängig auch anderweitig erzeugt werden kann.
(5) Soweit menschliche kreative Leistungen von KREATIVDESIGN7 oder von KREATIVDESIGN7 eingesetzten Urhebern einen KI-Output eigenständig auswählen, strukturieren, bearbeiten, arrangieren, ergänzen oder zu einem rechtlich schutzfähigen Arbeitsergebnis weiterentwickeln, gelten für diejenigen Rechte, über die KREATIVDESIGN7 verfügen kann, die allgemeinen Rechtebestimmungen dieser AGB.
(6) Die Verwendung von KI als Werkzeug entbindet KREATIVDESIGN7 nicht von der Verantwortung für diejenigen fachlichen Prüfungs-, Qualitäts- oder Leistungspflichten, die KREATIVDESIGN7 für das konkrete finale Deliverable vertraglich übernommen hat.
(7) Eine allgemeine Garantie absoluter Einzigartigkeit von KI-generierten Outputs besteht nicht.
(8) Besondere regulatorische Anforderungen an
- bestimmte KI-Systeme oder Anwendungsfälle,
- personenbezogene oder besonders schutzbedürftige Daten,
- Transparenz,
- Human Oversight,
- besondere Risikoklassen oder
- externe Modellprovider
können in projektspezifischen Vereinbarungen, Datenschutzunterlagen oder besonderen KREATIVDESIGN7 AI Terms geregelt werden.
Zwingende gesetzliche Anforderungen bleiben unberührt.
§ 32Ansprüche Dritter wegen von KREATIVDESIGN7 verantworteter Deliverables
(1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden berechtigte Ansprüche geltend, weil ein von KREATIVDESIGN7 selbst geschaffenes und verantwortetes Deliverable bei vertragsgemäßer Nutzung schuldhaft Urheber-, Marken-, Design- oder vergleichbare gewerbliche Schutzrechte dieses Dritten verletzt, gilt die nachfolgende Verantwortungsregelung.
(2) Voraussetzung für eine Unterstützung und Freistellung durch KREATIVDESIGN7 ist grundsätzlich, dass der Kunde
- KREATIVDESIGN7 über den Drittanspruch ohne schuldhaftes Zögern informiert,
- die für die Prüfung und Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellt und
- ohne angemessene vorherige Abstimmung mit KREATIVDESIGN7 keine Anerkenntnisse, Vergleiche oder sonstigen Erklärungen abgibt, die die Rechtsposition von KREATIVDESIGN7 wesentlich beeinträchtigen,
soweit dem keine zwingenden gesetzlichen, gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen dringenden Gründe entgegenstehen.
Eine Verletzung der vorstehenden Mitwirkungspflichten lässt Rechte des Kunden nur insoweit entfallen oder mindert sie, als KREATIVDESIGN7 hierdurch die Prüfung oder Rechtsverteidigung konkret erschwert wird oder ein vermeidbarer zusätzlicher Schaden entsteht.
(3) KREATIVDESIGN7 ist bei einem von KREATIVDESIGN7 zu verantwortenden Schutzrechtsproblem zunächst berechtigt, nach eigener sachgerechter Wahl
- die erforderlichen Nutzungsrechte zu beschaffen,
- das betreffende Deliverable so zu verändern, dass die Rechtsverletzung beseitigt wird und die wesentlichen vereinbarten Funktionen erhalten bleiben, oder
- das Deliverable durch eine rechtlich nutzbare und funktional angemessene Alternative zu ersetzen,
soweit die jeweilige Maßnahme für den Kunden zumutbar ist.
(4) Ist keine der Maßnahmen nach Absatz 3 unter wirtschaftlich und technisch zumutbaren Bedingungen möglich, können die Parteien den betroffenen Leistungsbestandteil nach Maßgabe des anwendbaren Vertragsrechts beenden.
Bereits gezahlte Vergütung für einen endgültig nicht mehr vertragsgemäß nutzbaren Leistungsbestandteil ist unter Berücksichtigung
- des Umfangs der Beeinträchtigung,
- der bereits erfolgten vertragsgemäßen Nutzung und
- zwingender gesetzlicher Rechte
angemessen abzurechnen.
(5) Eine Verantwortlichkeit von KREATIVDESIGN7 nach diesem Paragraphen besteht nicht, soweit der Drittanspruch gerade verursacht wurde durch
- Kundeninhalte oder Kundenweisungen,
- einen vom Kunden verbindlich vorgeschriebenen Drittanbieterbestandteil,
- eine nicht von KREATIVDESIGN7 vorgenommene oder autorisierte Änderung,
- eine Nutzung außerhalb des eingeräumten Rechteumfangs oder vereinbarten Vertragszwecks,
- eine nicht vorgesehene Kombination mit fremden Produkten oder Systemen, sofern gerade diese Kombination die Rechtsverletzung verursacht, oder
- einen sonstigen Umstand, der ausschließlich der Verantwortungs- und Risikosphäre des Kunden zuzurechnen ist.
(6) Bei ordnungsgemäß eingesetzten Drittanbieter- oder Open-Source-Komponenten richtet sich der verfügbare Rechteumfang ergänzend nach § 30.
KREATIVDESIGN7 bleibt für eigene schuldhafte Verletzungen seiner Auswahl-, Informations-, Integrations- oder sonstigen Vertragspflichten verantwortlich.
(7) Bei KI-generierten oder KI-unterstützten Bestandteilen besteht keine besondere Einstandspflicht allein deshalb, weil
- der betreffende Bestandteil keine urheberrechtliche Schutzfähigkeit besitzt,
- keine Exklusivität erreicht wird oder
- ein ähnlicher Inhalt unabhängig anderweitig erzeugt wird,
sofern keine konkrete Verletzung eines Rechts Dritter vorliegt.
(8) Eine durch KREATIVDESIGN7 schuldhaft verursachte konkrete Verletzung von Schutzrechten Dritter wird durch Absatz 7 nicht ausgeschlossen.
(9) Hat KREATIVDESIGN7 die Entstehung oder den Umfang eines Drittanspruchs gemeinsam mit dem Kunden oder einem Dritten verursacht, richtet sich die Verantwortungsverteilung nach den jeweiligen Verursachungs- und Verantwortungsanteilen sowie den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
(10) Schadensersatz- und Freistellungsansprüche nach diesem Paragraphen unterliegen ergänzend den allgemeinen Haftungsbestimmungen dieser AGB.
Ein projektbezogener Haftungshöchstbetrag gilt nur, soweit ein solcher für den betreffenden Vertrag ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde und auf den konkreten Anspruch anwendbar ist.
(11) Eine darüber hinausgehende Garantie vollständiger weltweiter Schutzrechtsfreiheit oder uneingeschränkter Registrierbarkeit eines Deliverables besteht nur, soweit KREATIVDESIGN7 eine entsprechende Prüfung und Garantie ausdrücklich übernommen hat.
(12) Gesetzliche und vertragliche Mängel- und Nacherfüllungsrechte des Kunden wegen eines Rechtsmangels bleiben unberührt.
§ 33Drittanbieter, externe Plattformen und technische Abhängigkeiten
(1) KREATIVDESIGN7 ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Drittanbieterleistungen einzusetzen, soweit der jeweilige Vertrag keine ausdrücklich abweichende Regelung vorsieht.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Hosting- und Cloudanbieter,
- Domain- und DNS-Dienste,
- Content-Delivery- und Infrastrukturprovider,
- Software- und SaaS-Anbieter,
- APIs und Schnittstellen,
- KI- und Modellanbieter,
- Analyse-, Tracking-, Media- und Marketingplattformen,
- Zahlungs- und Kommunikationsdienste,
- Entwicklungs-, Deployment- und Repository-Dienste sowie
- sonstige technische oder medienbezogene Plattformen.
(2) Nutzt KREATIVDESIGN7 einen Drittanbieter innerhalb der eigenen Leistungskette, wird der Kunde hierdurch nicht allein zum Vertragspartner dieses Drittanbieters.
Drittanbieterbedingungen gelten unmittelbar gegenüber dem Kunden nur, soweit
- der Kunde selbst einen Vertrag oder Account bei dem Drittanbieter unterhält,
- eine Lizenz oder Leistung unmittelbar für den Kunden erworben wird oder
- dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) KREATIVDESIGN7 berücksichtigt bei der Auswahl von Drittanbietern im Rahmen des für den jeweiligen Einsatz angemessenen Umfangs insbesondere
- technische Eignung,
- erkennbare Sicherheitsanforderungen,
- Datenschutzanforderungen,
- wesentliche Lizenzbedingungen sowie
- erkennbare wesentliche Nutzungseinschränkungen.
(4) KREATIVDESIGN7 übernimmt ohne ausdrückliche Garantie keine Gewähr dafür, dass ein unabhängiger Drittanbieter
- seine Leistungen dauerhaft unverändert fortführt,
- bestimmte Funktionen dauerhaft bereitstellt,
- Preise oder Lizenzmodelle unverändert lässt,
- APIs oder technische Spezifikationen nicht verändert oder
- jederzeit störungsfrei verfügbar ist,
soweit KREATIVDESIGN7 auf diese Umstände keinen beherrschenden Einfluss hat.
(5) Absatz 4 entbindet KREATIVDESIGN7 nicht von der Verantwortung für eigenes schuldhaftes
- Auswahlverschulden,
- Integrationsverschulden,
- Konfigurationsverschulden,
- Unterlassen geschuldeter Informationen oder
- sonstiges vertragswidriges Verhalten.
(6) Kündigt ein Drittanbieter eine für die Leistung eingesetzte
- Plattform,
- API,
- Modellversion,
- Softwarekomponente,
- Schnittstelle oder
- sonstige technische Funktion
ab oder verändert diese wesentlich, darf KREATIVDESIGN7 eine sachgerechte Ersatz-, Anpassungs- oder Migrationslösung prüfen.
(7) Soweit eine technisch und wirtschaftlich angemessene Alternative verfügbar ist, darf KREATIVDESIGN7 insbesondere
- auf eine neuere Version migrieren,
- eine technisch vergleichbare Komponente einsetzen,
- den Provider wechseln,
- einen Workflow anpassen oder
- den betroffenen Bestandteil anderweitig substituieren,
sofern hierdurch der vereinbarte Vertragszweck und ausdrücklich vereinbarte wesentliche Funktionalitäten nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Datenschutz-, Informationssicherheits- und sonstige zwingende Anforderungen bleiben unberührt.
(8) Führt eine externe Änderung lediglich zu einem geringfügigen Anpassungsbedarf, richtet sich dessen Behandlung nach dem vereinbarten Leistungs-, Wartungs- oder Supportumfang.
(9) Erfordert eine externe Änderung dagegen insbesondere
- eine wesentliche Neuentwicklung,
- eine umfangreiche Migration,
- eine erhebliche Änderung der Systemarchitektur,
- eine umfangreiche Neuprogrammierung einer Integration oder
- einen vergleichbaren zusätzlichen Projektaufwand,
ist dieser Aufwand grundsätzlich nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs, soweit KREATIVDESIGN7 die Ursache nicht zu vertreten hat und keine abweichende Wartungs-, Support- oder Managed-Service-Verpflichtung besteht.
(10) Absatz 9 gilt insbesondere nicht, soweit KREATIVDESIGN7 bei Vertragsschluss eine für den Vertragszweck wesentliche und bereits konkret angekündigte Abkündigung oder erhebliche Einschränkung einer eingesetzten Drittanbieterkomponente kannte oder bei Anwendung der geschuldeten Sorgfalt hätte berücksichtigen müssen und den Kunden hierüber pflichtwidrig nicht informierte.
(11) Preis-, Lizenz- und Gebührenänderungen von Drittanbietern richten sich nach §§ 15 und 17 sowie gegebenenfalls vereinbarten spezifischen Pass-through- oder Beschaffungsregelungen.
(12) Besondere Anforderungen an geschäftskritische Drittanbieterabhängigkeiten können im jeweiligen SOW, SLA, Security Addendum oder Enterprise-Vertrag geregelt werden.
Hierzu können insbesondere Anforderungen an
- bestimmte Provider,
- Redundanz,
- Datenlokation,
- Migration und Exit,
- Long-Term Support oder
- Change-Control-Prozesse
gehören.
(13) Datenschutzrechtlich relevante Änderungen von Unterauftragsverarbeitern, Drittlandübermittlungen oder sonstigen Verarbeitungsketten richten sich nach den jeweils anwendbaren Datenschutzvereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen.
§ 34Informationssicherheit und Verantwortungsbereiche
(1) KREATIVDESIGN7 trifft für diejenigen Systeme, Infrastrukturen und Verarbeitungsvorgänge, die nach dem jeweiligen Vertrags- und Betriebsmodell von KREATIVDESIGN7 kontrolliert werden, angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.
Dabei werden insbesondere berücksichtigt:
- der Stand der Technik,
- die Implementierungskosten,
- Art, Umfang, Umstände und Zweck der jeweiligen Verarbeitung oder Leistung sowie
- die nach vernünftiger Beurteilung bestehenden Sicherheits- und Schadensrisiken.
(2) Umfang und konkrete technische Ausgestaltung der geschuldeten Sicherheitsmaßnahmen richten sich nach
- der Art der vereinbarten Leistung,
- dem jeweiligen Schutzbedarf,
- der vertraglichen Verantwortungsverteilung und
- gegebenenfalls einbezogenen besonderen Sicherheitsvereinbarungen.
(3) Weitergehende oder konkretisierte Sicherheitsanforderungen können insbesondere in
- einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung,
- den technischen und organisatorischen Maßnahmen,
- einem Security Addendum,
- einem SLA oder
- dem jeweiligen SOW
geregelt werden.
Diese spezielleren Vereinbarungen gehen innerhalb ihres Regelungsbereichs vor.
(4) KREATIVDESIGN7 ist berechtigt, die konkrete technische Umsetzung angemessener Sicherheitsmaßnahmen weiterzuentwickeln und bestehende Maßnahmen durch gleichwertige oder dem jeweiligen Risiko besser entsprechende Maßnahmen zu ersetzen, soweit hierdurch ein ausdrücklich vereinbartes Sicherheitsniveau nicht wesentlich unterschritten wird.
(5) Informationssicherheit ist entsprechend dem vereinbarten Betriebsmodell eine zwischen den Parteien aufgeteilte Verantwortung.
KREATIVDESIGN7 ist für die von KREATIVDESIGN7 vertraglich übernommenen und kontrollierten Sicherheitsbereiche verantwortlich.
Der Kunde bleibt insbesondere für diejenigen Sicherheitsbereiche verantwortlich, die seiner eigenen Organisations-, Benutzer-, Endgeräte-, Account- oder Systemkontrolle unterliegen.
(6) Der Kunde hat in seinem Verantwortungsbereich angemessene Maßnahmen zu treffen, um
- Zugangsdaten und sonstige Berechtigungen gegen unbefugte Nutzung zu schützen,
- Zugriffsrechte nur berechtigten Personen einzuräumen,
- nicht mehr erforderliche Berechtigungen zeitnah zu entziehen,
- eigene Endgeräte und Systeme angemessen zu schützen und
- von KREATIVDESIGN7 bereitgestellte Sicherheitsmechanismen nicht unbefugt zu umgehen oder zu beeinträchtigen.
(7) Erkennt eine Partei einen konkreten Sicherheitsvorfall oder begründeten Verdacht, der die von der jeweils anderen Partei kontrollierten Systeme, Zugangsdaten oder Datenbestände wesentlich betreffen kann, informiert sie die andere Partei ohne schuldhaftes Zögern, soweit dies zur sachgerechten Gefahrenabwehr erforderlich und rechtlich zulässig ist.
(8) Bei einem konkreten erheblichen Sicherheitsrisiko darf KREATIVDESIGN7 verhältnismäßige und auf den erforderlichen Umfang begrenzte Schutzmaßnahmen ergreifen.
Soweit möglich, sind weniger einschneidende Maßnahmen gegenüber einer vollständigen Leistungsaussetzung zu bevorzugen.
(9) Nach Wegfall des konkreten Sicherheitsgrunds werden vorübergehende Einschränkungen im Rahmen einer angemessenen technischen Wiederaufnahme aufgehoben, soweit der Vertrag fortbesteht.
(10) Hat der Kunde einen Schaden durch eine schuldhafte Verletzung eigener Sicherheits- oder Mitwirkungspflichten mitverursacht, richtet sich die Verantwortungsverteilung nach den gesetzlichen Grundsätzen.
(11) Die Aufteilung von Sicherheitsverantwortlichkeiten entbindet KREATIVDESIGN7 nicht von der Verantwortung für eigene Sicherheitsmängel oder sonstige eigene schuldhafte Pflichtverletzungen.
(12) Zwingende gesetzliche Datenschutz-, Cybersecurity-, Produkt- oder sonstige Sicherheitsanforderungen bleiben unberührt.
§ 35Datensicherung, Betrieb, Wiederherstellung und technische Pflege
(1) Der Umfang der von KREATIVDESIGN7 geschuldeten
- Datensicherung,
- Wiederherstellung,
- Wartung,
- technischen Pflege,
- Aktualisierung und
- laufenden Betriebsverantwortung
richtet sich nach dem jeweiligen Vertrags- und Betriebsmodell.
(2) Insbesondere ist zu unterscheiden zwischen
- von KREATIVDESIGN7 betriebenen Managed Services,
- Hosting- oder Backup-Leistungen mit ausdrücklich vereinbartem Sicherungsumfang,
- laufenden Wartungs- oder Supportleistungen sowie
- Systemen, die durch den Kunden oder einen von ihm ausgewählten Dritten betrieben werden.
(3) Soweit KREATIVDESIGN7 ausdrücklich die Datensicherung eines Systems übernommen hat, führt KREATIVDESIGN7 diese in dem im jeweiligen Vertrag, SOW, SLA, Hosting- oder Managed-Service-Vertrag vereinbarten Umfang durch.
(4) Konkrete Leistungsparameter wie insbesondere
- Backup-Frequenzen,
- Aufbewahrungsfristen,
- Recovery Point Objectives,
- Recovery Time Objectives,
- besondere Wiederherstellungsfristen,
- Datenlokationen oder
- besondere Test- und Recoveryprozesse
sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(5) Interne Ziel-, Planungs- oder Best-Effort-Werte von KREATIVDESIGN7 begründen ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung keine eigenständige Garantie oder SLA-Zusage.
(6) Soweit KREATIVDESIGN7 aufgrund eines Wartungs-, Support-, Hosting- oder Managed-Service-Vertrags für die technische Pflege eines Systems verantwortlich ist, darf KREATIVDESIGN7 diejenigen Wartungs-, Update-, Patch- oder vergleichbaren Betriebsmaßnahmen durchführen, die vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst und zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind.
(7) Wesentliche Funktionsänderungen, Major Upgrades oder technisch erhebliche Migrationen sind nicht allein aufgrund einer allgemeinen Wartungsverpflichtung geschuldet, sofern diese nach Art und Umfang eine zusätzliche Projekt- oder Entwicklungsleistung darstellen.
Etwas anderes gilt, soweit der jeweilige Vertrag ausdrücklich einen entsprechenden Leistungsumfang vorsieht.
(8) Planbare Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf ein produktives System werden nach Möglichkeit mit angemessenem Vorlauf durchgeführt oder angekündigt.
Bei akuten Sicherheitsgefahren oder sonstigem dringenden Handlungsbedarf kann ein kürzerer Vorlauf oder unverzügliches Handeln erforderlich sein.
(9) Soweit ein System durch den Kunden oder einen von ihm ausgewählten Dritten betrieben wird und KREATIVDESIGN7 nicht mit Backup, Wartung oder Managed Betrieb beauftragt wurde, verbleibt die entsprechende Betriebs-, Update- und Datensicherungsverantwortung grundsätzlich beim Kunden.
(10) Die Durchführung vereinbarter Backups stellt keine Garantie vollständiger Unverlierbarkeit sämtlicher Daten dar.
KREATIVDESIGN7 bleibt jedoch für schuldhafte Verstöße gegen ausdrücklich übernommene Backup-, Wiederherstellungs-, Betriebs- oder Sicherheitsverpflichtungen verantwortlich.
(11) Im Fall eines relevanten Datenverlusts oder einer Datenkorruption wirken die Parteien im angemessenen Umfang an der Analyse und Wiederherstellung mit.
Der Kunde informiert KREATIVDESIGN7 unverzüglich, sobald er einen relevanten Datenverlust erkennt und eine Mitwirkung von KREATIVDESIGN7 erforderlich sein kann.
(12) Soweit KREATIVDESIGN7 zur Wiederherstellung verpflichtet ist, erfolgt diese auf Grundlage der nach dem vereinbarten Backup- und Betriebsmodell verfügbaren und technisch geeigneten Sicherungsstände.
(13) Eine Verpflichtung zur Wiederherstellung eines Datenzustands außerhalb eines ausdrücklich vereinbarten Sicherungs- oder Aufbewahrungszeitraums besteht nicht.
(14) Verlangt der Kunde Wiederherstellungs-, Wartungs- oder Reparaturleistungen, obwohl
- kein KREATIVDESIGN7 zuzurechnender Mangel oder Datenverlust vorliegt,
- die Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder eines nicht von KREATIVDESIGN7 zu verantwortenden Dritten stammt oder
- die gewünschte Leistung nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist,
kann der hierdurch entstehende zusätzliche Aufwand nach vorheriger Information des Kunden gesondert vergütet werden.
(15) Hat KREATIVDESIGN7 den betreffenden Schaden oder Datenverlust schuldhaft verursacht oder gegen eine ausdrücklich übernommene Pflicht verstoßen, richtet sich die Verantwortlichkeit nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsbestimmungen dieser AGB.
(16) Besondere SaaS-, Hosting-, Wartungs-, Support- und Service-Level-Regelungen werden, soweit erforderlich, in den jeweiligen besonderen Leistungsbedingungen oder SLAs vereinbart.
§ 36Keine wirtschaftliche Erfolgsgarantie
(1) Soweit KREATIVDESIGN7 im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich einen bestimmten Erfolg als verbindlich geschuldete Leistung übernommen hat, schuldet KREATIVDESIGN7 die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, marktbezogenen oder unternehmerischen Ergebnisses.
(2) Insbesondere begründen Leistungen in den Bereichen
- Unternehmens- und Strategieberatung,
- Marketing und Marketingberatung,
- Marken- und Positionierungsberatung,
- Markt-, Wettbewerbs- und Zielgruppenanalyse,
- Performance Marketing,
- SEO und SEA,
- Social Media,
- Leadgenerierung und Vertriebsunterstützung,
- Recruiting und Employer Branding,
- Content- und Kampagnenentwicklung,
- Automatisierung,
- KI-gestützte Analyse oder Optimierung sowie
- sonstige strategische oder operative Beratungsleistungen
ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung keine Garantie eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
(3) KREATIVDESIGN7 garantiert insbesondere nicht automatisch
- einen bestimmten Umsatz oder Gewinn,
- eine bestimmte Kostenersparnis,
- eine bestimmte Anzahl von Leads, Anfragen, Bewerbungen oder Verkäufen,
- einen bestimmten Return on Investment oder Return on Ad Spend,
- bestimmte Conversion Rates oder Akquisitionskosten,
- bestimmte Reichweiten, Impressionen oder Interaktionswerte,
- eine bestimmte Suchmaschinenplatzierung,
- bestimmte Marktanteile oder Wachstumsgeschwindigkeiten,
- den Abschluss bestimmter Kunden-, Personal-, Investoren- oder Kooperationsverträge,
- die Bewilligung einer Finanzierung, Förderung oder sonstigen Entscheidung eines Dritten oder
- einen sonstigen Erfolg, der wesentlich vom Verhalten des Kunden, von Dritten oder von Marktbedingungen abhängt.
(4) In Angeboten, Pitches, Präsentationen, Reportings, Business Cases oder sonstigen Projektunterlagen genannte
- Ziele,
- Zielgrößen,
- KPIs,
- Benchmarks,
- Forecasts,
- Szenarien,
- Potenziale oder
- Erwartungswerte
stellen grundsätzlich Planungs-, Steuerungs- oder Bewertungsgrößen dar.
Sie werden nur dann zu verbindlich geschuldeten Ergebnissen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Die Formulierung eines gemeinsamen Projektziels begründet für sich allein keine Garantie seiner wirtschaftlichen Realisierung.
(6) Übernimmt KREATIVDESIGN7 ausdrücklich einen messbaren Leistungserfolg, sollen im jeweiligen Vertrag insbesondere
- Zielwert,
- Messzeitraum,
- Messmethode,
- maßgebliche Datenquelle,
- vom Kunden zu erfüllende Voraussetzungen sowie
- die Behandlung wesentlicher externer Einflussfaktoren
festgelegt werden.
(7) Die fehlende wirtschaftliche Erfolgsgarantie entbindet KREATIVDESIGN7 nicht von der Pflicht, die tatsächlich vereinbarten Leistungen mit der geschuldeten fachlichen Sorgfalt zu erbringen.
Sie stellt insbesondere keinen Haftungsausschluss für eine KREATIVDESIGN7 zurechenbare schuldhafte Pflichtverletzung dar.
(8) Hat KREATIVDESIGN7 einen bestimmten technischen, kreativen oder sonstigen abnahmefähigen Erfolg ausdrücklich übernommen, gelten für diesen Leistungsteil die jeweils einschlägigen werkvertraglichen und vertraglichen Bestimmungen.
§ 37Analysen, Prognosen, Empfehlungen und regulierte Beratungsleistungen
Analysen, Prognosen und Entscheidungsgrundlagen
(1) Marktanalysen, Wettbewerbsanalysen, Strategien, Prognosen, Forecasts, Szenarien, Business Cases, Bewertungen, Empfehlungen und vergleichbare analytische Leistungen von KREATIVDESIGN7 werden auf Grundlage
- der im jeweiligen Projekt verfügbaren Informationen,
- der vom Kunden bereitgestellten Daten und Angaben,
- sachgerecht verwendeter Markt- und Drittinformationen,
- gegebenenfalls eingesetzter Analysewerkzeuge sowie
- der zum maßgeblichen Bearbeitungszeitpunkt bestehenden Rahmenbedingungen
erstellt.
(2) Soweit KREATIVDESIGN7 nicht ausdrücklich mit einer eigenständigen Audit-, Due-Diligence-, Verifikations- oder sonstigen Prüfungsleistung beauftragt wurde, darf KREATIVDESIGN7 grundsätzlich davon ausgehen, dass vom Kunden bereitgestellte Informationen, Daten und Unterlagen richtig, vollständig und aktuell sind, soweit keine offensichtlichen Widersprüche oder konkreten Zweifel bestehen.
(3) Erkennt KREATIVDESIGN7 offensichtliche wesentliche Unstimmigkeiten, welche die Aussagekraft einer Analyse oder Empfehlung erheblich beeinträchtigen können, wird KREATIVDESIGN7 den Kunden im angemessenen Umfang darauf hinweisen und erforderlichenfalls zusätzliche Informationen verlangen.
(4) KREATIVDESIGN7 schuldet ohne ausdrückliche Beauftragung insbesondere keine
- Abschlussprüfung,
- forensische Prüfung,
- vollständige rechtliche Due Diligence,
- vollständige steuerliche Due Diligence,
- vollständige technische oder Cybersecurity-Prüfung,
- vollständige Verifikation sämtlicher Primärdaten oder
- sonstige umfassende Prüfung aller verwendeten Ausgangsinformationen.
(5) Prognosen und zukunftsgerichtete Aussagen stellen fachliche Einschätzungen auf Grundlage der zum Bearbeitungszeitpunkt verfügbaren Informationen und zugrunde gelegten Annahmen dar.
Sie sind keine Garantie zukünftiger tatsächlicher Entwicklungen.
(6) Ändern sich nach Erstellung einer Analyse oder Empfehlung insbesondere
- Marktbedingungen,
- Preise,
- Wettbewerberverhalten,
- Gesetze oder regulatorische Rahmenbedingungen,
- Plattformbedingungen,
- Technologien,
- Drittanbieterleistungen,
- wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder
- wesentliche Ausgangsdaten,
kann hierdurch die spätere Aussagekraft der Analyse oder Empfehlung eingeschränkt werden.
(7) Ohne ausdrückliche laufende Beratungs-, Monitoring-, Reporting- oder Updatevereinbarung ist KREATIVDESIGN7 nicht verpflichtet, abgeschlossene Analysen, Strategien, Prognosen oder Empfehlungen nach Projektende fortlaufend auf spätere Veränderungen zu überprüfen oder unaufgefordert zu aktualisieren.
(8) Ist laufendes Monitoring, Reporting oder strategisches Sparring vereinbart, richtet sich die Aktualisierungspflicht nach dem jeweiligen Leistungsumfang.
(9) Strategische Empfehlungen von KREATIVDESIGN7 dienen grundsätzlich als fachliche Entscheidungsgrundlage.
Die letztverantwortliche unternehmerische Entscheidung über insbesondere
- Investitionen,
- Budgetierung,
- Personal,
- Pricing,
- Marktauftritt,
- Vertriebsmaßnahmen,
- Unternehmensorganisation oder
- sonstige unternehmerische Maßnahmen
verbleibt beim Kunden, soweit KREATIVDESIGN7 nicht ausdrücklich eigene Entscheidungs- oder Vertretungsbefugnisse übertragen wurden.
(10) Absatz 9 entbindet KREATIVDESIGN7 nicht von der Verpflichtung, übernommene Beratungsleistungen fachgerecht zu erbringen und im Rahmen des vereinbarten Beratungsauftrags erkennbare wesentliche Risiken und Einschränkungen angemessen zu berücksichtigen.
(11) KREATIVDESIGN7 darf sachgerecht ausgewählte Daten, Studien, Marktberichte und sonstige Informationen unabhängiger Dritter verwenden.
Ohne ausdrückliche eigene Verifikationspflicht übernimmt KREATIVDESIGN7 keine Garantie für die ausnahmslose Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit unabhängiger Drittquellen.
Dies gilt nicht, soweit KREATIVDESIGN7 eine offensichtlich unzuverlässige oder für den jeweiligen Zweck erkennbar ungeeignete Quelle schuldhaft als belastbare Entscheidungsgrundlage verwendet.
Abgrenzung regulierter Berufsberatung
(12) KREATIVDESIGN7 erbringt insbesondere Unternehmens-, Strategie-, Marketing-, Technologie-, Organisations-, Digitalisierungs- und sonstige betriebswirtschaftlich oder unternehmerisch geprägte Beratungsleistungen.
(13) Eine eigenständige Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder sonstige gesetzlich besonders erlaubnispflichtige Berufsberatung ist nur Bestandteil der Leistung, soweit
- die konkret leistungserbringende Person oder Stelle hierzu gesetzlich befugt ist oder
- die betreffende Leistung durch einen entsprechend befugten externen Berufsträger erbracht wird.
(14) KREATIVDESIGN7 darf im Rahmen der zulässigen Unternehmens-, Technologie- und Projektberatung insbesondere
- regulatorische Themen und Prüfbedarfe identifizieren,
- auf erkennbaren Bedarf einer rechtlichen oder steuerlichen Fachprüfung hinweisen,
- Compliance-Anforderungen organisatorisch oder technisch in Projekte einbeziehen,
- durch den Kunden oder dessen Berufsträger vorgegebene rechtliche Anforderungen technisch oder organisatorisch umsetzen,
- externe Spezialisten koordinieren und
- allgemeine rechtliche oder regulatorische Entwicklungen als Projektfaktor berücksichtigen,
soweit hierdurch keine unzulässige eigenständige Rechts- oder Steuerberatung übernommen wird.
(15) Gesetzlich zulässige rechtliche Nebenleistungen können Bestandteil einer anderen KREATIVDESIGN7-Leistung sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür tatsächlich erfüllt sind.
(16) KREATIVDESIGN7 übernimmt ohne entsprechende Befugnis insbesondere keine eigenständige
- rechtliche Einzelfallvertretung,
- steuerrechtliche Gestaltungsberatung,
- Erstellung von Steuererklärungen oder steuerlichen Abschlüssen,
- steuerliche Vertretung gegenüber Behörden oder
- sonstige Tätigkeit, die gesetzlich einem besonders befugten Berufsträger vorbehalten ist.
(17) Die Erstellung von
- betriebswirtschaftlichen Kennzahlen,
- Kalkulationen,
- Budget- und Liquiditätsplanungen,
- Business Cases,
- Unternehmensmodellen oder
- sonstigen wirtschaftlichen Analysen
stellt für sich genommen keine Übernahme einer Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung dar.
Maßgeblich bleibt die konkret ausgeübte Tätigkeit.
(18) KREATIVDESIGN7 kann empfehlen oder verlangen, dass der Kunde vor einer wesentlichen Entscheidung eine eigenständige Prüfung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Patentanwalt oder sonstigen qualifizierten Berufsträger einholt, wenn der betreffende Projektschritt erhebliche rechtliche, steuerliche oder regulatorische Risiken aufweist.
(19) Wird ein externer Berufsträger unmittelbar vom Kunden beauftragt, liegt dessen eigenständige fachliche Beratung grundsätzlich in dessen Verantwortungsbereich.
KREATIVDESIGN7 bleibt für die von KREATIVDESIGN7 selbst übernommenen Koordinations-, Beratungs-, Implementierungs- und sonstigen Vertragsleistungen verantwortlich.
(20) Eine fachliche Freigabe oder Stellungnahme eines externen Berufsträgers führt nicht automatisch dazu, dass KREATIVDESIGN7 für dessen eigenständige rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Beurteilung einsteht, soweit KREATIVDESIGN7 keine entsprechende weitergehende Verantwortung übernommen hat.
(21) KREATIVDESIGN7 darf einen betroffenen Projektschritt bis zur erforderlichen fachlichen Klärung oder Freigabe aussetzen, wenn konkrete Umstände darauf hindeuten, dass seine Fortsetzung andernfalls zu einem erheblichen rechtlichen oder regulatorischen Risiko führen würde.
(22) Gesetzlich zulässige Beratungs-, Unterstützungs- und Nebenleistungen werden durch diesen Paragraphen nicht weiter eingeschränkt, als dies zur Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Berufs- und Erlaubnisregelungen erforderlich ist.
§ 38Allgemeine Haftungsgrundsätze und Fälle unbeschränkter Haftung
(1) KREATIVDESIGN7 haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen keine wirksame Haftungsbegrenzung ergibt.
(2) Die Haftungsregelungen dieser AGB gelten, soweit rechtlich zulässig, unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs insbesondere für
- vertragliche Schadensersatzansprüche,
- Schadensersatz statt oder neben der Leistung,
- Ansprüche aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen,
- deliktische Ansprüche, soweit deren vertragliche Begrenzung zulässig ist, sowie
- Freistellungs- und Aufwendungsersatzansprüche mit schadensersatzähnlichem Charakter.
(3) Soweit KREATIVDESIGN7 nach diesen AGB haftet, gelten die jeweiligen Haftungsregelungen auch für das Verhalten der Inhaberin, der Mitarbeitenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen von KREATIVDESIGN7.
(4) Die Haftungsregelungen verändern nicht den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang.
Insbesondere werden durch eine Haftungsbegrenzung keine Primärleistungspflichten, Nacherfüllungspflichten oder sonstigen ausdrücklich geschuldeten Leistungen aufgehoben.
(5) Gesetzliche Rechte des Kunden insbesondere auf
- Nacherfüllung,
- Minderung,
- Rücktritt,
- Kündigung,
- Herausgabe oder
- sonstige nicht auf Schadensersatz gerichtete Rechtsbehelfe
bleiben unberührt, soweit sie nicht an anderer Stelle des Vertrags wirksam geregelt werden.
(6) Die in diesen AGB vorgesehenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Schäden oder Ansprüchen, die beruhen auf
- vorsätzlichem Verhalten von KREATIVDESIGN7, der Inhaberin oder den Erfüllungsgehilfen,
- grob fahrlässigem Verhalten von KREATIVDESIGN7, der Inhaberin oder den Erfüllungsgehilfen,
- schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder einem ausdrücklich übernommenen Beschaffungsrisiko, soweit gerade der übernommene Risikobereich betroffen ist,
- zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigem zwingenden Produkthaftungsrecht oder
- sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbegrenzung gesetzlich unzulässig ist.
(7) Zwingende Rechte betroffener Personen nach anwendbarem Datenschutzrecht, insbesondere auf Schadensersatz, werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
Eine im datenschutzrechtlichen Innenverhältnis der Parteien zulässige Verantwortungs- oder Regressverteilung bleibt hiervon unberührt.
(8) Hat der Kunde die Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens schuldhaft mitverursacht oder zumutbare Maßnahmen zur Schadensvermeidung oder Schadensminderung unterlassen, wird dies nach den gesetzlichen Grundsätzen berücksichtigt.
§ 39Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit und besondere Schadenspositionen
(1) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht haftet KREATIVDESIGN7 – vorbehaltlich § 38 Abs. 6 und 7 – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten,
- deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des konkreten Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
- auf deren Einhaltung der Kunde nach Inhalt und Zweck des jeweiligen Vertrags regelmäßig vertrauen darf.
Hierzu können insbesondere die ordnungsgemäße Erbringung ausdrücklich vereinbarter Hauptleistungen sowie solche Schutz- und Nebenpflichten gehören, deren Verletzung den Vertragszweck wesentlich gefährden würde.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von KREATIVDESIGN7 auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Bei der Beurteilung des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens sind insbesondere zu berücksichtigen:
- Art und Umfang der vereinbarten Leistung,
- der ausdrücklich vereinbarte Vertragszweck,
- KREATIVDESIGN7 bei Vertragsschluss mitgeteilte Nutzungsszenarien,
- die erkennbare Kritikalität des jeweiligen Projekts oder Systems,
- ausdrücklich offengelegte außergewöhnliche Schadensrisiken sowie
- sonstige bei Vertragsschluss erkennbare besondere Umstände.
(5) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht ist eine Schadensersatzhaftung von KREATIVDESIGN7 ausgeschlossen, soweit kein Fall des § 38 Abs. 6 oder 7 vorliegt.
(6) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KREATIVDESIGN7 nicht für Schadenspositionen, die bei Vertragsschluss nicht als vorhersehbare und vertragstypische Folge der konkreten Pflichtverletzung anzusehen waren.
Dies kann je nach Vertragsgegenstand insbesondere betreffen:
- entgangenen Gewinn,
- entgangene Einsparungen,
- entgangene Geschäftsmöglichkeiten,
- mittelbare oder entfernte Folgeschäden,
- Reputations- oder Imageschäden,
- Betriebsunterbrechungsschäden sowie
- gegen den Kunden gerichtete Ansprüche Dritter.
(7) Die in Absatz 6 genannten Schadensarten sind nicht unabhängig vom konkreten Vertragszweck pauschal ausgeschlossen.
Soweit eine solche Schadensposition bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nach Art und Zweck des konkreten Vertrags gerade als vorhersehbarer und vertragstypischer Schaden anzusehen ist, richtet sich die Haftung nach Absatz 3.
(8) Soweit KREATIVDESIGN7 keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg ausdrücklich übernommen hat, begründet allein das Nichterreichen eines erwarteten
- Umsatzes,
- Gewinns,
- Rankings,
- Return on Investment oder Return on Ad Spend,
- Lead- oder Bewerbervolumens,
- Marktanteils,
- Conversion-Ziels oder
- sonstigen wirtschaftlichen KPI
keinen Schadensersatzanspruch.
Dies gilt nicht, soweit der wirtschaftliche Nachteil auf einer davon unabhängig bestehenden schuldhaften Pflichtverletzung von KREATIVDESIGN7 beruht.
(9) Ist für den Kunden bei Vertragsschluss ein außergewöhnlich hohes oder atypisches Schadensrisiko erkennbar, das KREATIVDESIGN7 ohne entsprechenden Hinweis nicht erkennen kann, soll der Kunde KREATIVDESIGN7 hierauf vor Vertragsschluss hinweisen.
Gesetzliche Regelungen über Mitverursachung und Schadensminderung bleiben unberührt.
§ 40Datenverlust, Drittanbieterereignisse und individuelle Haftungsvereinbarungen
Datenverlust
(1) Für Schäden aus Verlust, Beschädigung, Korruption oder Nichtverfügbarkeit von Daten gelten die Verantwortungsverteilung gemäß § 35 sowie die allgemeinen Haftungsbestimmungen der §§ 38 und 39.
(2) Hat KREATIVDESIGN7 vertraglich die Datensicherung, Wiederherstellung oder den Managed Betrieb des betroffenen Systems übernommen, richtet sich die Verantwortlichkeit von KREATIVDESIGN7 nach dem konkret vereinbarten
- Backup-Umfang,
- Hosting-Modell,
- Managed-Service-Umfang,
- Wiederherstellungskonzept und
- gegebenenfalls vereinbarten SLA.
(3) Hat KREATIVDESIGN7 die Datensicherung des betreffenden Datenbestands ausdrücklich übernommen, kann sich KREATIVDESIGN7 hinsichtlich dieses übernommenen Verantwortungsbereichs nicht allein darauf berufen, der Kunde hätte zusätzlich eine identische eigene Sicherung vorhalten müssen.
(4) Lag die Datensicherung nach dem vereinbarten Vertrags- und Betriebsmodell dagegen im Verantwortungsbereich des Kunden und hätte eine ordnungsgemäße und zumutbare Datensicherung den eingetretenen Schaden verhindert oder wesentlich reduziert, wird dies nach den gesetzlichen Grundsätzen bei Schadensgrund und Schadenshöhe berücksichtigt.
(5) Schäden, die ausschließlich durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten vorgenommene Veränderungen an
- Daten,
- Code,
- Infrastruktur,
- Berechtigungen,
- Backup-Konfigurationen oder
- Produktivsystemen
verursacht wurden, sind KREATIVDESIGN7 nicht zuzurechnen.
Eine Verantwortlichkeit von KREATIVDESIGN7 für davon unabhängige eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
Drittanbieter und externe Plattformen
(6) KREATIVDESIGN7 haftet nicht allein deshalb für einen Ausfall oder eine Leistungsbeeinträchtigung, weil ein unabhängiger Drittanbieter, eine externe Plattform, API, Cloud-, Hosting-, KI- oder sonstige Fremdleistung
- vorübergehend nicht verfügbar ist,
- technische Spezifikationen verändert,
- Funktionen einschränkt oder einstellt oder
- einen sonstigen außerhalb des Verantwortungsbereichs von KREATIVDESIGN7 liegenden Fehler verursacht.
(7) Absatz 6 gilt nicht, soweit KREATIVDESIGN7 den Schaden durch eigenes schuldhaftes Verhalten verursacht oder mitverursacht hat, insbesondere durch
- schuldhaft ungeeignete Auswahl eines Drittanbieters,
- fehlerhafte Integration oder Konfiguration,
- pflichtwidrig unterlassene erforderliche Anpassung oder Migration,
- Missachtung bekannter wesentlicher Abkündigungen oder Risiken,
- Verletzung ausdrücklich übernommener Redundanz-, Verfügbarkeits- oder Sicherheitsanforderungen oder
- sonstige eigene Pflichtverletzungen.
(8) Ohne ausdrücklich vereinbartes SLA oder eine sonstige ausdrückliche Garantie übernimmt KREATIVDESIGN7 keine verschuldensunabhängige Garantie einer bestimmten
- Mindestverfügbarkeit,
- Wiederherstellungszeit,
- Störungsbehebungszeit,
- Latenz,
- Antwortzeit oder
- sonstigen technischen Betriebskennzahl.
§ 12 bleibt unberührt.
Haftungshöchstbetrag, Versicherungsdeckung und individuelle Vereinbarungen
(9) Die Haftung von KREATIVDESIGN7 für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf 500.000 EUR je Schadensfall und auf 1.000.000 EUR für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres.
Diese Höchstbeträge treten neben die Begrenzung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden nach § 39 Abs. 3; sie erweitern die Haftung von KREATIVDESIGN7 nicht.
Die Höchstbeträge entsprechen der Deckungssumme der von KREATIVDESIGN7 unterhaltenen Haftpflichtversicherung. KREATIVDESIGN7 hält diesen Versicherungsschutz während der Laufzeit des jeweiligen Vertrags aufrecht und weist ihn dem Kunden auf Verlangen in Textform nach.
Verringert sich der Versicherungsschutz nach Vertragsschluss, bleibt es für den betroffenen Vertrag bei den in diesem Absatz genannten Höchstbeträgen.
(10) Die Parteien können für einen bestimmten Auftrag, ein bestimmtes SOW, einen Rahmenvertrag oder ein Enterprise-Projekt ausdrücklich einen projektbezogenen oder risikobasierten Haftungshöchstbetrag vereinbaren.
Ein solcher Höchstbetrag kann von Absatz 9 nach oben oder nach unten abweichen; er tritt für den betroffenen Auftrag an die Stelle des Höchstbetrags nach Absatz 9.
(11) Ein projektbezogener Haftungshöchstbetrag gilt nur,
- wenn er ausdrücklich vereinbart wurde,
- für diejenigen Ansprüche und Leistungsbereiche, die von der betreffenden Vereinbarung erfasst sind, und
- soweit seine Anwendung gesetzlich zulässig ist.
(12) Haftungshöchstbeträge nach dieser Vorschrift — sowohl der Höchstbetrag nach Absatz 9 als auch ein projektbezogen vereinbarter Höchstbetrag — gelten nicht für die in § 38 Abs. 6 und 7 genannten Fälle. Insoweit haftet KREATIVDESIGN7 unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
(13) Für besonders risikobehaftete oder geschäftskritische Leistungen können insbesondere
- gesonderte Haftungshöchstbeträge,
- Haftungshöchstbeträge je Schadensereignis oder Vertragsjahr,
- besondere Cyber-, Datenschutz- oder IP-Risikogrenzen,
- Versicherungsanforderungen oder
- sonstige projektspezifische Risikoverteilungen
individuell vereinbart werden.
(14) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 41Vertragslaufzeit und ordentliche Beendigung
(1) Beginn, Laufzeit, Mindestvertragsdauer, Verlängerung und ordentliche Kündigung eines Vertrags, Auftrags, SOW oder einzelnen Leistungsmoduls richten sich vorrangig nach den hierfür vereinbarten Vertragsunterlagen.
(2) Diese Master-AGB begründen für sich allein weder
- eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit,
- eine automatische Vertragsverlängerung noch
- ein allgemeines ordentliches Kündigungsrecht mit einer bestimmten Frist.
Maßgeblich sind der jeweilige Vertragsinhalt und ergänzend die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
(3) Ein einmaliges Projekt endet grundsätzlich mit
- vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und
- Erfüllung der hiermit verbundenen beiderseitigen Vertragspflichten,
ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(4) Bei laufenden Leistungen oder Dauerschuldverhältnissen können insbesondere vereinbart werden:
- eine feste Mindestvertragsdauer,
- eine anschließende Fortsetzung auf unbestimmte Zeit,
- wiederkehrende Leistungsperioden,
- Verlängerungsmechanismen oder
- eine von Beginn an unbefristete Vertragslaufzeit.
Die jeweils geltenden Kündigungsfristen und Kündigungstermine ergeben sich aus dem betreffenden Vertrag oder Leistungsmodul.
(5) Eine ordentliche Kündigung wirkt grundsätzlich für die Zukunft.
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleiben die Parteien zur vertragsgemäßen Leistung verpflichtet, soweit die betreffende Leistung nicht wirksam ausgesetzt oder anderweitig beendet wurde.
(6) Durch eine ordentliche Kündigung werden insbesondere nicht automatisch beseitigt:
- bereits entstandene Vergütungsansprüche,
- bis zum Beendigungszeitpunkt ordnungsgemäß erbrachte Leistungen,
- berechtigt entstandene Fremdkosten,
- nicht mehr stornierbare Media-, Produktions-, Lizenz- oder Drittanbieterbeauftragungen sowie
- sonstige bereits entstandene Rechte und Pflichten.
(7) Ist für einen bestimmten Vertrag oder Leistungsbestandteil eine feste Mindestlaufzeit oder ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung wirksam vereinbart, bleiben zwingende gesetzliche Rechte zur vorzeitigen Vertragsbeendigung unberührt.
(8) Die Beendigung eines einzelnen
- SOW,
- Leistungsmoduls,
- Teilprojekts oder
- Einzelauftrags
beendet einen übergeordneten Rahmenvertrag nicht automatisch, soweit dessen Fortbestand ohne den betreffenden Leistungsbestandteil sinnvoll möglich ist und keine abweichende Vereinbarung besteht.
(9) Umgekehrt führt die Beendigung eines Rahmenvertrags nicht automatisch zur rückwirkenden Beseitigung bereits abgeschlossener Einzelaufträge oder bereits entstandener Rechte und Ansprüche.
(10) Zwingende Sonderregelungen für bestimmte Vertrags- oder Leistungstypen bleiben unberührt.
§ 42Kündigung nach Vertragstyp und aus wichtigem Grund
(1) Die gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten zur Beendigung eines Vertrags richten sich ergänzend nach der rechtlichen Einordnung der konkret vereinbarten Leistung.
Eine für einen bestimmten Vertragstyp geltende Kündigungsregelung wird durch diese AGB nicht ohne ausdrückliche wirksame Vereinbarung auf andere Vertragstypen übertragen.
Werkvertraglich geprägte Leistungen
(2) Soweit eine Leistung werkvertraglich geprägt ist, bleiben die für Werkverträge geltenden gesetzlichen Kündigungsrechte und Abrechnungsfolgen unberührt, soweit sie nicht im konkreten Vertragsverhältnis wirksam modifiziert wurden.
(3) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor vollständiger Fertigstellung aufgrund eines ihm zustehenden Kündigungsrechts, richtet sich die Vergütung insbesondere nach
- der Art des Kündigungsrechts,
- dem bis dahin erbrachten Leistungsstand,
- ersparten Aufwendungen,
- einer etwaigen anderweitigen Verwendung freigewordener Kapazitäten und
- den jeweils anwendbaren gesetzlichen und wirksam vereinbarten Regelungen.
(4) Für die Kündigung eines Werkvertrags aus wichtigem Grund gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.
Dauerschuldverhältnisse
(5) Dauerschuldverhältnisse können von jeder Partei aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung
- aller Umstände des Einzelfalls,
- der Schwere und Dauer des maßgeblichen Umstands sowie
- der beiderseitigen Interessen
die Fortsetzung des Vertrags bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Sonstige Dienst- und Vertragsverhältnisse
(6) Für Dienstverhältnisse und sonstige Vertragsarten bleiben deren jeweils anwendbare gesetzliche Kündigungs- und Beendigungsregelungen unberührt.
Dies gilt insbesondere für gesetzliche Sonderkündigungsrechte, die aufgrund der konkreten Art, Dauer oder besonderen Vertrauensstellung einer vereinbarten Dienstleistung eingreifen können.
Wichtige Gründe
(7) Ein wichtiger Grund auf Seiten von KREATIVDESIGN7 kann abhängig von Schwere und Umständen insbesondere vorliegen, wenn der Kunde
- erhebliche fällige Zahlungspflichten trotz erforderlicher Zahlungsaufforderung nicht erfüllt,
- wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung erheblich oder wiederholt verletzt und dadurch die Vertragsdurchführung wesentlich verhindert,
- KREATIVDESIGN7-Leistungen erheblich rechtswidrig nutzt,
- Systeme, Daten oder Rechte von KREATIVDESIGN7, anderen Kunden oder Dritten erheblich gefährdet,
- technische Schutz- oder Sicherheitsmechanismen unbefugt manipuliert oder umgeht,
- KREATIVDESIGN7 zu einer rechtswidrigen Leistung, Handlung oder Datenverarbeitung anweist und trotz Hinweises hieran festhält,
- wesentliche Rechte Dritter in erheblicher Weise verletzt oder
- eine andere schwerwiegende Vertragsverletzung begeht, aufgrund derer KREATIVDESIGN7 die Fortsetzung des konkreten Vertrags objektiv nicht zugemutet werden kann.
(8) Ein wichtiger Grund auf Seiten des Kunden kann abhängig von Schwere und Umständen insbesondere vorliegen, wenn KREATIVDESIGN7
- eine wesentliche geschuldete Leistung trotz angemessener Möglichkeit zur Abhilfe erheblich und fortdauernd nicht erbringt,
- schwerwiegend gegen wesentliche Vertraulichkeits-, Datenschutz- oder Sicherheitsverpflichtungen verstößt,
- einen wesentlichen behebbaren Vertragsverstoß trotz erforderlicher Aufforderung nicht beseitigt oder
- aus einem sonstigen KREATIVDESIGN7 zurechenbaren Grund die weitere Vertragsdurchführung für den Kunden objektiv unzumutbar wird.
(9) Besteht der Kündigungsgrund in einer behebbaren Vertragsverletzung, ist grundsätzlich zunächst
- eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder
- eine angemessene Abmahnung auszusprechen,
soweit dies nach dem jeweils anwendbaren Recht und unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Verstoßes erforderlich und zumutbar ist.
(10) Eine vorherige Abhilfefrist oder Abmahnung ist nicht erforderlich, soweit
- sie gesetzlich entbehrlich ist,
- eine Abhilfe objektiv unmöglich ist,
- die andere Partei die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert oder
- besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Beendigung rechtfertigen.
(11) Eine geringfügige oder lediglich kurzfristige Pflichtverletzung begründet für sich allein grundsätzlich keinen wichtigen Grund, soweit nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine andere Bewertung rechtfertigen.
(12) Soweit das anwendbare Recht für die Ausübung eines außerordentlichen Kündigungsrechts eine bestimmte Frist vorsieht oder eine Ausübung innerhalb angemessener Zeit verlangt, ist diese einzuhalten.
(13) Eine außerordentliche Kündigung soll unter Beachtung zwingender Formvorschriften in Textform erklärt werden und den maßgeblichen Kündigungsgrund erkennen lassen, soweit dies rechtlich zulässig und nach den Umständen zumutbar ist.
(14) Schadensersatz-, Vergütungs-, Aufwendungsersatz- und sonstige bereits entstandene Ansprüche werden durch eine Kündigung nicht automatisch ausgeschlossen.
§ 43Rechtmäßigkeit, Compliance und vorübergehende Leistungsaussetzung
(1) Keine Partei ist verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, Weisung umzusetzen oder Vertragsdurchführung fortzusetzen, soweit dies gegen zwingendes Recht verstoßen würde.
(2) KREATIVDESIGN7 ist berechtigt, einen konkret betroffenen Leistungsbestandteil vorübergehend ganz oder teilweise auszusetzen, wenn dessen unmittelbare Fortsetzung zu einem erheblichen
- rechtlichen,
- regulatorischen,
- datenschutzrechtlichen,
- informationssicherheitsbezogenen oder
- sonstigen Compliance-Risiko
führen würde und die Aussetzung zur Begrenzung dieses Risikos erforderlich und angemessen ist.
(3) Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn
- die verlangte Leistung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würde,
- eine konkrete Kundenweisung rechtswidrig ist,
- erforderliche Genehmigungen, Freigaben oder Rechtsgrundlagen fehlen,
- zwingende Sanktions-, Embargo- oder Exportkontrollvorschriften die Leistung untersagen,
- ein akutes Cybersecurity- oder Datenintegritätsrisiko besteht,
- eine unmittelbar bevorstehende erhebliche Verletzung von Rechten Dritter anders nicht angemessen verhindert werden kann oder
- ein für das konkrete Projekt ausdrücklich vereinbarter regulatorischer Freigabeprozess nicht abgeschlossen wurde.
(4) Ein allgemeines Reputationsrisiko, subjektives Unbehagen oder eine bloße geschäftspolitische Neubewertung des Kunden oder Projekts begründet für sich allein kein Recht von KREATIVDESIGN7, eine wirksam vereinbarte Leistung auszusetzen.
(5) Soweit eine Abhilfe ohne unmittelbare Gefahr möglich und zumutbar ist, informiert KREATIVDESIGN7 den Kunden vor einer Aussetzung über den wesentlichen relevanten Umstand und gibt ihm Gelegenheit,
- fehlende Informationen oder Nachweise vorzulegen,
- eine problematische Weisung zu ändern,
- den betroffenen Leistungsumfang anzupassen,
- eine erforderliche fachliche Prüfung herbeizuführen oder
- den beanstandeten Zustand auf andere geeignete Weise zu beseitigen.
(6) Bei akutem gesetzlichen, regulatorischen, datenschutzrechtlichen oder sicherheitsbezogenen Handlungsbedarf darf KREATIVDESIGN7 auch ohne vorherige Abhilfefrist handeln, soweit und solange dies erforderlich ist.
(7) Eine Aussetzung ist nach Möglichkeit
- auf den tatsächlich betroffenen Leistungsbestandteil zu beschränken,
- verhältnismäßig auszugestalten und
- aufzuheben, sobald der maßgebliche Grund weggefallen ist.
(8) Bei produktiven oder geschäftskritischen Systemen berücksichtigt KREATIVDESIGN7 vor einer vollständigen Aussetzung insbesondere,
- ob Kundendaten gefährdet würden,
- ob zusätzliche Sicherheitsrisiken entstünden,
- ob gesetzliche Schutz-, Herausgabe- oder Datenschutzpflichten betroffen sind und
- ob eine weniger einschneidende Maßnahme möglich ist.
(9) Eine berechtigte Aussetzung eines rechtswidrigen oder risikobehafteten Leistungsbestandteils entbindet KREATIVDESIGN7 nicht von solchen anderen Vertragspflichten, die rechtmäßig und unabhängig hiervon weiter erfüllt werden können.
(10) Ist eine rechtmäßige Fortsetzung des ursprünglich vereinbarten Leistungsmodells dauerhaft nicht möglich, prüfen die Parteien, soweit zumutbar, zunächst eine rechtmäßige und wirtschaftlich sachgerechte Anpassung.
(11) Ist eine solche Anpassung nicht möglich oder einer Partei nicht zumutbar, bleiben die jeweils anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Beendigungsrechte unberührt.
(12) Für Zahlungsverzug und eine hierauf beruhende Leistungsaussetzung gilt vorrangig § 18.
Für Sicherheitsmaßnahmen gilt ergänzend § 34.
§ 44Folgen der Vertragsbeendigung, Exit und Übergabe
(1) Die Beendigung eines Vertrags wirkt grundsätzlich für die Zukunft, soweit sich aus dem jeweiligen Kündigungsgrund, dem anwendbaren Vertragstyp, dem Vertrag oder zwingendem Recht nichts Abweichendes ergibt.
(2) Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung endet die Verpflichtung von KREATIVDESIGN7 zur Erbringung zukünftiger Leistungen, soweit diese nicht
- bereits geschuldet sind,
- der geordneten Vertragsbeendigung dienen,
- für eine geschuldete Übergabe oder Transition erforderlich sind oder
- aufgrund gesetzlicher Nachwirkungspflichten weiterhin erbracht werden müssen.
(3) Der Kunde bleibt verpflichtet, die bis zum Wirksamwerden der Beendigung berechtigt entstandenen
- Vergütungsansprüche,
- Nutzungsentgelte,
- Fremdkosten,
- Media- und Produktionsverpflichtungen sowie
- sonstigen Forderungen
nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags und der gesetzlichen Regelungen zu erfüllen.
(4) Wird ein noch nicht vollständig abgeschlossenes Projekt beendet, richtet sich die Schlussabrechnung nach
- dem auf die Leistung anwendbaren Vertragstyp,
- dem konkreten Beendigungsgrund,
- dem bis dahin erbrachten Leistungsstand,
- den gegebenenfalls ersparten Aufwendungen,
- bereits eingegangenen nicht stornierbaren Verpflichtungen und
- den gesetzlichen und projektspezifischen Abrechnungsregeln.
(5) Die bloße Vereinbarung eines Gesamt- oder Festpreises führt bei einer vorzeitigen Projektbeendigung nicht automatisch zu einem Anspruch von KREATIVDESIGN7 auf Zahlung der vollständigen noch offenen Restvergütung.
Gesetzliche und wirksam vereinbarte Abrechnungsregeln bleiben maßgeblich.
Nutzungsrechte und Assets
(6) Bereits wirksam erworbene dauerhafte Nutzungsrechte des Kunden werden durch eine spätere Vertragsbeendigung grundsätzlich nicht rückwirkend aufgehoben.
(7) Zeitlich begrenzte, laufzeitgebundene oder an einen fortbestehenden Dienst gekoppelte Nutzungsrechte enden entsprechend dem jeweils vereinbarten Lizenz- und Vertragsmodell.
(8) Nach Vertragsende gibt jede Partei ihr nicht mehr zustehende oder nicht mehr benötigte
- Gegenstände,
- Originaldokumente,
- Zugangsmittel und
- sonstige im Eigentum oder ausschließlichen Verfügungsbereich der anderen Partei stehende Assets
nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen zurück oder ermöglicht deren Rückgabe.
(9) Domains, Accounts, Werbekonten, Repositorys, Dateien und sonstige digitale Assets, die nach dem vereinbarten Vertragsmodell dem Kunden zuzuordnen und von KREATIVDESIGN7 herauszugeben sind, werden im Rahmen des geschuldeten Exitprozesses
- übertragen,
- herausgegeben oder
- für eine Übernahme durch den Kunden oder einen von ihm bestimmten Dienstleister vorbereitet.
(10) Source Code, technische Dokumentation und sonstige Entwicklungsartefakte werden nur in dem Umfang übergeben, in dem ihre Übergabe nach § 28 oder einer projektspezifischen Vereinbarung geschuldet ist.
(11) Nicht durch die Vertragsbeendigung zu herausgabepflichtigen Kundenassets werden insbesondere
- KREATIVDESIGN7 Background IP,
- interne KREATIVDESIGN7-Systeme,
- allgemeine Tools und Frameworks,
- interne Promptbibliotheken,
- interne Arbeits- und Entwicklungsunterlagen sowie
- sonstige nicht geschuldete Geschäftsgeheimnisse oder interne Ressourcen.
Transition
(12) KREATIVDESIGN7 unterstützt einen geordneten allgemeinen Projekt-Exit in dem Umfang, der
- ausdrücklich vereinbart wurde,
- zur Übergabe geschuldeter Kundendaten oder Kundenassets erforderlich ist oder
- gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(13) Ein allgemeiner Projekt-Exit kann abhängig vom jeweiligen Leistungsmodell insbesondere umfassen:
- Übergabe geschuldeter Deliverables,
- Export geschuldeter Kundendaten,
- Übergabe geschuldeten Source Codes,
- Übergabe vereinbarter technischer Dokumentation,
- Übertragung oder Freigabe kundeneigener Accounts und Domains sowie
- Widerruf oder Übergabe projektbezogener Zugangsberechtigungen.
(14) Ohne besondere Vereinbarung gehören zum allgemeinen Projekt-Exit insbesondere nicht:
- die Entwicklung neuer Migrationssoftware,
- eine vollständige Neuimplementierung bei einem Nachfolgeanbieter,
- umfangreiche kundenspezifische Datenkonvertierungen,
- Entwicklung neuer Schnittstellen zu einem Zielsystem,
- umfangreiche Beratungs- oder Projektmanagementleistungen für einen Anbieterwechsel oder
- Offenlegung von KREATIVDESIGN7 Background IP oder internen Systemen.
(15) Zusätzliche Transition-, Migrations- oder Beratungsleistungen nach Absatz 14 können gesondert beauftragt und vergütet werden, soweit hierdurch keine zwingend geschuldete Exit-, Herausgabe- oder Wechselpflicht kostenpflichtig gemacht oder umgangen wird.
(16) Spezifische Switching-, Portabilitäts-, Export-, Retrieval- oder Wechselregelungen für SaaS-, Cloud- oder sonstige regulierte Datenverarbeitungsdienste richten sich nach den hierfür einbezogenen besonderen Leistungsbedingungen und zwingendem Recht.
Zugänge und Daten
(17) KREATIVDESIGN7 darf nach Abschluss des geschuldeten Exitprozesses kundenseitige Berechtigungen auf interne KREATIVDESIGN7-Systeme, Projektmanagementsysteme, Staging-Umgebungen oder sonstige ausschließlich für die Vertragsdurchführung bereitgestellte interne Systeme deaktivieren.
(18) Der Kunde widerruft nach Wegfall des legitimen Zugriffsbedarfs diejenigen KREATIVDESIGN7 erteilten Zugangsberechtigungen zu seinen Systemen, die KREATIVDESIGN7 nicht selbst technisch zurückgeben oder deaktivieren kann.
(19) Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten, die KREATIVDESIGN7 im Auftrag des Kunden verarbeitet, richten sich vorrangig nach der anwendbaren Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und zwingendem Datenschutzrecht.
(20) Sonstige Kundendaten werden nach Abschluss des geschuldeten Exitprozesses gelöscht oder zurückgegeben, soweit
- dies vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist,
- keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht und
- kein sonstiger zulässiger Aufbewahrungsgrund besteht.
(21) Technisch notwendige Backupkopien können bis zu ihrer regulären Überschreibung oder Löschung fortbestehen, soweit eine sofortige selektive Entfernung nicht mit angemessenem technischen Aufwand möglich ist.
Solche Daten dürfen nach Wegfall des ursprünglichen Verwendungszwecks nicht für neue operative Zwecke verwendet werden und bleiben weiterhin angemessen geschützt.
Fortgeltende Rechte
(22) Durch die Vertragsbeendigung werden bereits entstandene Rechte und Ansprüche nicht allein wegen der Beendigung beseitigt.
(23) Bestimmungen gelten nach Vertragsende fort, soweit dies
- ausdrücklich vorgesehen ist oder
- aufgrund ihres Regelungszwecks zur Abwicklung bereits entstandener Rechtspositionen erforderlich ist.
Dies betrifft insbesondere, soweit einschlägig,
- Zahlungs- und Erstattungsansprüche,
- dauerhafte Nutzungsrechte,
- Schutz von KREATIVDESIGN7 Background IP,
- Vertraulichkeits- und Geschäftsgeheimnispflichten,
- Haftungs- und Mängelansprüche,
- Freistellungsverpflichtungen für während der Vertragslaufzeit entstandene Sachverhalte,
- Datenschutz-, Rückgabe- und Löschpflichten sowie
- Rechtswahl-, Gerichtsstands- und Streitbeilegungsregelungen.
(24) Die Fortgeltung einer Bestimmung führt nicht zu einer Verlängerung gesetzlicher oder wirksam vereinbarter Verjährungsfristen.
§ 45Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei
- vertraulich zu behandeln,
- angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen und
- ausschließlich für zulässige Zwecke des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte Informationen wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, strategischer, finanzieller, rechtlicher oder sonstiger Art, die
- ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet sind,
- aufgrund ihrer Art oder der Umstände ihrer Offenlegung erkennbar vertraulich sind oder
- nach verständiger Würdigung von einem redlichen Geschäftspartner als vertraulich behandelt würden.
(3) Vertrauliche Informationen können insbesondere umfassen:
- Geschäfts- und Unternehmensstrategien,
- Markt-, Wettbewerbs- und Kundeninformationen,
- Kalkulationen, Preisstrukturen und Budgets,
- Business Cases und Forecasts,
- nicht öffentliche Finanz- und Unternehmensdaten,
- technische Architekturen und Systeminformationen,
- Source Code und Entwicklungsunterlagen,
- Sicherheits- und Zugangsinformationen,
- Produkt- und Entwicklungsplanungen,
- Datenmodelle und interne Prozesse,
- Promptarchitekturen, Workflows und Agentenkonzepte,
- Marketing-, Vertriebs- und Kampagnenstrategien,
- personenbezogene oder mitarbeiterbezogene Informationen,
- nicht veröffentlichte Deliverables und Projektunterlagen sowie
- Informationen über Kunden, Lieferanten, Kooperationspartner oder sonstige Geschäftsbeziehungen.
(4) Geschäftsgeheimnisse genießen zusätzlich den jeweils anwendbaren gesetzlichen Schutz.
Die Parteien werden Informationen, deren Geheimnischarakter für sie erkennbar ist, entsprechend ihrer Sensibilität und dem jeweiligen Vertragsverhältnis angemessen schützen.
(5) Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur
- zur Anbahnung, Durchführung, Prüfung, Abwicklung oder Durchsetzung des jeweiligen Vertrags oder
- für einen anderen ausdrücklich zugelassenen Zweck
verwenden.
(6) Eine Nutzung vertraulicher Informationen zur gezielten Umgehung des Vertragspartners oder zur Ansprache seiner Kunden, Lieferanten, Kooperationspartner oder sonstigen Geschäftsbeziehungen ist nur insoweit unzulässig, als gerade die Verwendung der vertraulichen Informationen hierfür vertragswidrig oder rechtswidrig ist.
Diese Bestimmung begründet kein allgemeines Wettbewerbs-, Kontakt- oder Abwerbeverbot.
(7) Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur solchen Personen zugänglich machen, die diese Informationen für einen nach Absatz 5 zulässigen Zweck tatsächlich benötigen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Mitarbeiter und Organmitglieder,
- verbundene Unternehmen,
- Freelancer und Subunternehmer,
- Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
- Versicherer und Finanzierungsgeber sowie
- sonstige beruflich oder vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtete Berater.
(8) Soweit ein Empfänger nicht bereits aufgrund Gesetzes, Berufsrechts oder einer bestehenden Vereinbarung angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, hat die weitergebende Partei im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für eine angemessene Vertraulichkeitsbindung zu sorgen.
(9) Jede Partei schützt vertrauliche Informationen der anderen Partei mindestens mit der Sorgfalt, die sie zum Schutz eigener Informationen vergleichbarer Sensibilität verwendet, mindestens jedoch mit angemessener kaufmännischer und technischer Sorgfalt.
(10) Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, hinsichtlich derer die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie
- bei Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren,
- später ohne Vertrags- oder Rechtsverletzung der empfangenden Partei öffentlich bekannt wurden,
- ihr bereits zuvor rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren,
- rechtmäßig von einem hierzu berechtigten Dritten ohne entgegenstehende Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder
- unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
(11) Der Umstand, dass einzelne Bestandteile einer Information öffentlich bekannt sind, führt nicht automatisch dazu, dass auch eine nicht öffentliche
- Zusammenstellung,
- Struktur,
- Auswertung,
- Kombination oder
- daraus entwickelte Erkenntnis
ihren vertraulichen Charakter verliert.
Erforderliche und geschützte Offenlegungen
(12) Eine Offenlegung vertraulicher Informationen aufgrund
- zwingenden Rechts,
- einer vollziehbaren behördlichen Anordnung,
- einer gerichtlichen Entscheidung oder
- einer sonstigen verbindlichen gesetzlichen Offenlegungspflicht
stellt keinen Vertragsverstoß dar, soweit die Offenlegung auf den rechtlich erforderlichen Umfang beschränkt wird.
(13) Soweit rechtlich zulässig und praktisch möglich, informiert die offenlegungspflichtige Partei die andere Partei vor einer solchen Offenlegung und ermöglicht ihr, angemessene Schutzmaßnahmen zu prüfen.
(14) Gesetzlich geschützte Offenlegungen, Meldungen und Hinweisgeberrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Rückgabe, Löschung und Dauer
(15) Nach Wegfall des legitimen Verwendungszwecks oder nach Vertragsende sind vertrauliche Informationen auf Verlangen der offenlegenden Partei zurückzugeben oder zu löschen, soweit
- keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht,
- kein zulässiger Rechtsverteidigungs- oder Nachweiszweck,
- keine vereinbarte Archivierung oder
- keine technisch notwendige und angemessen geschützte Backupaufbewahrung
entgegensteht.
(16) Rechtmäßig verbleibende Archiv- oder Backupkopien unterliegen weiterhin den einschlägigen Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen und dürfen nicht für neue operative Zwecke verwendet werden.
(17) Die allgemeine vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtung gilt grundsätzlich für fünf Jahre nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.
(18) Für Geschäftsgeheimnisse gilt die Schutzpflicht darüber hinaus so lange, wie
- die betreffende Information die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllt und
- die Geheimhaltungspflicht ihrem Zweck nach fortbesteht.
(19) Ein gesondertes NDA oder eine andere speziellere Geheimhaltungsvereinbarung geht innerhalb ihres jeweiligen Regelungsbereichs vor.
§ 46Referenznutzung, Wettbewerbermandate und Interessenkonflikte
Referenzen und Case Studies
(1) Der Abschluss oder die Durchführung eines Vertrags berechtigt KREATIVDESIGN7 nicht automatisch, den Kunden öffentlich als Referenzkunden zu benennen.
(2) KREATIVDESIGN7 darf insbesondere
- Firma oder Unternehmensname des Kunden,
- Logos oder Marken,
- Bild- oder Videomaterial,
- Zitate oder Aussagen von Mitarbeitern oder Organmitgliedern,
- konkrete Projektergebnisse,
- Leistungskennzahlen oder KPIs,
- Screenshots, Designs oder Deliverables sowie
- sonstige identifizierbare Projektinformationen
für externe Kommunikationszwecke nur verwenden, soweit eine entsprechende Einwilligung, Zustimmung, vertragliche Erlaubnis oder sonstige ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
(3) Dies betrifft insbesondere eine Verwendung für
- Websites,
- Social Media,
- Pitch Decks,
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Vertriebsunterlagen,
- Case Studies,
- Award- oder Wettbewerbseinreichungen sowie
- sonstige öffentliche Referenzdarstellungen.
(4) Eine Referenzfreigabe soll in Textform dokumentiert werden und kann insbesondere bestimmen,
- welche Firma, Marke oder Bezeichnung verwendet werden darf,
- welche Projekte genannt werden dürfen,
- welche Ergebnisse oder Kennzahlen veröffentlicht werden dürfen,
- welche Medien oder Kommunikationskanäle zulässig sind,
- für welchen Zeitraum die Freigabe gilt und
- ob einzelne Veröffentlichungen nochmals freigegeben werden müssen.
(5) Die Erlaubnis zur Nutzung eines Firmennamens oder Logos umfasst nicht automatisch die Veröffentlichung
- vertraulicher Projektinformationen,
- interner Unternehmensdaten,
- nicht freigegebener Leistungskennzahlen oder
- sonstiger vertraulicher Inhalte.
(6) Ebenso umfasst die Zustimmung zu einer Case Study nicht automatisch sämtliche denkbaren Nutzungen von Marken, Fotos, Videos, Personenabbildungen oder anderen Schutzgegenständen des Kunden.
(7) Endet eine zeitlich begrenzte Referenzfreigabe oder wird eine widerrufliche Freigabe wirksam widerrufen, unterlässt KREATIVDESIGN7 neue aktive Veröffentlichungen und passt kontrollierbare laufende digitale Referenzdarstellungen innerhalb angemessener Zeit an, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
(8) Bereits rechtmäßig veröffentlichte historische Beiträge, Archivmaterialien oder produzierte physische Materialien sind nur zu entfernen oder zurückzurufen, soweit dies vereinbart oder rechtlich erforderlich ist.
(9) KREATIVDESIGN7 darf allgemeine Projekterfahrungen, Know-how und vollständig abstrahierte oder anonymisierte Erkenntnisse nach Maßgabe des Vertrags weiterverwenden, soweit
- der Kunde nicht identifizierbar ist und
- keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse unbefugt offengelegt oder verwertet werden.
(10) Referenzdarstellungen dürfen keinen unzutreffenden Eindruck erwecken, insbesondere nicht dahingehend, dass
- der Kunde eine persönliche Empfehlung ausgesprochen habe,
- eine weitergehende Partnerschaft bestehe,
- der Kunde bestimmte Aussagen, Produkte oder Dienstleistungen von KREATIVDESIGN7 unterstütze oder
- eine Geschäftsbeziehung fortbestehe, obwohl dies nicht der Fall ist.
Non-Exklusivität und Wettbewerbermandate
(11) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, besteht zwischen KREATIVDESIGN7 und dem Kunden keine Exklusivität.
(12) KREATIVDESIGN7 bleibt grundsätzlich berechtigt,
- weitere Kunden zu betreuen,
- für Unternehmen derselben Branche tätig zu werden und
- auch Leistungen für tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber des Kunden zu erbringen.
(13) Die Tätigkeit für mehrere Unternehmen derselben Branche begründet für sich allein keinen unzulässigen Interessenkonflikt.
(14) KREATIVDESIGN7 darf im Rahmen anderer Mandate jedoch insbesondere
- keine vertraulichen Informationen des Kunden offenlegen,
- keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden unbefugt verwerten,
- keine ausschließlich kundenspezifischen Daten oder Deliverables für Dritte verwenden und
- keine sonstigen Schutzpflichten gegenüber dem Kunden verletzen.
(15) Allgemeines Know-how, Erfahrungen, Methoden, Fähigkeiten und KREATIVDESIGN7 Background IP dürfen nach Maßgabe von § 27 auch in anderen Mandaten verwendet werden.
(16) Entsteht ein konkreter wesentlicher Interessenkonflikt, der
- die ordnungsgemäße Leistungserbringung oder
- den Schutz vertraulicher Informationen
wesentlich beeinträchtigen kann, prüft KREATIVDESIGN7 angemessene organisatorische oder vertragliche Maßnahmen.
(17) Soweit erforderlich und angemessen, können solche Maßnahmen insbesondere umfassen:
- getrennte Projektteams,
- getrennte Informations- oder Datenbereiche,
- Zugriffsbeschränkungen,
- organisatorische Information Barriers oder
- eine Anpassung des betroffenen Leistungsumfangs.
(18) Kann ein erheblicher tatsächlicher Interessenkonflikt nicht durch angemessene Maßnahmen beseitigt werden, prüfen die Parteien zunächst eine sachgerechte Anpassung des betroffenen Leistungsbereichs.
Ist eine rechtmäßige und zumutbare Fortsetzung nicht möglich, bleiben die Beendigungsrechte gemäß §§ 41 bis 43 unberührt.
(19) Eine Branchen-, Gebiets-, Kunden- oder sonstige Exklusivität besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine vereinbarte Exklusivität wird nicht weiter ausgelegt als der konkret vereinbarte sachliche, zeitliche, personelle und gegebenenfalls geografische Schutzbereich.
§ 47Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Die datenschutzrechtliche Rolle einer Partei bestimmt sich nach
- den tatsächlichen Umständen der jeweiligen Verarbeitung und
- den jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen.
Eine vertragliche Bezeichnung als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist nicht allein maßgeblich, wenn die tatsächliche Verarbeitung eine andere gesetzliche Einordnung erfordert.
(3) Soweit KREATIVDESIGN7 personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“).
(4) Die AVV regelt innerhalb ihres Anwendungsbereichs insbesondere
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung,
- Art und Zweck der Verarbeitung,
- Datenarten und Kategorien betroffener Personen,
- dokumentierte Weisungen,
- Vertraulichkeit,
- technische und organisatorische Maßnahmen,
- Unterauftragsverarbeiter,
- gesetzliche Unterstützungsleistungen,
- Kontroll- und Nachweispflichten sowie
- Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten.
(5) Die AVV und zugehörige Datenschutz- oder Sicherheitsdokumente gehen diesen Master-AGB innerhalb ihres spezifischen Datenschutzregelungsbereichs vor.
(6) Soweit KREATIVDESIGN7 personenbezogene Daten für eigene gesetzlich zulässige Zwecke und in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung verarbeitet, handelt KREATIVDESIGN7 hinsichtlich dieser Verarbeitung als eigenständiger Verantwortlicher.
Dies kann insbesondere für eigene
- Vertragsverwaltung,
- Abrechnung,
- IT- und Informationssicherheit,
- Rechtsverteidigung,
- Compliance oder
- zulässige Geschäftskommunikation
gelten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
(7) Soweit die Parteien tatsächlich gemeinsam über Zwecke und Mittel einer Verarbeitung entscheiden und die gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsamer Verantwortlichkeit vorliegen, treffen sie die hierfür gesetzlich erforderlichen Vereinbarungen.
(8) Eine datenschutzrechtliche Rolle wird weder allein aus administrativer Zweckmäßigkeit vereinbart noch kann eine tatsächlich gesetzlich bestehende Rolle allein durch eine anderslautende Vertragsbezeichnung ausgeschlossen werden.
(9) Soweit der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist, verbleibt bei ihm insbesondere die Verantwortung für
- die Rechtmäßigkeit der von ihm bestimmten Verarbeitung,
- das Vorliegen erforderlicher Rechtsgrundlagen,
- seine Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen,
- die Bearbeitung von Betroffenenrechten,
- die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen sowie
- die Durchführung kundenseitig erforderlicher Datenschutz-Folgenabschätzungen,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(10) KREATIVDESIGN7 bleibt für die eigenen gesetzlichen Pflichten in der jeweils tatsächlich bestehenden datenschutzrechtlichen Rolle verantwortlich.
(11) Für Unterauftragsverarbeiter gelten die in der AVV vorgesehenen
- Genehmigungs-,
- Informations- und
- gegebenenfalls Widerspruchsverfahren.
(12) Internationale Datenübermittlungen oder Zugriffe außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen sowie den gegebenenfalls vereinbarten Datenschutz- und Transfermechanismen.
(13) KREATIVDESIGN7 ist nicht verpflichtet, eine vom Kunden gewünschte Verarbeitung in einer bestimmten technischen oder datenschutzrechtlichen Rollenarchitektur durchzuführen, wenn diese nach nachvollziehbarer Beurteilung rechtlich nicht tragfähig umgesetzt werden kann.
Die Parteien können in diesem Fall eine alternative rechtmäßige Verarbeitungs- oder Vertragsstruktur vereinbaren.
(14) Hält KREATIVDESIGN7 als Auftragsverarbeiter eine Weisung des Kunden für einen Verstoß gegen anwendbares Datenschutzrecht, informiert KREATIVDESIGN7 den Kunden nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen.
§ 43 gilt ergänzend.
§ 48Allgemeine Compliance, Sanktionen, Integrität und regulatorische Änderungen
Allgemeine Compliance
(1) Die Parteien beachten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis die auf sie anwendbaren zwingenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.
(2) Keine Partei ist verpflichtet, von der anderen Partei verlangte Handlungen vorzunehmen, die nach den für sie anwendbaren Vorschriften rechtswidrig sind.
Für die Aussetzung betroffener Leistungen gilt § 43.
Sanktionen, Embargos und Exportkontrolle
(3) Soweit für eine konkrete Leistung einschlägig, beachten die Parteien anwendbare
- Sanktionsregelungen,
- Embargos,
- außenwirtschaftsrechtliche Verbote und Genehmigungspflichten sowie
- Export- und Reexportkontrollen.
(4) Bei grenzüberschreitenden oder erkennbar besonders risikobehafteten Leistungen stellt der Kunde KREATIVDESIGN7 diejenigen Informationen zur Verfügung, die KREATIVDESIGN7 vernünftigerweise benötigt, um die rechtliche Zulässigkeit der eigenen Leistung zu beurteilen.
Dies kann insbesondere Informationen betreffen über
- relevante Empfänger oder Nutzer,
- Zielstaaten und Einsatzorte,
- den vorgesehenen Endverwendungszweck sowie
- sonstige für die konkrete gesetzliche Prüfung erforderliche Umstände.
(5) KREATIVDESIGN7 ist nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, soweit deren Erbringung für KREATIVDESIGN7 aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben verboten ist.
(6) Erfordert eine Leistung eine behördliche Genehmigung oder sonstige zwingende rechtliche Voraussetzung, darf die hiervon abhängige Leistung bis zum Vorliegen der erforderlichen Voraussetzung zurückgestellt werden.
(7) KREATIVDESIGN7 kann bei konkreten sachlichen Anhaltspunkten für ein relevantes Sanktions-, Exportkontroll- oder sonstiges Compliance-Risiko angemessene zusätzliche Informationen oder Nachweise verlangen.
Ein unbestätigtes Gerücht oder ein rein sachfremder Verdacht genügt hierfür nicht.
Integrität und Anti-Korruption
(8) Die Parteien dürfen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis keine rechtswidrigen Vorteile
- anbieten,
- versprechen,
- gewähren,
- fordern oder
- annehmen.
(9) Zahlungen, Provisionen, Geschenke, Bewirtungen, Einladungen oder sonstige Vorteile dürfen insbesondere nicht dazu verwendet werden,
- geschäftliche Entscheidungen rechtswidrig zu beeinflussen,
- eine pflichtwidrige Bevorzugung herbeizuführen,
- Amtsträger oder andere Entscheidungsträger unzulässig zu beeinflussen oder
- sonstige gesetzlich verbotene Gegenleistungen zu erlangen.
(10) Rechtmäßige
- Vertriebsprovisionen,
- Vermittlungsvergütungen,
- Partnerprovisionen,
- Tippgeberhonorare und
- sonstige kommerzielle Vergütungen
bleiben zulässig, soweit sie auf einer legitimen Leistung beruhen und mit den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vereinbar sind.
(11) Besondere Compliancepflichten für Handelsvertreter, Vertriebspartner, Vermittler oder sonstige Intermediäre können in gesonderten Partner- oder Kooperationsverträgen geregelt werden.
Gesetzes- und Regulierungsänderungen
(12) Ändern sich nach Vertragsschluss zwingende gesetzliche oder regulatorische Anforderungen, führt dies nicht automatisch dazu, dass sämtliche bestehenden Leistungen von KREATIVDESIGN7 ohne zeitliche oder wirtschaftliche Begrenzung und ohne zusätzliche Vergütung an jede neue Anforderung angepasst werden müssen.
(13) Trifft KREATIVDESIGN7 aufgrund zwingenden Rechts selbst eine unmittelbare Pflicht, eine von KREATIVDESIGN7 verantwortete Leistung anzupassen, erfüllt KREATIVDESIGN7 diese Pflicht im gesetzlich erforderlichen Umfang.
Kosten oder Pflichten, die KREATIVDESIGN7 aufgrund zwingenden Rechts selbst zu tragen hat und nicht wirksam auf den Kunden übertragen werden dürfen, werden durch diese AGB nicht auf den Kunden verlagert.
(14) Erfordert eine Rechts- oder Regulierungsänderung dagegen eine neue kundenspezifische Leistung, die nicht vom bestehenden Scope umfasst ist, kann insbesondere
- eine neue Integration,
- eine wesentliche Systemänderung,
- eine zusätzliche Dokumentation,
- eine neue Datenmigration,
- eine kundenspezifische Compliance-Prüfung oder
- ein sonstiger zusätzlicher Beratungs- oder Implementierungsaufwand
Gegenstand eines Change Requests oder einer gesonderten Beauftragung sein.
(15) Soweit eine neue regulatorische Anforderung speziell aus
- der Branche des Kunden,
- dessen regulatorischem Status,
- dem vom Kunden bestimmten konkreten Einsatzgebiet,
- einer kundenseitig bestimmten Zweckänderung oder
- sonstigen kundenspezifischen Umständen
resultiert, stellt der Kunde KREATIVDESIGN7 die für eine vertragsgemäße Umsetzung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(16) Erkennt KREATIVDESIGN7, dass eine zwingende regulatorische Änderung die vereinbarte Leistung wesentlich berührt, informiert KREATIVDESIGN7 den Kunden im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang.
(17) Soweit erforderlich, prüfen die Parteien zunächst, ob eine rechtmäßige und wirtschaftlich zumutbare Anpassung der betroffenen Leistung möglich ist.
(18) Kann eine Leistung in ihrer bisherigen Form aufgrund zwingenden Rechts nicht mehr rechtmäßig erbracht werden, darf KREATIVDESIGN7 im erforderlichen und angemessenen Umfang
- die Leistung rechtmäßig anpassen,
- einen geeigneten Ersatzmechanismus einsetzen oder
- die konkret betroffene Leistung nach Maßgabe von § 43 aussetzen.
(19) Ist eine rechtmäßige und zumutbare Fortführung dauerhaft nicht möglich, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Beendigungsrechte unberührt.
(20) Besondere regulatorische Verpflichtungen für
- KI-Systeme,
- SaaS- und Cloud-Dienste,
- Datenzugang und Portabilität,
- Cybersicherheit,
- digitale Produkte oder
- sonstige speziell regulierte Dienstleistungen
werden, soweit erforderlich, in den einschlägigen Spezialbedingungen, SOWs, AVVs, Security Addenda oder sonstigen projektspezifischen Vertragsunterlagen geregelt.
(21) Die bloße Beteiligung von KREATIVDESIGN7 an einem Projekt begründet keine regulatorische Rolle, die KREATIVDESIGN7 nach den tatsächlichen Umständen und dem anwendbaren Recht nicht innehat.
Eine KREATIVDESIGN7 aufgrund zwingenden Rechts tatsächlich zukommende regulatorische Rolle kann umgekehrt nicht durch eine abweichende Vertragsbezeichnung ausgeschlossen werden.
(22) Eine ausdrückliche Zusage
- einer bestimmten Zertifizierung,
- einer bestimmten regulatorischen Klassifizierung,
- einer bestimmten Konformitätsbewertung oder
- vollständiger regulatorischer Compliance eines gesamten Kundengeschäftsmodells
besteht nur, wenn dies ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde und KREATIVDESIGN7 zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt ist.
(23) Eine Anpassung nach diesem Paragraphen berechtigt KREATIVDESIGN7 nicht dazu, diese AGB oder sonstige wesentliche Vertragsbedingungen über den gesetzlich erforderlichen oder aufgrund eines bereits wirksam vereinbarten Anpassungsmechanismus zulässigen Umfang hinaus einseitig zu ändern. § 50 bleibt unberührt.
§ 49Abtretung, Vertragsübertragung und Rechtsnachfolge
(1) Die Abtretung einzelner Forderungen und sonstiger übertragbarer Rechte aus dem Vertragsverhältnis richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweils wirksam vereinbarten Vertragsbestimmungen.
(2) Die Abtretung einer einzelnen Forderung oder eines einzelnen Rechts führt nicht zur Übertragung des gesamten zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses.
(3) Eine rechtsgeschäftliche Übertragung eines gesamten Vertrags oder eines selbstständigen Vertragsmoduls mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten auf einen anderen Rechtsträger bedarf grundsätzlich der Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei, soweit nicht
- eine Rechtsnachfolge kraft Gesetzes eintritt,
- eine gesellschafts- oder umwandlungsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge stattfindet oder
- die andere Vertragspartei einer solchen Übertragung bereits wirksam zugestimmt hat.
(4) Eine erforderliche Zustimmung zu einer Vertragsübertragung darf nicht entgegen Treu und Glauben verweigert werden.
Bei der Interessenabwägung können insbesondere berücksichtigt werden,
- fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des vorgesehenen Rechtsnachfolgers,
- Übernahme sämtlicher wesentlicher Vertragspflichten,
- Fortbestand vereinbarter Datenschutz-, Sicherheits-, Vertraulichkeits- und IP-Verpflichtungen sowie
- eine etwaige wesentliche Verschlechterung der Rechtsposition der anderen Partei.
(5) Eine bloße
- Änderung der Firma,
- Änderung einer Marke oder Geschäftsbezeichnung,
- identitätswahrende Änderung der Rechtsform,
- Kapitalmaßnahme oder
- sonstige gesellschaftsrechtliche Veränderung, bei der die Identität des bestehenden Rechtsträgers erhalten bleibt,
stellt keine Vertragsübertragung dar.
Das Vertragsverhältnis wird in diesem Fall mit demselben Rechtsträger fortgeführt.
(6) KREATIVDESIGN7 informiert den Kunden über für das Vertragsverhältnis relevante Änderungen insbesondere von
- Firma,
- Rechtsform,
- Geschäftsanschrift oder
- sonstigen wesentlichen Unternehmensdaten
in geeigneter Weise.
(7) Gesetzliche Informations-, Zustimmungs-, Widerspruchs- und sonstige Schutzrechte bei einer tatsächlichen Rechtsnachfolge oder Vertragsübertragung bleiben unberührt.
(8) Datenschutzrechtliche Änderungen insbesondere hinsichtlich
- Verantwortlichkeiten,
- Auftragsverarbeitung,
- Unterauftragsverarbeitern oder
- internationalen Verarbeitungsketten
richten sich vorrangig nach § 47 sowie den jeweils anwendbaren Datenschutzvereinbarungen.
§ 50Änderungen dieser AGB und bestehender Vertragsverhältnisse
(1) Die Veröffentlichung einer neuen Fassung dieser AGB auf einer Website oder an anderer Stelle führt nicht automatisch dazu, dass die neue Fassung Bestandteil bereits bestehender Verträge wird.
(2) Für einmalige Projekte und bereits abgeschlossene Einzelaufträge gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.
Eine Änderung bedarf einer wirksamen Vertragsänderung, soweit nicht zwingendes Recht unmittelbar etwas anderes bestimmt.
(3) Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen darf KREATIVDESIGN7 diese AGB ohne erneute Zustimmung des Kunden nur für die Zukunft anpassen, soweit
- die Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen erforderlich ist oder
- es sich ausschließlich um redaktionelle, technische oder organisatorische Anpassungen handelt, welche die vertragliche Rechtsposition des Kunden nicht wesentlich verschlechtern.
(4) Eine Änderungsbefugnis nach Absatz 3 berechtigt KREATIVDESIGN7 insbesondere nicht dazu, einseitig
- den wesentlichen Vertragsgegenstand auszutauschen,
- wesentliche Hauptleistungspflichten des Kunden neu einzuführen,
- bereits erworbene dauerhafte Nutzungsrechte zu entziehen oder wesentlich einzuschränken,
- die Haftungsregelungen materiell zulasten des Kunden zu verändern,
- vereinbarte Vertragslaufzeiten oder Kündigungsrechte wesentlich zu verändern oder
- eine fest vereinbarte Vergütung außerhalb eines wirksam vereinbarten Preisänderungsmechanismus zu erhöhen.
(5) Änderungen wesentlicher Leistungspflichten, Haftungsregelungen, Nutzungsrechte, Vertragslaufzeiten oder sonstiger materieller Rechtspositionen bedürfen grundsätzlich einer vertraglichen Vereinbarung, soweit nicht
- zwingendes Recht die betreffende Änderung unmittelbar vorgibt oder
- ein bereits wirksam vereinbarter spezifischer Anpassungsmechanismus eingreift.
(6) Für Preisänderungen gilt insbesondere § 17.
Produktspezifische Änderungs-, Update- oder Anpassungsmechanismen können sich ergänzend aus wirksam einbezogenen Spezialbedingungen ergeben.
(7) Soweit KREATIVDESIGN7 eine nach Absatz 3 zulässige Änderung auf ein bestehendes Dauerschuldverhältnis anwenden möchte, informiert KREATIVDESIGN7 den Kunden grundsätzlich in Textform mit angemessenem Vorlauf über
- die wesentlichen Änderungen,
- den vorgesehenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens und
- den maßgeblichen Änderungsgrund.
(8) Ein kürzerer Vorlauf ist zulässig, soweit zwingendes Recht, eine behördliche Vorgabe oder ein anderer von KREATIVDESIGN7 nicht vermeidbarer dringender Umstand eine kurzfristigere Umsetzung erfordert.
(9) Das Schweigen des Kunden gilt grundsätzlich nicht als Zustimmung zu einer Vertragsänderung.
Auch die bloße weitere Nutzung einer Leistung ersetzt eine erforderliche Zustimmung nicht automatisch.
(10) Soweit eine Änderung aufgrund eines bereits wirksam vereinbarten spezifischen Anpassungsmechanismus ohne erneute Zustimmung zulässig ist, bleiben diejenigen Informations-, Widerspruchs- oder Beendigungsrechte des Kunden unberührt, die sich aus dem betreffenden Mechanismus oder zwingendem Recht ergeben.
(11) Individuell ausgehandelte Vertragsbestimmungen werden durch eine spätere Änderung dieser AGB nicht verdrängt.
§ 51Vollständigkeit der Vertragsunterlagen, kein Rechtsverzicht und Vertragssprache
Vertragsinhalt
(1) Der verbindliche Inhalt des jeweiligen Vertrags ergibt sich aus den nach § 4 maßgeblichen Vertragsunterlagen sowie den daneben anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Vorvertragliche
- Präsentationen,
- Pitches,
- Gesprächsnotizen,
- Roadmaps,
- Prognosen,
- Konzeptvarianten,
- Demonstrationen,
- Prototypen oder
- sonstige Kommunikations- und Vertriebsunterlagen
werden nicht allein dadurch zu zusätzlichen vertraglichen Hauptleistungspflichten, dass sie während der Vertragsanbahnung gezeigt, besprochen oder übermittelt wurden.
(3) Sollen bestimmte Inhalte aus der Vertragsanbahnung verbindlicher Bestandteil des Leistungsumfangs werden, sind sie in
- das Angebot,
- den Auftrag,
- das SOW oder
- eine andere maßgebliche Vertragsunterlage
aufzunehmen oder dort hinreichend eindeutig zu referenzieren.
(4) Individuell ausgehandelte Vertragsabreden bleiben hiervon unberührt und haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Dieser Paragraph schließt insbesondere keine gesetzlichen Ansprüche aufgrund
- arglistiger Täuschung,
- vorsätzlich unrichtiger Angaben,
- schuldhafter Verletzung vorvertraglicher Schutz- oder Aufklärungspflichten oder
- sonstiger zwingender gesetzlicher Tatbestände
aus.
Kein Rechtsverzicht
(6) Macht eine Partei ein ihr zustehendes Recht nicht sofort geltend, verzögert sie dessen Ausübung oder duldet sie vorübergehend eine Vertragsabweichung, liegt darin für sich allein kein dauerhafter Verzicht auf das betreffende Recht.
(7) Ein Rechtsverzicht ist nur anzunehmen, soweit sich ein entsprechender Verzichtswille aus einer ausdrücklichen Erklärung oder den konkreten Umständen hinreichend eindeutig ergibt.
(8) Die einmalige Nichtdurchsetzung einer Vertragsbestimmung verpflichtet eine Partei nicht dazu, auch zukünftige vergleichbare Abweichungen hinzunehmen.
(9) Gesetzliche Grundsätze insbesondere zu
- Treu und Glauben,
- Verwirkung,
- widersprüchlichem Verhalten und
- individuell entstandenen Rechtspositionen
bleiben unberührt.
Vertragssprache
(10) Soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist Deutsch die maßgebliche Vertragssprache.
(11) KREATIVDESIGN7 kann diese AGB, Leistungsbeschreibungen oder andere Vertragsunterlagen zusätzlich in englischer oder einer anderen Sprache bereitstellen.
(12) Eine Übersetzung dient ohne abweichende ausdrückliche Vereinbarung der besseren Verständlichkeit und verändert nicht den Inhalt der maßgeblichen deutschen Vertragsfassung.
(13) Bei internationalen oder sonstigen mehrsprachigen Vertragsverhältnissen können die Parteien ausdrücklich vereinbaren,
- dass eine andere Sprache allein maßgeblich ist oder
- welche Sprachfassung bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden Vorrang hat.
(14) Die bloße Bereitstellung einer Übersetzung führt nicht automatisch dazu, dass diese an die Stelle der bisher maßgeblichen Sprachfassung tritt.
Zwingende gesetzliche Sprach- und Informationsanforderungen bleiben unberührt.
§ 52Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
(1) Für Vertragsverhältnisse zwischen KREATIVDESIGN7 und dem Kunden gilt, soweit rechtlich zulässig und im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist, das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Zwingende gesetzliche Vorschriften, deren Anwendung nach den maßgeblichen nationalen oder internationalen Kollisionsregeln durch eine Rechtswahl nicht ausgeschlossen werden kann, bleiben unberührt.
(3) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht/CISG) wird ausgeschlossen, soweit es auf das betreffende Vertragsverhältnis oder einzelne Vertragsbestandteile ansonsten Anwendung finden könnte.
(4) Eine individuell vereinbarte Rechtswahl in einem
- International Addendum,
- Enterprise MSA oder
- sonstigen individuell ausgehandelten Vertrag
geht dieser allgemeinen Rechtswahl vor.
Gerichtsstand
(5) Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht am Sitz von KREATIVDESIGN7 zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zuständig.
Hat KREATIVDESIGN7 bei Vertragsschluss seinen Sitz in Bad Aibling, ist damit Bad Aibling als maßgeblicher Sitz im Sinne dieser Bestimmung gemeint.
(6) Die Gerichtsstandsvereinbarung umfasst, soweit rechtlich zulässig, insbesondere Streitigkeiten über
- Zustandekommen,
- Wirksamkeit,
- Auslegung,
- Durchführung,
- Pflichtverletzungen und
- Beendigung
des Vertragsverhältnisses.
(7) Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung im konkreten Vertragsverhältnis nicht zulässig oder nicht wirksam ist, gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
(8) Zwingende europäische und internationale Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.
Business Escalation und außergerichtliche Konfliktlösung
(9) Bei wesentlichen vertraglichen Meinungsverschiedenheiten sollen die Parteien, soweit Art und Dringlichkeit des Sachverhalts dies sinnvoll erscheinen lassen, zunächst versuchen, den Konflikt im unmittelbaren geschäftlichen Austausch zu lösen.
(10) Eine Eskalation kann insbesondere erfolgen
- zunächst auf Ebene der operativ verantwortlichen Ansprechpartner und
- anschließend auf Ebene der jeweils entscheidungsbefugten Geschäftsleitung oder Führungskräfte.
(11) Eine solche Business Escalation ist keine zwingende Prozessvoraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung von Rechten.
(12) Insbesondere kann eine Partei unmittelbar rechtliche Schritte einleiten, soweit dies erforderlich erscheint zur
- Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes,
- Abwehr drohender erheblicher oder irreversibler Schäden,
- Sicherung von IP-, Geheimhaltungs-, Datenschutz- oder Sicherheitsrechten,
- Wahrung drohender Verjährungs- oder Ausschlussfristen,
- Durchsetzung fälliger Forderungen oder
- Wahrung insolvenzrechtlicher oder sonstiger zeitkritischer Rechte.
(13) Die Durchführung von Verhandlungen oder eines Business-Escalation-Prozesses führt nur insoweit zu einer Hemmung von Verjährungs- oder Ausschlussfristen, wie sich eine solche Wirkung aus dem Gesetz oder einer wirksamen Vereinbarung ergibt.
(14) Die Parteien können jederzeit freiwillig
- Mediation,
- Schlichtung oder
- ein anderes außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren
vereinbaren.
(15) Eine Schiedsgerichtsbarkeit ist aufgrund dieser Master-AGB nicht vereinbart.
Eine DIS-, ICC- oder sonstige Schiedsvereinbarung gilt nur, wenn die Parteien diese für den betreffenden Vertrag ausdrücklich vereinbaren.
Teilunwirksamkeit und Vertragslücken
(16) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
- unwirksam,
- nicht wirksam in den Vertrag einbezogen oder
- undurchführbar,
bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wirksam.
(17) An die Stelle einer unwirksamen oder nicht wirksam einbezogenen AGB-Bestimmung treten die hierfür anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
(18) Eine unwirksame AGB-Bestimmung wird nicht allein aufgrund dieses Paragraphen automatisch auf den maximal noch zulässigen Inhalt reduziert.
Eine geltungserhaltende Reduktion wird durch diese AGB nicht vereinbart.
(19) Die Parteien können nach Feststellung einer unwirksamen Regelung, soweit rechtlich zulässig, eine neue wirksame Vereinbarung treffen.
(20) Eine echte Vertragslücke, die nicht lediglich daraus entsteht, dass eine AGB-Bestimmung unwirksam oder nicht einbezogen ist, wird nach den hierfür geltenden gesetzlichen Auslegungs- und Vertragsergänzungsgrundsätzen behandelt.
(21) Der gesamte Vertrag wird aufgrund der Unwirksamkeit einer einzelnen AGB-Bestimmung nur unwirksam, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften ausnahmsweise erforderlich ist.
(22) Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt unberührt.
(23) Spezialbedingungen, Addenda, Anlagen und sonstige ergänzende Vertragsunterlagen sind nur in dem Umfang Bestandteil des jeweiligen Vertrags, in dem sie wirksam einbezogen wurden.
Ihr Rangverhältnis bestimmt sich nach § 4.
(24) Zwingende gesetzliche Rechte und Verpflichtungen bleiben in jedem Fall unberührt.